LSG NRW - L 19 AS 1098/14 - Urteil zu Spezifizierung von einen konkreten Mietangebot vom 6.10.2014

Alle veröffentlichebaren Teil von Dokumenten zum Urteil L 19 AS 1098/14 vom 6.10.2014

Es besteht aufgrunde der Zitierung im Urteil BSG v. 26.03.2015 - B 4 AS 317/14 B und der Rechtskräftigkeits des Urteils ein deutschlandweites öffentliches Interesse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landessozialgericht NRW Details
Von
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Betreff
LSG NRW - L 19 AS 1098/14 - Urteil zu Spezifizierung von einen konkreten Mietangebot vom 6.10.2014 [#163737]
Datum
13. August 2019 19:17
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle veröffentlichebaren Teil von Dokumenten zum Urteil L 19 AS 1098/14 vom 6.10.2014 Es besteht aufgrunde der Zitierung im Urteil BSG v. 26.03.2015 - B 4 AS 317/14 B und der Rechtskräftigkeits des Urteils ein deutschlandweites öffentliches Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) …
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
13. August 2019 19:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#163737] Sehr geehrteAntragsteller/in die anfrage wurde per Fax mit einigen Rechtsc…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: automatische Rückantwort [#163737]
Datum
14. August 2019 09:32
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
167,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die anfrage wurde per Fax mit einigen Rechtschreib- und Gramatik-Korrekturen nachgesendet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - anfrage-verify.pdf Anfragenr: 163737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) …
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
14. August 2019 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Landessozialgericht NRW
LE 606-559 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anforderung übersende ich in der Anlage die gewünschte En…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
AW: LSG NRW - L 19 AS 1098/14 - Urteil zu Spezifizierung von einen konkreten Mietangebot vom 6.10.2014 [#163737]
Datum
14. August 2019 11:56
Status
LE 606-559 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anforderung übersende ich in der Anlage die gewünschte Entscheidung L 19 AS 1098/14 vom 06.10.2014. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde bei dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 4 AS 317/14 B geführt und am 26.03.2015 als unzulässig verworfen. Anliegende Entscheidung ist daher rechtskräftig und auch im Internet www.sozialgerichtsbarkeit.de abrufbar. Mit freundlichen Grüßen