Löschung der Checkliste und des Vermekrs für die Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr << Antragsteller:in >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen die zu einer Löschung der Dokumente "Checkliste für die Durchführung von Videokonferenzen während
der Kontaktbeschränkungen" und "Berliner Datenschutzbeauftragte zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen" von Ihrer offiziellen Webseite www.datenschutz-berlin.de geführt haben. Ich bitte außerdem um Mitteilung, ob die Empfehlung der Checkliste durch die Löschung als "zurückgenommen" gelten.
Die Löschung erfolgt offensichtlich als Reaktion auf ein Schreiben der Microsoft Deutschland GmbH vom 05.05.2020, in dem die Microsoft Deutschland GmbH die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auffordert, "unrichtigen Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und
zurückzunehmen", weil die Dokumente die Microsoft Produkte unmittelbar mit den in den Veröffentlichungen beschriebenen Risiken in Verbindung bringen und dadurch implizieren, dass
(i) Microsoft Produkte nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verwendet werden können und
(ii) Microsoft Kunden die Produkte umgehend durch andere Lösungen ersetzen sollten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Mai 2020
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23. Juni 2020
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