Luca-App

1. Die aktuelle Datenschutzfolgeabschätzung/Datenschuzbewertung für den Einsatz und die Empfehlung der Luca-App.
2. Eventuelle Datenschutzverträge sowie Verträge zur Auftragsverarbeitung
3. Die für die Bürger zur Verfügunggestellten Datenschutzinformationen seitens des Kreises.
4. Die Höhe der Ausgaben für den Einsatz der Luca-App (ohne interne Personalaufwendungen)
5. Die Laufzeit für den aktuell gültigen Vertrag mit der Firma culture4life GmbH (Betreiber Luca-App
6. Eine Statistik über die bereits abgefragten und benutzen Datensätze aus dem Luca-System.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Yannick Stein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
Yannick Stein
Betreff
Luca-App [#227042]
Datum
19. August 2021 10:26
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die aktuelle Datenschutzfolgeabschätzung/Datenschuzbewertung für den Einsatz und die Empfehlung der Luca-App. 2. Eventuelle Datenschutzverträge sowie Verträge zur Auftragsverarbeitung 3. Die für die Bürger zur Verfügunggestellten Datenschutzinformationen seitens des Kreises. 4. Die Höhe der Ausgaben für den Einsatz der Luca-App (ohne interne Personalaufwendungen) 5. Die Laufzeit für den aktuell gültigen Vertrag mit der Firma culture4life GmbH (Betreiber Luca-App 6. Eine Statistik über die bereits abgefragten und benutzen Datensätze aus dem Luca-System.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anfragenr: 227042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227042/ Postanschrift Yannick Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein
Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr geehrter Herr Stein, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages in Form des nachstehenden Auskun…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Antw: Wtrlt: Luca-App [#227042]
Datum
19. August 2021 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stein, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages in Form des nachstehenden Auskunftsersuchen. Sobald mir nähere Informationen der betreffenden Fachdienste zugegangen sind, werde ich mich wieder unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr geehrter Herr Stein, Bezugnehmend auf Ihren Auskunftsersuchen gem. IFG nehme ich hiermit zu Ihren Fragen bzw.…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Antw: Wtrlt: Luca-App [#227042]
Datum
26. August 2021 09:15
Status
Sehr geehrter Herr Stein, Bezugnehmend auf Ihren Auskunftsersuchen gem. IFG nehme ich hiermit zu Ihren Fragen bzw. Ihrer Bitte um Überendung von Unterlagen wie folgt Stellung: 1. Die aktuelle Datenschutzfolgeabschätzung/Datenschutzbewertung für den Einsatz und die Empfehlung der Luca-App. Eine Datenschutzfolgeabschätzung/Datenschutzbewertung ist vom Verantwortlichen vorzunehmen, der für die Verarbeitung der Daten zuständig (verantwortlich) ist. Bei der vorliegenden Konstellation werden die Daten aber nicht vom Hochsauerlandkreis und auch nicht in dessen Auftrag verarbeitet. Sondern vom Anbieter der Luca-App, der Fa. „neXenio“ mit Sitz in Berlin. Somit ist auch keine Datenschutzfolgeabschätzung/Vertrag zur Auftragsverarbeitung vom Hochsauerlandkreis zu erstellen. Im Falle der Infektion erfolgt durch „Luca“ eine Meldung an das Kreisgesundheitsamt, sodass eine schnelle Abfrage von verifizierten Kontaktdaten im Infektionsfall ermöglicht wird. Der Hochsauerlandkreis ist, was die Verwendung und den Einsatz von Corona-Warn-Apps angeht, anbieteroffen. Auf der Homepage des Hochsauerlandkreises wird daher auch nicht ausschließlich auf "Luca“, sondern auch auf die Bundeswarn-App verwiesen. Es steht jedem Anwender frei, sich für die Nutzung einer dieser -oder aber auch anderen- Warn-App zu entscheiden. Wie bei jeder anderen App auch, ist der Einzelne selbst aufgefordert sich bzgl. der Nutzung und der damit verbundenen (auch datenschutzrechtlichen) Risiken Gedanken zu machen und für sich persönlich abzuwägen, ob er die angebotene App nutzen möchte. 2. Eventuelle Datenschutzverträge sowie Verträge zur Auftragsverarbeitung Siehe Ziff. 1 3. Die für die Bürger zur Verfügung gestellten Datenschutzinformationen seitens des Kreises. Siehe Ziff. 1 4. Die Höhe der Ausgaben für den Einsatz der Luca-App (ohne interne Personalaufwendungen) Der Anbieter "neXenio GmbH" hat die Nutzung der Daten seiner Software dem Hochsauerlandkreis laut Kooperationsvertrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten sind daher nicht entstanden. 5. Die Laufzeit für den aktuell gültigen Vertrag mit der Firma culture4life GmbH (Betreiber Luca-App Die Nutzung ist bis zum 31.08.2021 befristet. Soweit der Kooperationsvertrag nicht mit einer 4wöchigen Frist gekündigt wird, verlängert er sich um 3 Monate. 6. . Eine Statistik über die bereits abgefragten und benutzen Datensätze aus dem Luca-System. Bisher wurde kein Datensatz aus dem Luca-System abgerufen. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen klären konnte, stehe für Rückfragen aber jederzeit gern zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen