Luftgüte bei Wohnungsbränden
Eine wissenschaftlich fundierte Studie, aus der hervorgeht,
1. wie sich die Luftgüte bei Wohnungsbränden durch die Rauchwarnmelderpflicht verändert hat,
2. weswegen es „folgerichtig“ sein könnte, die Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsbauten auszuweiten, und
3. von welchen Interessen-Konflikten (finanzielle/emotionale/Geld-werte Zuwendungen) die Autoren betroffen sein könnten.
Ihr Herr MdL Mathias Volkmar Zschocke konnte mir leider diesbezüglich keine Angaben machen. (A) Sein Hinweis auf jährlich etwa derzeit 350 Fälle von ICD10-X0 in der B.Rep.Deut und 3500 Bürger mit bleibenden Schäden durch Wohnungsbrände ist wenig erhellend, da weder der zeitliche Verlauf noch der kausale Zusammenhang ersichtlich wird. (B) Auch geht er nicht auf die Schäden durch Laien-Löschversuche in Folge der neuerdings oftmals angeblich frühzeitigen Alarmierung ein, obwohl ich bereits in meiner Frage ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinwies. (C) Es kommt hinzu, dass mir auch noch der starke Anstieg der Todesfälle aufgrund von X67, W0, W1 und T58 aufgefallen ist.
(D) Bild (Wikimedia): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Death-per-deaths.svg
(E) Auskunft (Zschocke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mathias-volkmar-zschocke/fragen-antworten/321438
Es entsteht bei mir persönlich der Eindruck, dass das Land Sachsen aus dem Bauch heraus ohne belastbare Grundlage nach „Beratung“ durch von Interessen-Konflikten gebeutelten Gewinnsüchtigen entschieden hat, was ersichtlich sogar zu paradoxer Wirkung führen kann, zumal so ersichtlich Geld (ich schätze 600 Millionen € pro Jahr) gebunden wird, dass nun an anderer Stelle fehlen muss.
Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk macht mir gegenüber diesbezüglich bislang auch keine brauchbaren Angaben.
Information nicht vorhanden
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Datum2. Oktober 2020
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4. November 2020
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