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Lucid system umsetzung

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wer hat das System LUCID für das verpackungsregister.org umgesetzt?
Wer ist Hauptverantwortlicher für dieses System?
Wie wurde dieses System umgesetzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Sven Marquardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer hat das Syste…
An Umweltbundesamt Details
Von
Sven Marquardt
Betreff
Lucid system umsetzung [#250473]
Datum
2. Juni 2022 17:15
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer hat das System LUCID für das verpackungsregister.org umgesetzt? Wer ist Hauptverantwortlicher für dieses System? Wie wurde dieses System umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Marquardt Anfragenr: 250473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250473/ Postanschrift Sven Marquardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Marquardt
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Marquardt, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vor…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Lucid system umsetzung [#250473]
Datum
3. Juni 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marquardt, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 – 22-40. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut IFG/UIG/VIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Marquardt, Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen vom 02. Juni 2022 wird entsprochen. Hierz…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Lucid system umsetzung [#250473]
Datum
1. Juli 2022 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marquardt, Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen vom 02. Juni 2022 wird entsprochen. Hierzu teilen wir Ihnen Ihrem Antrag entsprechend Folgendes mit: Das Verpackungsregister LUCID, welches öffentlich zugänglich ist, wurde durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) etabliert. Beim Aufbau des Grundsystems haben nach europaweiter Ausschreibung die Unternehmen LM IT Services AG sowie der Trading.Point GmbH unterstützt. Bereits am 06. September 2018 wurde die Registrierung für Hersteller in LUCID online geschaltet. Im Oktober 2018 wurde daraufhin das Datenmeldetool freigeschaltet. Zum 03. Juli 2021 gab es erste, durch die Novelle des Verpackungsgesetzes bedingte Änderungen am Verpackungsregister LUCID. Zu diesen gehört die Möglichkeit der Benennung eines Bevollmächtigten für Hersteller ohne Sitz in Deutschland. Zum 01. Juli 2022 wird die Registrierungspflicht auf alle Hersteller von Verpackungen nach dem VerpackG ausgeweitet. Die notwendige Erweiterung des Registers ist bereits erfolgt und der Registrierungsprozess gestartet. Die ZSVR ist für die Errichtung und den Betrieb des Verpackungsregister LUCID gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 VerpackG zuständig und verantwortlich. Zur Umsetzung des elektronischen Datenverarbeitungssystems finden sie hier<https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/user_upload/Technischer_Bericht.pdf> Informationen. Die Errichtung und der Betrieb der elektronischen Datenverarbeitungssysteme seitens der ZSVR unterliegt nicht der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes über die ZSVR. Daher bitten wir Sie, sich diesbezüglich bei weiteren Fragen an die ZSVR zu wenden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen