Löschung der Winterlinde Beeden, Jägerhausstraße 80, im Verzeichnis der Naturdenkmäler

Anfrage an: Saarpfalz-Kreis

Im Amtsblatt des Saarlandes vom 4. März 1999, S. 269 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass der Eintrag D 6.02.04 1 Winterlinde Beeden, vor dem Anwesen Jägerhausstraße 80 im Verzeichnis über die Naturdenkmäler des Saarpfalz-Kreises gelöscht wurde.

Ich bitte um Mitteilung
- der Voraussetzung der Zuerkennung der Eigenschaft eines Naturdenkmals
- der Gründe der Löschung o.g. Baumes aus dem Verzeichnis der Naturdenkmäler

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Hans-Peter Breit
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Amtsblatt d…
An Saarpfalz-Kreis Details
Von
Hans-Peter Breit
Betreff
Löschung der Winterlinde Beeden, Jägerhausstraße 80, im Verzeichnis der Naturdenkmäler [#30028]
Datum
23. Mai 2018 21:26
An
Saarpfalz-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Amtsblatt des Saarlandes vom 4. März 1999, S. 269 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass der Eintrag D 6.02.04 1 Winterlinde Beeden, vor dem Anwesen Jägerhausstraße 80 im Verzeichnis über die Naturdenkmäler des Saarpfalz-Kreises gelöscht wurde. Ich bitte um Mitteilung - der Voraussetzung der Zuerkennung der Eigenschaft eines Naturdenkmals - der Gründe der Löschung o.g. Baumes aus dem Verzeichnis der Naturdenkmäler
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Breit <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Peter Breit << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Breit

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