Luca Schlüsselanhänger

Kann ich in Soest schon den Luca Schlüsselanhänger bekommen und wo?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luca Schlüsselanhänger [#220156]
Datum
10. Mai 2021 16:51
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ich in Soest schon den Luca Schlüsselanhänger bekommen und wo?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220156/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anders als andere Bundesländer hat sich das Land Nordrhein-W…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
AW: Luca Schlüsselanhänger [#220156]
Datum
12. Mai 2021 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anders als andere Bundesländer hat sich das Land Nordrhein-Westfalen gegen eine landesweite Einführung der Luca-App entschieden und setzt stattdessen auf die Vielfältigkeit unterschiedlicher Produktanbieter von Kontaktverfolgungs- bzw. Registrierungsapplikationen (Apps). Im Gegenzug stellt das Land für alle Produktanbieter eine landesweite Schnittstelle zur Verfügung, in der die Daten der unterschiedlichen Apps aufgenommen und im Bedarfsfall durch die Gesundheitsämter zielgerichtet zur Kontaktverfolgung abgerufen werden können. Das Land stellt so einen einheitlichen und kostengünstigen Eingangskanal zu den Gesundheitsämtern sicher. Grundsätzlich ersetzen Softwarelösungen die „Zettelwirtschaft“ und den Umgang mit den Kundendaten beispielsweise im Handel, in der Gastronomie oder für Gewerbetreibende. Aktuell können wir nicht sagen, ob und wann es möglich sein wird, Daten des Systems Luca über die NRW Lösung abzurufen. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten. Daher ist es uns auch nicht bekannt, wo es den Schlüsselanhänger gibt. Mit freundlichen Grüßen