Luca App

Alle Ihrer Behörde vorliegende Dokumente zur Luca-App/zum Luca-System.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luca App [#219104]
Datum
23. April 2021 20:18
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihrer Behörde vorliegende Dokumente zur Luca-App/zum Luca-System.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219104/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 219104 S…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 219104
Datum
19. Mai 2021 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 (Anfragenr: 219104). Soweit Sie mit Ihrem Antrag die Übersendung aller der Behörde vorliegenden "Dokumente" zur Luca-App/zum Luca-System anfordern, gehe ich zunächst davon aus, dass Sie sich hierbei auf alle vertraglichen Unterlagen beziehen. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass die diesbezügliche Auskunftserteilung gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenpflichtig sein wird: Insoweit wird umfangreicher Verwaltungsaufwand anfallen. Gemäß § 4 Abs.1 IFG NRW besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den beim Ennepe-Ruhr-Kreis vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe des IFG NRW. Der Anspruch besteht jedoch nicht schrankenlos. Vorliegend müsste ein "Kooperationsvertrag" nebst Anlage umfassend auf das Vorliegen von teilweisen Ablehnungsgründen geprüft werden. Als mögliche teilweise Ablehnungsgründe kommen hier konkret u.a. die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 8 IFG NRW und das Zugänglichmachen von behördlichen Unterlagen über technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art.32 EU-Datenschutzgrundverordnung, nach § 3 Abs.3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), in Betracht. Dem Vertragspartner muss Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich möglicher betroffener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 8 S.4 IFG NRW gegeben werden und anschließend muss bzgl. betroffener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geprüft werden, ob und inwieweit das Interesse an der Gewährung des Informationszugangs überwiegt (§ 8 S.3 IFG NRW). Soweit Ablehnungsgründe vorliegen müssen schließlich die betroffenen Passagen in dem Vertrag nebst Anlage geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Im Hinblick darauf wird die Gebühr aufgrund des anfallenden umfangreichen Verwaltungsaufwandes im Rahmen von 100 - 250 Euro liegen. Eine genauere Kostenschätzung kann noch nicht erfolgen, da derzeit noch nicht bekannt ist, wieviel Aufwand letztlich entsteht. Für den Fall Ihrer diesbezüglichen Antragsrücknahme werden keine Gebühren erhoben. Insoweit bitte ich Sie daher im Hinblick auf die entstehenden Gebühren um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 2191…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 219104 [#219104]
Datum
20. Mai 2021 15:01
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der hohen Kosten möchte ich meinen Antrag weiter konkretisieren. Insbesondere hätte ich gerne folgende Informationen: - alle Dokumente, die von Ihrer Behörde in Bezug auf die Auswahl eines Nachverfolgungssystems erstellt wurden - die zugehörigen Datenschutz- und Datensicherheitsbewertungen - eventuelle Datenschutzverträge wie Verträge zur Auftragsverarbeitung oder gemeinsamen Verantwortlichkeit - Datenschutzinformationen für die betroffenen Personen - die Höhe der Ausgaben für das Luca-System (nicht eingeschlossen interne Personalaufwendungen) - folgende Daten: Aufnahme der Verhandlungen, Vertragsunterzeichnung, Abgeschlossener Anschluss an das Luca-System (so weit, dass das Gesundheitsamt in der Lage ist, Daten der Kontaktpersonen abzurufen) Ich hoffe, damit Kosten vermeiden zu können, sollten trotzdem Kosten für die Beantwortung anfallen, bitte ich erneut um Mitteilung der Kosten vor der Aufnahme kostenpflichtiger Handlungen, sodass ich entscheiden kann, ob ich an meinem Antrag festhalten möchte. Gerne können Sie mir in diesem Fall auch mitteilen, durch welchen Punkt die Kosten verursacht werden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219104/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 2191…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 219104 [#219104]
Datum
31. Mai 2021 11:50
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luca App“ vom 23.04.2021 (#219104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219104/
