Luca App

Hy wollte eigentlich nur wissen ob und wann hier im Kreis Soest die Schlüsselanhänger von der LucaApp verteilt werden und vor allem wo bekomme ich diese?
Überall in Geschäften und in Restaurants bzw vor Restaurants sieht man die Login's für genau diese App.
Die von Ihnen bevorzugte gastIdent hab ich aber bisher kaum wahrgenommen.

Lg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luca App [#221103]
Datum
26. Mai 2021 22:25
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hy wollte eigentlich nur wissen ob und wann hier im Kreis Soest die Schlüsselanhänger von der LucaApp verteilt werden und vor allem wo bekomme ich diese? Überall in Geschäften und in Restaurants bzw vor Restaurants sieht man die Login's für genau diese App. Die von Ihnen bevorzugte gastIdent hab ich aber bisher kaum wahrgenommen. Lg
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anders als andere Bundesländer hat sich das Land Nordrhein-W…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
AW: Luca App [#221103]
Datum
28. Mai 2021 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anders als andere Bundesländer hat sich das Land Nordrhein-Westfalen gegen eine landesweite Einführung der Luca-App entschieden und setzt stattdessen auf die Vielfältigkeit unterschiedlicher Produktanbieter von Kontaktverfolgungs- bzw. Registrierungsapplikationen (Apps). Im Gegenzug stellt das Land für alle Produktanbieter eine landesweite Schnittstelle zur Verfügung, in der die Daten der unterschiedlichen Apps aufgenommen und im Bedarfsfall durch die Gesundheitsämter zielgerichtet zur Kontaktverfolgung abgerufen werden können. Das Land stellt so einen einheitlichen und kostengünstigen Eingangskanal zu den Gesundheitsämtern sicher. Grundsätzlich ersetzen Softwarelösungen die „Zettelwirtschaft“ und den Umgang mit den Kundendaten beispielsweise im Handel, in der Gastronomie oder für Gewerbetreibende. Aktuell können wir nicht sagen, ob und wann es möglich sein wird, Daten des Systems Luca über die NRW Lösung abzurufen. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten. Daher ist es uns auch nicht bekannt, wo es den Schlüsselanhänger gibt. Wir geben die Schlüsselanhänger von unserer Seite nicht aus. Mit freundlichen Grüßen