Luca App in Bayern
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vertrag über die Nutzung der Luca App in Bayern
- die datenschutzrechtliche Bewertung inc. Datenschutzfolgenabschätzung,
- die Bewertung der Informationssicherheit und
- die Kostenaufstellung zur
-- Nutzung und
-- Integration
- den Schriftverkehr mit dem Anbieter der Luca App
- alle Relevanten Unterlagen zur Beschaffung
des weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage
- Warum wurde hier auf eine zusätzliche App gesetzt wird und nicht die gerade in Entwicklung durch SAP / Telekom befindliche Funktion in der Corona-Warn-App?
- Wie verhält es sich mit den z.b. vom Landkreis München beschafften Lizenzen für die Anwendung "Darf ich Rein"? Entstehen hier für die Bürger erhebliche Mehrkosten durch die Beschaffung von zwei Softwarelösungen?
- Wie soll sichergestellt werden, das es nicht zu unabsichtlicher Veröffentlichung von QR Codes wie z.b. https://twitter.com/janboehm/status/1379692110098628610 kommt?
Hintergrund ist die Berichterstattung des BR
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kontakt-nachverfolgung-luca-app-kommt-fuer-ganz-bayern,STGHpoN
sowie die Berichterstattung:
https://zerforschung.org/posts/luca-2/
https://twitter.com/anked/status/1379665492739231744
https://www.heise.de/tp/features/Die-Luca-App-Dilettantisch-und-sinnlos-6007111.html
https://www.golem.de/news/coronapandemie-luca-app-ermoeglicht-check-ins-von-beliebigen-orten-aus-2104-155530.html
Sollte das Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration nicht für die Beschaffung zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ressorts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. April 2021
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11. Mai 2021
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