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Antw: AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Antw: AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 23.04.2021 / Anfragenr: 219104 [#219104]
Datum
2. Juni 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in per Email vom 20.05.2021 hatten Sie Ihren ursprünglichen Antrag vom 23.04.2021 geändert. Diese Änderung hatte einen neuen Fristlauf zur Folge. Die Frist ist damit auch noch nicht überschritten. Ich bitte im Übrigen um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres geänderten Antrages noch etwas Zeit benötigt. Sie werden jedoch aller Voraussicht nach zumindest innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 20.05.2021 / Anfragenr: 219104 […
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 20.05.2021 / Anfragenr: 219104 [#219104]
Datum
16. Juni 2021 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren per Email vom 20.05.2021 geänderten "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" (Anfragenr: 219104 - vgl.u.) übersende ich Ihnen den als Anlage beigefügten Bescheid vom heutigen Tage (wie gewünscht per Email) als pdf.Datei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 20.05.2021 / Anfragenr: 2191…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 20.05.2021 / Anfragenr: 219104 [#219104]
Datum
16. Juni 2021 16:03
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Bescheids. Weiterhin stelle ich hier einen erneuten Antrag: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle internen Nachrichten (Briefe, E-Mails, Kurznachrichten, Tickets etc.) zur Luca-App/zum Luca-System - die Anzahl der Anfragen von Kontaktdaten per Luca aufgeschlüsselt nach Kalenderwoche oder Tag Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219104/

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.06.2021 / Anfragenr: 219104 […
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.06.2021 / Anfragenr: 219104 [#219104]
Datum
16. Juli 2021 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.06.2021 (Anfragenr: 219104). Soweit Sie mit Ihrem Antrag die Übersendung aller internen Nachrichten (Briefe, E-Mails, Kurznachrichten, Tickets etc.) zur Luca-App/zum Luca-System anfordern, teile ich Ihnen mit, dass die diesbezügliche Auskunftserteilung gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenpflichtig sein wird: Insoweit wird umfangreicher Verwaltungsaufwand anfallen. Gemäß § 4 Abs.1 IFG NRW besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den beim Ennepe-Ruhr-Kreis vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe des IFG NRW. Der Anspruch besteht jedoch nicht schrankenlos. Vorliegend müssten alle "internen Nachrichten" auf das Vorliegen von Ablehnungsgründen geprüft werden. Als teilweiser Ablehnungsgrund kommt hier konkret u.a. der Schutz personenbezogener Daten nach § 9 IFG NRW in Betracht. In diversen zur Luca-App/zum Luca-System übersandten Emails sind personenbezogene Daten enthalten bzgl. derer eine Ablehnung in Betracht kommt (wie etwa Mobilfunknummern von Mitarbeitern des Ennepe-Ruhr-Kreises). Des Weiteren kommt im Hinblick auf die Einführung der Luca-App als teilweiser Ablehnungsgrund konkret u.a. auch der Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses nach § 7 IFG NRW in Betracht, zumal die Einführung der Luca-App etwa auch Gegenstand von Besprechungen des Krisenstabes des Ennepe-Ruhr-Kreises war. Die diesbezüglichen Protokolle des Krisenstabes dürften etwa ganz oder teilweise einem Ablehnungsgrund nach § 7 IFG NRW (sowie auch einem Ablehnungsgrund nach § 6 IFG NRW wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit) unterfallen. Im Anschluss an die Prüfung müssten die Unterlagen stellenweise geschwärzt werden. Im Hinblick darauf wird die Gebühr aufgrund des anfallenden umfangreichen Verwaltungsaufwandes im Rahmen von 250 - 300 Euro liegen. Für den Fall Ihrer diesbezüglichen Antragsrücknahme werden keine Gebühren erhoben. Insoweit bitte ich Sie daher im Hinblick auf die entstehenden Gebühren um Mitteilung, ob Sie Ihren diesbezüglichen Antrag aufrechterhalten wollen. Soweit Sie hingegen die Mitteilung der Anzahl der Anfragen von Kontaktdaten per Luca aufgeschlüsselt nach Kalenderwoche oder Tag beantragen, kann Ihnen mitgeteilt werden, dass bislang keine entsprechenden Anfragen erfolgt bzw. veranlasst worden sind. Mit freundlichen Grüßen