Lokalradios in Düsseldorf

1.Im September 2012 hat die LfM nach eigenen Angaben die
Bedarfsmeldung für den geplanten zweiten Lokalsender in Düsseldorf bei
der Staatskanzlei abgegeben. Darüber hinaus haben Sie mich am
26.9.2012 darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Bedarfsmeldung mit
dem Zusatz versehen wurde, dass eine künftig durch die BNetzA zu
benennende Frequenz für die geplante landesweite Kette zu verwenden sei.

Ich bitte um Übermittlung der Bedarfsmeldung, der genannten
Zusatzmitteilung sowie aller weiteren diese Bedarfsmeldung
betreffenden Dokumente.

Darüber hinaus bitte ich um folgende Dokumente:

-Meldung der Staatskanzlei an die LfM mit unbekanntem Datum über die
ermittelte
Frequenz 93,3 MHz

-Rückmeldung der LfM an die Staatskanzlei vom 18.07.2013 über die
Verwendung der Frequenz 93,3 MHz sowie über die Aufrechterhaltung des
Bedarfs an einer Frequenz für den zweiten Lokalfunk in Düsseldorf

-Meldung der Staatskanzlei an die LfM vom 23.12.2013 über die ermittelte
Frequenz 91,5 MHz

-Rückmeldung der LfM an die Staatskanzlei im Jahr 2015 mit unbekanntem
Datum über die Verwendung der Frequenz 91,5 MHz sowie über die
Aufrechterhaltung des Bedarfs an einer Frequenz für den zweiten
Lokalfunk in
Düsseldorf

- Meldung der Staatskanzlei an die LfM mit unbekanntem Datum über die
ermittelte
Frequenz 98,3 MHz

2.Am 7. Mai 2013 hat Ihr Justitiariat mir mitgeteilt, dass die LfM
eine Mitteilung an die Staatskanzlei gerichtet hat, wonach es für den
zweiten Lokalfunk in Düsseldorf nur einen Bedarfsträger gebe. Ich
bitte um Überlassung dieser Mitteilung sowie der weiteren
Korrespondenz mit der Staatskanzlei zu diesem Punkt.

3.Die Staatskanzlei NRW hat mich am 6. Juni 2013 darüber informiert,
dass sie eine Anfrage an die LfM mit der Bitte um Konkretisierung der
Bedarfsmeldung vom September 2012 gerichtet hat. Ich bitte Sie, mir
diese Anfrage sowie Ihre Antwort darauf bereitzustellen, ebenso den
weiteren Schriftverkehr zu dieser Anfrage.

4.Nach Auskunft der Ministerin Dr. Angelika Schwall-Düren hat die LfM
der Staatskanzlei mitgeteilt, dass die von der BNetzA gefundene
Frequenz 93,3 MHz in die geplante Kette integriert werden soll. Bitte
stellen Sie mir diese Mitteilung sowie die weitere Korrespondenz zu
diesem Vorgang zur Verfügung.

Soweit eine Entscheidung der Medienkommission zur Verwendung der Frequenz
93,3 MHz für die landesweite Kette erfolgt ist, bitte ich Sie, mir den
Beschluss der Kommission hierzu zukommen zu lassen. Sollte die
Entscheidung allein durch die Verwaltung der LfM erfolgt sein, bitte
ich um Übermittlung der betreffenden Passage des Gesetzestextes, der
die Möglichkeit einer autonomen Entscheidung der Verwaltung
hinsichtlich der Verwendung von Übertragungskapazitäten vorsieht.

5.In der Frage, ob nach/seit der Änderung des
Telekommunikationsgesetzes die Koordinierung einer Frequenz vor deren
Zuordnung geschehen muss, haben Sie mir mitgeteilt, dass die
Staatskanzlei durch Sie aufgefordert wurde, Auskunft über das neue
Prozedere zu geben. Ich bitte Sie, mir dieses Dokument sowie die
Antwort der Staatskanzlei zur Verfügung zu stellen.

6.Am 11. September 2014 hat Ihr Justitiariat auf einem Treffen in
Ihrem Hausmitgeteilt, dass der LfM die Versorgungslücken des Empfangs
von "Antenne Düsseldorf" seit mehreren Jahren bekannt sind, und dass
die LfM initiativ auf eine flächendeckende Versorgung der Lokalsender
hinwirke, so dass eine dahingehende Initiative des Veranstalters bzw.
des Betreibers eines betroffenen Senders nicht erforderlich sei.

Soweit die LfM seit Bekanntwerden der ersten Versorgungslücke von
"Antenne Düsseldorf" der Staatskanzlei Bedarf für eine Zusatzfrequenz
mitgeteilt hat, bitte ich, mir diese Bedarfsmeldung(en) zur Verfügung
zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Stefan Kleinrahm
Antrag gemäß IFG NRW Sehr geehrter Herr Dr. Brautmeier, sehr geehrte Damen und Herren, am 15.12.2011 hat die Ver…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Kleinrahm
Betreff
Antrag gemäß IFG NRW
Datum
18. August 2015 18:34
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Brautmeier, sehr geehrte Damen und Herren, am 15.12.2011 hat die Veranstaltergemeinschaft „Neues Lokalradio Düsseldorf e.V.“ Antragsunterlagen zur Verbreitung eines zweiten Lokalradios in Düsseldorf eingereicht. Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz NRW erbitte ich schriftliche Auskunft über folgende Vorgänge innerhalb der Verwaltung sowie über die externe Kommunikation mit weiteren Stellen.
1.Im September 2012 hat die LfM nach eigenen Angaben die Bedarfsmeldung für den geplanten zweiten Lokalsender in Düsseldorf bei der Staatskanzlei abgegeben. Darüber hinaus haben Sie mich am 26.9.2012 darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Bedarfsmeldung mit dem Zusatz versehen wurde, dass eine künftig durch die BNetzA zu benennende Frequenz für die geplante landesweite Kette zu verwenden sei. Ich bitte um Übermittlung der Bedarfsmeldung, der genannten Zusatzmitteilung sowie aller weiteren diese Bedarfsmeldung betreffenden Dokumente. Darüber hinaus bitte ich um folgende Dokumente: -Meldung der Staatskanzlei an die LfM mit unbekanntem Datum über die ermittelte Frequenz 93,3 MHz -Rückmeldung der LfM an die Staatskanzlei vom 18.07.2013 über die Verwendung der Frequenz 93,3 MHz sowie über die Aufrechterhaltung des Bedarfs an einer Frequenz für den zweiten Lokalfunk in Düsseldorf -Meldung der Staatskanzlei an die LfM vom 23.12.2013 über die ermittelte Frequenz 91,5 MHz -Rückmeldung der LfM an die Staatskanzlei im Jahr 2015 mit unbekanntem Datum über die Verwendung der Frequenz 91,5 MHz sowie über die Aufrechterhaltung des Bedarfs an einer Frequenz für den zweiten Lokalfunk in Düsseldorf - Meldung der Staatskanzlei an die LfM mit unbekanntem Datum über die ermittelte Frequenz 98,3 MHz 2.Am 7. Mai 2013 hat Ihr Justitiariat mir mitgeteilt, dass die LfM eine Mitteilung an die Staatskanzlei gerichtet hat, wonach es für den zweiten Lokalfunk in Düsseldorf nur einen Bedarfsträger gebe. Ich bitte um Überlassung dieser Mitteilung sowie der weiteren Korrespondenz mit der Staatskanzlei zu diesem Punkt. 3.Die Staatskanzlei NRW hat mich am 6. Juni 2013 darüber informiert, dass sie eine Anfrage an die LfM mit der Bitte um Konkretisierung der Bedarfsmeldung vom September 2012 gerichtet hat. Ich bitte Sie, mir diese Anfrage sowie Ihre Antwort darauf bereitzustellen, ebenso den weiteren Schriftverkehr zu dieser Anfrage. 4.Nach Auskunft der Ministerin Dr. Angelika Schwall-Düren hat die LfM der Staatskanzlei mitgeteilt, dass die von der BNetzA gefundene Frequenz 93,3 MHz in die geplante Kette integriert werden soll. Bitte stellen Sie mir diese Mitteilung sowie die weitere Korrespondenz zu diesem Vorgang zur Verfügung. Soweit eine Entscheidung der Medienkommission zur Verwendung der Frequenz 93,3 MHz für die landesweite Kette erfolgt ist, bitte ich Sie, mir den Beschluss der Kommission hierzu zukommen zu lassen. Sollte die Entscheidung allein durch die Verwaltung der LfM erfolgt sein, bitte ich um Übermittlung der betreffenden Passage des Gesetzestextes, der die Möglichkeit einer autonomen Entscheidung der Verwaltung hinsichtlich der Verwendung von Übertragungskapazitäten vorsieht. 5.In der Frage, ob nach/seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes die Koordinierung einer Frequenz vor deren Zuordnung geschehen muss, haben Sie mir mitgeteilt, dass die Staatskanzlei durch Sie aufgefordert wurde, Auskunft über das neue Prozedere zu geben. Ich bitte Sie, mir dieses Dokument sowie die Antwort der Staatskanzlei zur Verfügung zu stellen. 6.Am 11. September 2014 hat Ihr Justitiariat auf einem Treffen in Ihrem Hausmitgeteilt, dass der LfM die Versorgungslücken des Empfangs von "Antenne Düsseldorf" seit mehreren Jahren bekannt sind, und dass die LfM initiativ auf eine flächendeckende Versorgung der Lokalsender hinwirke, so dass eine dahingehende Initiative des Veranstalters bzw. des Betreibers eines betroffenen Senders nicht erforderlich sei. Soweit die LfM seit Bekanntwerden der ersten Versorgungslücke von "Antenne Düsseldorf" der Staatskanzlei Bedarf für eine Zusatzfrequenz mitgeteilt hat, bitte ich, mir diese Bedarfsmeldung(en) zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Anfrage sowie um Übermittlung der angefragten Dokumente bis zum 19. September 2015. Bitte leiten Sie mir Ihre Antwort auf elektronischem Weg per eMail an ...........@.....dezu. Soweit Kosten für die Beantwortung oder die Bereitstellung der Kopien anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung hierzu. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kleinrahm
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kleinrahm

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang gemäß IFG NRW
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang gemäß IFG NRW
Datum
18. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen