luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen
Antrag nach dem NUIG/VIG, Bürgeranfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge über den Einsatz der luca App in Niedersachsen
- Aufstellung der aus dem Vertrag erwachsenden Kosten für die öffentliche Hand
- in diesem Fall angewandte Vergaberichtlinien
- die Ergebnisse einer etwaig vorliegenden Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
- ggf. die Dokumentation der Erwägungen, die zur Einschätzung der Nicht-Erforderlichkeit einer DSFA geführt haben
- Dokumente zum Nachweis der informationstechnischen Sicherheit des lizensierten Systems
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Nettokosten der Luca-App in Niedersaschsen richten sich nach der Anzahl der Gesundheitsämter und betragen für ein Jahr für Niedersachsen 2.521.580 EUR.
Es hat laut Innenministerium eine Datenschutzfolgenabschätzung zum Luca-System gegeben, die durch die culture4life GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Das Land sieht sich oder die Gesundheitsämter nicht als für die DSFA zuständig (in der Tat verwaltet culture4life die meisten Daten zentral).
Als Vergaberichtlinien wurden § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 3 Vergabeverordnung (VgV) benannt. Das bedeutet, dass Niedersachsen behauptet, dass es zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine alternativen Möglichkeiten zur Luca-App gegeben habe.
Schließlich wurde erneut deutlich, dass Niedersachsen ein Transparenzgesetz benötigt.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum25. Mai 2021
-
29. Juni 2021
-
Ein:e Follower:in

Ihre Spende für die Plattform
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Ihre Spende macht es uns möglich, die Plattform am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln.