LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen

Alle bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen (gemäß §5 Abs.2 RettDG Rheinland-Pfalz) über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes (gemäß §5 Abs.1 RettDG) in dem in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung fallenden Rettungsdienstbereich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle bestehenden …
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
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Betreff
LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen [#169384]
Datum
28. Oktober 2019 16:43
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen (gemäß §5 Abs.2 RettDG Rheinland-Pfalz) über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes (gemäß §5 Abs.1 RettDG) in dem in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung fallenden Rettungsdienstbereich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir haben diese innerhalb unserer Verwaltung a…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen [#169384]
Datum
30. Oktober 2019 14:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir haben diese innerhalb unserer Verwaltung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Vor dort erhalten Sie Nachricht, ob und inwiefern die Auskunft erteilt werden kann. Ebenso ob ein gebührenpflichtiger Tatbestand erfüllt ist. Mit freundlichen Grüßen