LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen

1. Die von Schulsenator Ties Rabe in der Landespressekonfernz am 12.01.2021 erwähnte Liste von IT Firmen, die von den Schule beauftragt werden können.

2. Die Kriterien an die IT Firmen um in die Liste aufgenommen zu werden.

3. Die notwendigen Schritte für eine IT Firma um auf die Liste aufgenommen zu werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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Alexander Leefmann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Alexander Leefmann
Betreff
LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen [#209189]
Datum
20. Januar 2021 16:11
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Die von Schulsenator Ties Rabe in der Landespressekonfernz am 12.01.2021 erwähnte Liste von IT Firmen, die von den Schule beauftragt werden können. 2. Die Kriterien an die IT Firmen um in die Liste aufgenommen zu werden. 3. Die notwendigen Schritte für eine IT Firma um auf die Liste aufgenommen zu werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Leefmann Anfragenr: 209189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209189/ Postanschrift Alexander Leefmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Leefmann
Alexander Leefmann
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen“ vom …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Alexander Leefmann
Betreff
AW: LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen [#209189]
Datum
24. Februar 2021 10:32
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen“ vom 20.01.2021 (#209189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Leefmann Anfragenr: 209189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209189/ Postanschrift Alexander Leefmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Leefmann, die Prüfung Ihres Antrags nach dem HmbTG ist noch nicht abgeschlossen, es sind noch…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen [#209189]
Datum
25. Februar 2021 19:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leefmann, die Prüfung Ihres Antrags nach dem HmbTG ist noch nicht abgeschlossen, es sind noch interne Abstimmungen erforderlich. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate verlängert wird (siehe § 13 Abs. 5 HmbTG). Freundliche Grüße

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Leefmann, das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Ant…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-LPK 12.02.2021 // Liste von IT Fachfirmen [#209189]
Datum
11. März 2021 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leefmann, das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Antrag hinreichend konkrete Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthalten muss (Gesetzesbegründung in Drucksache 20/4466, Seite 22; vgl. http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/37021/erlass_eines_hamburgischen_transparenzgesetzes_hmbtg.pdf). Darüber hinaus muss nach dem Wortlaut des § 12 HmbTG die begehrte Information bereits bei einer Behörde in irgendeiner Form existieren, d.h. das Transparenzgesetz verpflichtet Behörden nicht, dort nicht vorhandenen Informationen auf Antrag erstmals zu generieren oder auf allgemeine Fragestellungen zu antworten. Dies vorausgeschickt wird Ihre Anfrage wie folgt allgemein beantwortet: Entsprechend den Ausführungen auf der Landespressekonferenz sollen die Schulen im ersten Schritt bestehende Dienstleistungsverträge für Wartung und Support oder ausnahmsweise bestehende Beschäftigungsverhältnisse befristet erhöhen oder selbständig neue Dienstleistungsverträge abschließen. Derzeit werden in der Behörde für Schule und Berufsbildung noch die genauen Bedarfe der Schulen ausgewertet. Auf dieser Basis werden den Schulen dann ggfs. weitere Unterstützungsangebote z.B. für IT-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Freundliche Grüße