Luftgüte bei Wohnungsbränden

Anfrage an: Sächsischer Landtag

Eine wissenschaftlich fundierte Studie, aus der hervorgeht,
1. wie sich die Luftgüte bei Wohnungsbränden durch die Rauchwarnmelderpflicht verändert hat,
2. weswegen es „folgerichtig“ sein könnte, die Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsbauten auszuweiten, und
3. von welchen Interessen-Konflikten (finanzielle/emotionale/Geld-werte Zuwendungen) die Autoren betroffen sein könnten.

Ihr Herr MdL Mathias Volkmar Zschocke konnte mir leider diesbezüglich keine Angaben machen. (A) Sein Hinweis auf jährlich etwa derzeit 350 Fälle von ICD10-X0 in der B.Rep.Deut und 3500 Bürger mit bleibenden Schäden durch Wohnungsbrände ist wenig erhellend, da weder der zeitliche Verlauf noch der kausale Zusammenhang ersichtlich wird. (B) Auch geht er nicht auf die Schäden durch Laien-Löschversuche in Folge der neuerdings oftmals angeblich frühzeitigen Alarmierung ein, obwohl ich bereits in meiner Frage ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinwies. (C) Es kommt hinzu, dass mir auch noch der starke Anstieg der Todesfälle aufgrund von X67, W0, W1 und T58 aufgefallen ist.
(D) Bild (Wikimedia): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Death-per-deaths.svg
(E) Auskunft (Zschocke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mathias-volkmar-zschocke/fragen-antworten/321438

Es entsteht bei mir persönlich der Eindruck, dass das Land Sachsen aus dem Bauch heraus ohne belastbare Grundlage nach „Beratung“ durch von Interessen-Konflikten gebeutelten Gewinnsüchtigen entschieden hat, was ersichtlich sogar zu paradoxer Wirkung führen kann, zumal so ersichtlich Geld (ich schätze 600 Millionen € pro Jahr) gebunden wird, dass nun an anderer Stelle fehlen muss.

Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk macht mir gegenüber diesbezüglich bislang auch keine brauchbaren Angaben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
  • 0 Follower:innen
Arne Wörner
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine wissenscha…
An Sächsischer Landtag Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Luftgüte bei Wohnungsbränden [#199162]
Datum
2. Oktober 2020 09:02
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine wissenschaftlich fundierte Studie, aus der hervorgeht, 1. wie sich die Luftgüte bei Wohnungsbränden durch die Rauchwarnmelderpflicht verändert hat, 2. weswegen es „folgerichtig“ sein könnte, die Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsbauten auszuweiten, und 3. von welchen Interessen-Konflikten (finanzielle/emotionale/Geld-werte Zuwendungen) die Autoren betroffen sein könnten. Ihr Herr MdL Mathias Volkmar Zschocke konnte mir leider diesbezüglich keine Angaben machen. (A) Sein Hinweis auf jährlich etwa derzeit 350 Fälle von ICD10-X0 in der B.Rep.Deut und 3500 Bürger mit bleibenden Schäden durch Wohnungsbrände ist wenig erhellend, da weder der zeitliche Verlauf noch der kausale Zusammenhang ersichtlich wird. (B) Auch geht er nicht auf die Schäden durch Laien-Löschversuche in Folge der neuerdings oftmals angeblich frühzeitigen Alarmierung ein, obwohl ich bereits in meiner Frage ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinwies. (C) Es kommt hinzu, dass mir auch noch der starke Anstieg der Todesfälle aufgrund von X67, W0, W1 und T58 aufgefallen ist. (D) Bild (Wikimedia): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Death-per-deaths.svg (E) Auskunft (Zschocke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mathias-volkmar-zschocke/fragen-antworten/321438 Es entsteht bei mir persönlich der Eindruck, dass das Land Sachsen aus dem Bauch heraus ohne belastbare Grundlage nach „Beratung“ durch von Interessen-Konflikten gebeutelten Gewinnsüchtigen entschieden hat, was ersichtlich sogar zu paradoxer Wirkung führen kann, zumal so ersichtlich Geld (ich schätze 600 Millionen € pro Jahr) gebunden wird, dass nun an anderer Stelle fehlen muss. Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk macht mir gegenüber diesbezüglich bislang auch keine brauchbaren Angaben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 199162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199162/ Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Sächsischer Landtag
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Ihre Nachrich…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Luftgüte bei Wohnungsbränden [#199162]
Datum
6. Oktober 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Ihre Nachricht an das für Immissionsschutz zuständige Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft mit der um Bearbeitung weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Sächsischer Landtag
Sehr geehrter Herr Wörner, ich darf Sie darüber informieren, dass Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Sächsis…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
WG: Luftgüte bei Wohnungsbränden [#199162]
Datum
14. Oktober 2020 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,7 KB


Sehr geehrter Herr Wörner, ich darf Sie darüber informieren, dass Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) zur Beantwortung weitergegeben wurde. Sie erhalten vom fachlich zuständigen Referat des SMR eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsischer Landtag
Sehr geehrter Herr Wörner, in Ihrer Email vom 2. Oktober an das Postfach des Sächsischen Landtags bitten Sie um d…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
WG: Luftgüte bei Wohnungsbränden [#199162]
Datum
14. Oktober 2020 17:40
Status
Sehr geehrter Herr Wörner, in Ihrer Email vom 2. Oktober an das Postfach des Sächsischen Landtags bitten Sie um die Sendung einer wissenschaftlich fundierte Studie, aus der hervorgeht, wie sich die Luftgüte bei Wohnungsbränden durch die Rauchwarnmelderpflicht verändert. Ihre Anfrage wurde dem für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Beantwortung zugeleitet. Dazu teilen wir Ihnen mit, dass wir über keine Informationen oder Daten verfügen, die eine Veränderung der Luftgüte bei Wohnungsbränden im Zusammenhang mit der Pflicht zur Ausstattung von Aufenthaltsräumen mit Rachwarnmeldern dokumentieren. Mit freundlichen Grüßen