Lokalradios in Düsseldorf
1.Im September 2012 hat die LfM nach eigenen Angaben die
Bedarfsmeldung für den geplanten zweiten Lokalsender in Düsseldorf bei
der Staatskanzlei abgegeben. Darüber hinaus haben Sie mich am
26.9.2012 darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Bedarfsmeldung mit
dem Zusatz versehen wurde, dass eine künftig durch die BNetzA zu
benennende Frequenz für die geplante landesweite Kette zu verwenden sei.
Ich bitte um Übermittlung der Bedarfsmeldung, der genannten
Zusatzmitteilung sowie aller weiteren diese Bedarfsmeldung
betreffenden Dokumente.
Darüber hinaus bitte ich um folgende Dokumente:
-Meldung der Staatskanzlei an die LfM mit unbekanntem Datum über die
ermittelte
Frequenz 93,3 MHz
-Rückmeldung der LfM an die Staatskanzlei vom 18.07.2013 über die
Verwendung der Frequenz 93,3 MHz sowie über die Aufrechterhaltung des
Bedarfs an einer Frequenz für den zweiten Lokalfunk in Düsseldorf
-Meldung der Staatskanzlei an die LfM vom 23.12.2013 über die ermittelte
Frequenz 91,5 MHz
-Rückmeldung der LfM an die Staatskanzlei im Jahr 2015 mit unbekanntem
Datum über die Verwendung der Frequenz 91,5 MHz sowie über die
Aufrechterhaltung des Bedarfs an einer Frequenz für den zweiten
Lokalfunk in
Düsseldorf
- Meldung der Staatskanzlei an die LfM mit unbekanntem Datum über die
ermittelte
Frequenz 98,3 MHz
2.Am 7. Mai 2013 hat Ihr Justitiariat mir mitgeteilt, dass die LfM
eine Mitteilung an die Staatskanzlei gerichtet hat, wonach es für den
zweiten Lokalfunk in Düsseldorf nur einen Bedarfsträger gebe. Ich
bitte um Überlassung dieser Mitteilung sowie der weiteren
Korrespondenz mit der Staatskanzlei zu diesem Punkt.
3.Die Staatskanzlei NRW hat mich am 6. Juni 2013 darüber informiert,
dass sie eine Anfrage an die LfM mit der Bitte um Konkretisierung der
Bedarfsmeldung vom September 2012 gerichtet hat. Ich bitte Sie, mir
diese Anfrage sowie Ihre Antwort darauf bereitzustellen, ebenso den
weiteren Schriftverkehr zu dieser Anfrage.
4.Nach Auskunft der Ministerin Dr. Angelika Schwall-Düren hat die LfM
der Staatskanzlei mitgeteilt, dass die von der BNetzA gefundene
Frequenz 93,3 MHz in die geplante Kette integriert werden soll. Bitte
stellen Sie mir diese Mitteilung sowie die weitere Korrespondenz zu
diesem Vorgang zur Verfügung.
Soweit eine Entscheidung der Medienkommission zur Verwendung der Frequenz
93,3 MHz für die landesweite Kette erfolgt ist, bitte ich Sie, mir den
Beschluss der Kommission hierzu zukommen zu lassen. Sollte die
Entscheidung allein durch die Verwaltung der LfM erfolgt sein, bitte
ich um Übermittlung der betreffenden Passage des Gesetzestextes, der
die Möglichkeit einer autonomen Entscheidung der Verwaltung
hinsichtlich der Verwendung von Übertragungskapazitäten vorsieht.
5.In der Frage, ob nach/seit der Änderung des
Telekommunikationsgesetzes die Koordinierung einer Frequenz vor deren
Zuordnung geschehen muss, haben Sie mir mitgeteilt, dass die
Staatskanzlei durch Sie aufgefordert wurde, Auskunft über das neue
Prozedere zu geben. Ich bitte Sie, mir dieses Dokument sowie die
Antwort der Staatskanzlei zur Verfügung zu stellen.
6.Am 11. September 2014 hat Ihr Justitiariat auf einem Treffen in
Ihrem Hausmitgeteilt, dass der LfM die Versorgungslücken des Empfangs
von "Antenne Düsseldorf" seit mehreren Jahren bekannt sind, und dass
die LfM initiativ auf eine flächendeckende Versorgung der Lokalsender
hinwirke, so dass eine dahingehende Initiative des Veranstalters bzw.
des Betreibers eines betroffenen Senders nicht erforderlich sei.
Soweit die LfM seit Bekanntwerden der ersten Versorgungslücke von
"Antenne Düsseldorf" der Staatskanzlei Bedarf für eine Zusatzfrequenz
mitgeteilt hat, bitte ich, mir diese Bedarfsmeldung(en) zur Verfügung
zu stellen.
Anfrage erfolgreich
-
Datum18. August 2015
-
18. September 2015
-
Ein:e Follower:in

Ihre Spende für die Plattform
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Ihre Spende macht es uns möglich, die Plattform am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln.
1. anlage-1-schreiben-stk-29-10-2012.pdf
Bedarfsmeldung der LfM an die Staatkanzlei (StK) für 2. Lokalradio - "...trotzdem Vorrang für landesweite Kette berücksichtigen"
2. anlage-1-schreiben-stk-29-10-2012.pdf
StK an BNetzA: "Bitte Frequenz für 2. Lokalradio suchen"
3. anlage-2-schreiben-bnetza-11-12-2012.pdf
BNetza an StK: Benennung der Frequenz 93,3 MHz
4. anlage-4_stk_an_lfm_2012-12-17.pdf
Mitteilung der StK an LfM über benannte 93,3 MHz
5. 03-mitteilung-stk-an-lfm-uber-933-konkretisierungsanfrage.pdf
StK an LfM: "Was denn nun? 93,3 MHz für 2. Lokalradio oder für landesweite Kette?"
6. 04-antwort-von-lfm-auf-stk-nachfrage-konkretisierung.pdf
LfM-Antwort an StK: "Wir sehen da keinen Widerspruch"
7. anlage-6_stk_an_bna_2013-07-29.pdf
StK an BNetzA: "93,3 geht nicht, soll für Kette verwendet werden. Bitte neue Frequenz für 2. Lokalradio suchen"
8. anlage-7_bna_an_stk_2013-12-19.pdf
BNetzA an StK: Benennung der 2. Frequenz 91,5 MHz für 2. Lokalradio
9. 05-mitteilung-stk-an-lfm-uber-915.pdf
StK an LfM: Mitteilung über benannte Frequenz 91,5 MHz - "Bitte prüfen, ob für 2. Lokalradio geeignet"
10. anlage-9_lfm_an_stk_2014-05-06.pdf
LfM an StK: "91,5 MHz soll für Antenne Düsseldorf verwendet werden"
11. anlage-10_lfm_an_stk_2015-07-07.pdf
LfM an StK: "Wir bitten um Zuordnung der 91,5 MHz für Antenne Düsseldorf"
12. anlage-11_stk_an_bna_2015-07-20.pdf
StK an BNetzA: "Bitte 91,5 MHz für Antenne Düsseldorf zur Verfügung stellen
13. anlage-12_bna_an_stk_2015-08-05.pdf
BNetzA an StK: Benennung der 3. Frequenz 98,3 MHz für das 2. Lokalradio
14. StK an LfM: Mitteilung über benannte Frequenz 98,3 MHz - "Bitte prüfen, ob für 2. Lokalradio geeignet"
15. 09-bericht-von-lfm-uber-933.pdf
Zusatzinformation über 93,3 MHz- nicht angefordert
Die Anlage >>01-antwort-anschreiben-lfm_geschwaerzt.pdf<< zeigt das Antwort-Anschreiben der LfM.
Die Anlagen der LfM wurden durch mich mit zur Verfügung gestellten Dokumenten der Staatkanzlei NRW ergänzt, um den lückenlosen Informationsfluss zwischen LfM, Staatskanzlei und BNetzA darzustellen.