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LRP

im Evaluationsbericht wird darauf hingewiesen, dass es Veränderungen im Betrieb des kommunalen Fuhrparks (Stichwort: Veränderung der Zusammensetzung der Flotte) gegeben hat.

Gleichzeitig weist der Bericht aus, dass die Kommunen bei der Ausschreibung der Verkehrsleistungen im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr "davon ausgehen, dass zukünftig schadstoffarme oder aufgerüstete Fahrzeuge eingesetzt werden."

Gibt es eine Erhebung,
a) ob die Flotten der Subunternehmer durch Ausmusterung "alter" Flottenbestände der Kommunen aufgestockt wurden und damit
b) die "Verbesserungen" der Schadstoffemissionen der Kommunen durch die bloße Verlagerung in den ungezählten Bereich der Subunternehmen relativiert wurden und
c) sich diese Tendenz auch oder gerade durch die von der Bundesregierung nun beschlossenen Maßnahmen für die Kommune fortsetzen werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LRP [#33912]
Datum
6. Oktober 2018 11:02
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Evaluationsbericht wird darauf hingewiesen, dass es Veränderungen im Betrieb des kommunalen Fuhrparks (Stichwort: Veränderung der Zusammensetzung der Flotte) gegeben hat. Gleichzeitig weist der Bericht aus, dass die Kommunen bei der Ausschreibung der Verkehrsleistungen im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr "davon ausgehen, dass zukünftig schadstoffarme oder aufgerüstete Fahrzeuge eingesetzt werden." Gibt es eine Erhebung, a) ob die Flotten der Subunternehmer durch Ausmusterung "alter" Flottenbestände der Kommunen aufgestockt wurden und damit b) die "Verbesserungen" der Schadstoffemissionen der Kommunen durch die bloße Verlagerung in den ungezählten Bereich der Subunternehmen relativiert wurden und c) sich diese Tendenz auch oder gerade durch die von der Bundesregierung nun beschlossenen Maßnahmen für die Kommune fortsetzen werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "Fragedenstaat.de". Wir…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: LRP [#33912]
Datum
8. Oktober 2018 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "Fragedenstaat.de". Wir sind hier leider nicht der richtige Ansprechpartner. Über Flottenbestände kommunaler Fuhrparks kann das NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) leider keine Auskunft geben. In diesem Bereich haben wir keinerlei Zuständigkeiten. Auch ist mir nicht klar, von welchem Evaluationsbericht Sie sprechen? Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune oder den Kreis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> den Bericht zur Evaluation der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes, der Grundla…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LRP [#33912]
Datum
8. Oktober 2018 13:03
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
17,0 MB
Sehr geehrt<< Anrede >> den Bericht zur Evaluation der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes, der Grundlage zur Entscheidung weiterer Maßnahmen im Luftreinhalteplan für Düsseldorf und Essen ist. Können Sie mir dann noch die fehlenden Daten Ihrer Behörde, auf die sich das beauftragte Ingenieurbüro im Dokument bezieht (Aktenzeichen V-3-8814.3.3 ), übersenden? Vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 33912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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