Luca App in Bayern

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- den Vertrag über die Nutzung der Luca App in Bayern
- die datenschutzrechtliche Bewertung inc. Datenschutzfolgenabschätzung,
- die Bewertung der Informationssicherheit und
- die Kostenaufstellung zur
-- Nutzung und
-- Integration
- den Schriftverkehr mit dem Anbieter der Luca App
- alle Relevanten Unterlagen zur Beschaffung

des weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage
- Warum wurde hier auf eine zusätzliche App gesetzt wird und nicht die gerade in Entwicklung durch SAP / Telekom befindliche Funktion in der Corona-Warn-App?
- Wie verhält es sich mit den z.b. vom Landkreis München beschafften Lizenzen für die Anwendung "Darf ich Rein"? Entstehen hier für die Bürger erhebliche Mehrkosten durch die Beschaffung von zwei Softwarelösungen?
- Wie soll sichergestellt werden, das es nicht zu unabsichtlicher Veröffentlichung von QR Codes wie z.b. https://twitter.com/janboehm/status/1379692110098628610 kommt?

Hintergrund ist die Berichterstattung des BR
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kontakt-nachverfolgung-luca-app-kommt-fuer-ganz-bayern,STGHpoN

sowie die Berichterstattung:
https://zerforschung.org/posts/luca-2/
https://twitter.com/anked/status/1379665492739231744
https://www.heise.de/tp/features/Die-Luca-App-Dilettantisch-und-sinnlos-6007111.html
https://www.golem.de/news/coronapandemie-luca-app-ermoeglicht-check-ins-von-beliebigen-orten-aus-2104-155530.html

Sollte das Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration nicht für die Beschaffung zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ressorts.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 9 Follower:innen
Sebastian Haeutle
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Sebastian Haeutle
Betreff
Luca App in Bayern [#217670]
Datum
7. April 2021 14:46
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag über die Nutzung der Luca App in Bayern - die datenschutzrechtliche Bewertung inc. Datenschutzfolgenabschätzung, - die Bewertung der Informationssicherheit und - die Kostenaufstellung zur -- Nutzung und -- Integration - den Schriftverkehr mit dem Anbieter der Luca App - alle Relevanten Unterlagen zur Beschaffung des weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage - Warum wurde hier auf eine zusätzliche App gesetzt wird und nicht die gerade in Entwicklung durch SAP / Telekom befindliche Funktion in der Corona-Warn-App? - Wie verhält es sich mit den z.b. vom Landkreis München beschafften Lizenzen für die Anwendung "Darf ich Rein"? Entstehen hier für die Bürger erhebliche Mehrkosten durch die Beschaffung von zwei Softwarelösungen? - Wie soll sichergestellt werden, das es nicht zu unabsichtlicher Veröffentlichung von QR Codes wie z.b. https://twitter.com/janboehm/status/1379692110098628610 kommt? Hintergrund ist die Berichterstattung des BR https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kontakt-nachverfolgung-luca-app-kommt-fuer-ganz-bayern,STGHpoN sowie die Berichterstattung: https://zerforschung.org/posts/luca-2/ https://twitter.com/anked/status/1379665492739231744 https://www.heise.de/tp/features/Die-Luca-App-Dilettantisch-und-sinnlos-6007111.html https://www.golem.de/news/coronapandemie-luca-app-ermoeglicht-check-ins-von-beliebigen-orten-aus-2104-155530.html Sollte das Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration nicht für die Beschaffung zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ressorts. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Haeutle Anfragenr: 217670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217670/ Postanschrift Sebastian Haeutle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Haeutle
Sehr << Anrede >> seit meiner Anfrage sind mittlerweile drei Wochen vergangen. Aufgrund der aktuellen…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Sebastian Haeutle
Betreff
AW: Luca App in Bayern [#217670]
Datum
30. April 2021 17:06
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> seit meiner Anfrage sind mittlerweile drei Wochen vergangen. Aufgrund der aktuellen zeitlichen Brisanz sowie den mehrheitlich negativen Presseberichte zur App luca bitte ich sie höflich um eine möglichst zeitnahe Antwort! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Haeutle Anfragenr: 217670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217670/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Haeutle, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre ursprüngliche Anfrage wurde zuständigkeitshal…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Luca App in Bayern [#217670]
Datum
3. Mai 2021 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Haeutle, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre ursprüngliche Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgegeben. Die Beantwortung Ihres Anliegens erfolgt direkt von dort. Weitere Informationen sowie unseren Newsletter zur aktuellen Corona-Lage in Bayern erhalten Sie über unsere Homepage www.corona-katastrophenschutz.bayern.de<http://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de>. Auch auf unseren Social-Media-Kanälen facebook.com/baystmi, twitter.com/baystmi und instagram.com/baystmi finden Sie hierzu tagesaktuelle Meldungen und Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Häutle, vielen Dank für Ihr E-Mail vom 07.04.2021, die das Bayerische Staatsministerium des I…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Luca App in Bayern [#217670]
Datum
17. Mai 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,1 KB


Sehr geehrter Herr Häutle, vielen Dank für Ihr E-Mail vom 07.04.2021, die das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration an uns weitergeleitet hat. Die Luca App ist eine sichere Anwendung, an die wir hohe Anforderungen gestellt haben und weiter stellen. Wir begleiten die Einführung engmaschig, genau so wie es die Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden tun. Der geltend gemachte Anspruch auf Auskunft nach dem BayDSG ist hier nicht einschlägig. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um ein Gesuch um Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen im Sinne des Art. 39 BayDSG. Vielmehr erbitten Sie eine Begründung behördeninterner Vorgänge und Entscheidungen. Ein solcher Anspruch besteht nicht. Allerdings haben wir unsere Überlegungen zur Einführung der Luca App ausführlich und für alle Bürger unter https://www.stmd.bayern.de/themen/kon... dargelegt. Sie können sich auch auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter https://www.lda.bayern.de/de/thema_lu... davon überzeugen, dass die App eingesetzt werden kann. Dort ist auch die konstruktive Stellungnahme der Datenschutzkonferenz, also aller deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden gemeinsam, verlinkt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Haeutle
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag über die Nutzung der Luca App in …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Sebastian Haeutle
Betreff
AW: Luca App in Bayern [#217670]
Datum
18. Mai 2021 13:52
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag über die Nutzung der Luca App in Bayern - die datenschutzrechtliche Bewertung inc. Datenschutzfolgenabschätzung, - die Bewertung der Informationssicherheit und - die Kostenaufstellung zur -- Nutzung und -- Integration - den Schriftverkehr mit dem Anbieter der Luca App - alle Relevanten Unterlagen zur Beschaffung Hierbei handelt es sich NICHT um Dokumente zur "Begründung behördeninterner Vorgänge und Entscheidungen" Mit freundlichen Grüßen Sebastian Haeutle Anfragenr: 217670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217670/