Luca App

Ich bin Filialleiterin bei Hunkemöller in Soest und würde gerne die Luca App nutzen. Telefonisch habe ich nur die Aussage bekommen, dass das Gesundheitsamt nicht mit der Luca App arbeitet. Da jedoch sehr viele Geschäfte in der Soester Innenstadt die Luca App anbieten, wollte ich nochmal nachfragen, ob die Aussage korrekt war.
Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Ina Rusanow
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
Ina Rusanow
Betreff
Luca App [#220486]
Datum
16. Mai 2021 18:45
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Filialleiterin bei Hunkemöller in Soest und würde gerne die Luca App nutzen. Telefonisch habe ich nur die Aussage bekommen, dass das Gesundheitsamt nicht mit der Luca App arbeitet. Da jedoch sehr viele Geschäfte in der Soester Innenstadt die Luca App anbieten, wollte ich nochmal nachfragen, ob die Aussage korrekt war. Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ina Rusanow Anfragenr: 220486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220486/ Postanschrift Ina Rusanow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ina Rusanow

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr geehrte Frau Rusanow, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anders als andere Bundesländer hat sich das Land Nordrh…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
AW: Luca App [#220486]
Datum
17. Mai 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rusanow, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anders als andere Bundesländer hat sich das Land Nordrhein-Westfalen gegen eine landesweite Einführung der Luca-App entschieden und setzt stattdessen auf die Vielfältigkeit unterschiedlicher Produktanbieter von Kontaktverfolgungs- bzw. Registrierungsapplikationen (Apps). Im Gegenzug stellt das Land für alle Produktanbieter eine landesweite Schnittstelle zur Verfügung, in der die Daten der unterschiedlichen Apps aufgenommen und im Bedarfsfall durch die Gesundheitsämter zielgerichtet zur Kontaktverfolgung abgerufen werden können. Das Land stellt so einen einheitlichen und kostengünstigen Eingangskanal zu den Gesundheitsämtern sicher. Grundsätzlich ersetzen Softwarelösungen die „Zettelwirtschaft“ und den Umgang mit den Kundendaten beispielsweise im Handel, in der Gastronomie oder für Gewerbetreibende. Aktuell können wir nicht sagen, ob und wann es möglich sein wird, Daten des Systems Luca über die NRW Lösung abzurufen. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten. Wir nutzen im Zuge des Projektes Corona Modellkommune kreisweit das System „GastIdent“ der Firma SW Code aus Soest. Die Software ist im Kreis Soest am weitesten verbreitet und bereits seit dem ersten Lockdown für jedes Unternehmen bundesweit kostenfrei zugänglich und nutzbar. Wir haben Ihnen ein PDF beigefügt, in dem die Funktionsweise erklärt wird. Sie können die Informationen auch online unter www.gastIdent.de einsehen. Mit freundlichen Grüßen