Luftbetankung über NRW

Aktuell (22.09.2020) scheinen über NRW wieder militärische Flugmanöver zur Luftbetankung stattzufinden:
Ein Boeing KC-135R Stratotanker (in England gestartet) zieht über die Großräume Mönchengladbach, Düsseldorf, Moers, Duisburg, Rees und zurück über den Niederrhein Kreise und von Belgien kommende F16 Kampfflugzeuge werden hier offenbar in der Luft betankt.

Ich bitte um Beantwortung meiner folgenden Fragen:
Warum müssen diese Übungen über die genannten dicht besiedelten Gebiete bzw. Industrieregionen stattfinden?
Warum teilweise in unmittelbarer Nähe des Flughafen Düsseldorf?
Warum überhaupt über Deutschland,wenn die belgischen Kampfflugzeuge nach den Manövern wieder zurück nach Belgien fliegen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell (22.09.2020…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luftbetankung über NRW [#197633]
Datum
22. September 2020 23:20
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell (22.09.2020) scheinen über NRW wieder militärische Flugmanöver zur Luftbetankung stattzufinden: Ein Boeing KC-135R Stratotanker (in England gestartet) zieht über die Großräume Mönchengladbach, Düsseldorf, Moers, Duisburg, Rees und zurück über den Niederrhein Kreise und von Belgien kommende F16 Kampfflugzeuge werden hier offenbar in der Luft betankt. Ich bitte um Beantwortung meiner folgenden Fragen: Warum müssen diese Übungen über die genannten dicht besiedelten Gebiete bzw. Industrieregionen stattfinden? Warum teilweise in unmittelbarer Nähe des Flughafen Düsseldorf? Warum überhaupt über Deutschland,wenn die belgischen Kampfflugzeuge nach den Manövern wieder zurück nach Belgien fliegen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197633/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1449 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.09.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Luftbetankung über NRW [#197633]
Datum
23. September 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1449 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.09.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 22. September 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1449 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1449 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 22.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Luftbetankung über NRW [#197633]
Datum
1. Oktober 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1449 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 22.09.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1449 vom 23.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 22. September 2020 (Bezug 1.), mit welcher Sie um Stellungnahme zu dem Ihrerseits beschriebenen Sachverhalt bitten. Derartige Anfragen werden jedoch vom IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt, nicht erfasst. Ich habe Ihre Anfrage daher zwischenzeitlich der im Bundesministerium der Verteidigung für den Bürgerdialog zuständigen Stelle mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen