Lufthansa-Technik Kontrollberichte

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Die jeweils letzten Kontrollberichte der

Lufthansa Technik AG
Weg beim Jäger 193
22335 Hamburg
Deutschland

nach EASA Part-M, EASA Part 145, sowie EASA Part 21/G.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jeweils letzten…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lufthansa-Technik Kontrollberichte [#148464]
Datum
4. Juni 2019 14:16
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jeweils letzten Kontrollberichte der Lufthansa Technik AG Weg beim Jäger 193 22335 Hamburg Deutschland nach EASA Part-M, EASA Part 145, sowie EASA Part 21/G.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leid…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG
Datum
4. Juli 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir die von Ihnen angeforderte Auskunft nicht in der Frist gemäß § 7 Abs.5 IFG erteilen. Es handelt sich bei den von Ihnen angeforderten Informationen um Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse. Somit kann die Auskunft gemäß § 6 Satz 2 IFG nur erteilt werden, wenn die Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Es ist daher ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Sobald ich Rückmeldung von der Betroffenen habe, komme ich wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in Das Drittbeteiligungsver…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
22. Juli 2019 10:19
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Drittbeteiligungsverfahren dauert nun schon über zwei Wochen an. Bitte informieren Sie mich deshalb über den aktuellen Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
24. Juli 2019 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückantwort. Nach Sichtung der von Ihnen angeforderten Informationen, bitten wir Sie, Ihren Antrag auf Informationszugang zu begründen. Die von Ihnen angeforderten Informationen enthalten Daten Dritter (Lufthansa Technik AG), daher besteht gemäß § 7 Abs.1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausnahmsweise eine Begründungspflicht für Ihren Antrag. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, ob Sie mit der Weitergabe Ihrer Identität an die Lufthansa Technik AG einverstanden sind. Ihre Identität könnte für die Entscheidung der Lufthansa Technik AG über die Einwilligung in die Freigabe der Informationen von Belang sein. Hinsichtlich der Fristen im Drittbeteiligungsverfahren verweise ich auf § 8 Abs.1 IFG. Danach ist dem durch die Antrag auf Informationszugang betroffenen Dritten, hier der Lufthansa Technik AG, Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Die Monatsfrist des § 7 Abs.5 Satz 2 IFG ist nach Satz 3 desselben Absatzes für die Dauer des Drittbeteiligungsverfahrens gehemmt. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sch…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
24. Juli 2019 16:19
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der Grund für meine Anfrage ist folgender: Die Lufthansa Technik AG in Hamburg wartet die Flugzeuge der Flugbereitschaft des BMVg, die wegen wiederholter Pannen in der Kritik steht. Diese Pannen traten auch mehrfach direkt nach Wartungsaufenthalten bei der Lufthansa Technik auf. Ein Beispiel hierfür wäre die Panne des A340 „Konrad Adenauer“ im April in New York. Dort kam es beim ersten Dienstflug nach der Wartung zu einer Reifenpanne kam, obwohl das Fahrwerk kurz zuvor ausgetauscht worden war (siehe: https://www.tagesschau.de/inland/maas-regierungsflieger-101.html). Weitere Vorfälle (z.B. Notlandung einer Global 5000 in Berlin) fanden auch an anderen Standorten der Lufthansa Technik bzw. ihren Tochterunternehmen statt. Deshalb stellt sich die Frage, ob Mängel bei der Wartung durch die Lufthansa Technik bestehen. Das Verteidigungsministerium untersucht zur Zeit genau das (siehe: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/flugbereitschaft-ministerium-prueft-wartungsfehler-durch-lufthansa-tochter-a-1263809.html). Aus diesem Grund bitte ich Sie mir die letzten Kontrollberichte nach EASA Part M und Part 145 zuzusenden. Da die Lufthansa Technik die Regierungsflieger ebenfalls ausrüstet und Teile dafür teilweise selbst herstellt bitte ich Sie auch mir den letzten Kontrollbericht nach EASA Part 21/G zuzusenden. Kontrollberichte von Hamburger Abteilungen oder Tochterfirmen, die nicht an der Wartung/Ausrüstung der Regierungsflieger beteiligt sind brauchen Sie mir nicht zusenden. Meiner Meinung nach gibt es ein öffentliches Interesse an diesen Informationen, da mit den Flugzeugen der Flugbereitschaft der Regierungs- und Staatsflugbetrieb abgewickelt wird. Durch Wartungsfehler und den darauffolgenden Ausfällen der Maschinen kann es also zu einer Gefährdung von hochrangigen staatlichen Funktionsträgern bzw. zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Staates kommen. Mit Schwärzungen von evtl. vorhandenen personenbezogenen Daten bzw. als Verschlusssache eingestuften Informationen erkläre ich mich einverstanden. Sollten dafür Bearbeitungsgebühren anfallen bitte ich Sie mir das vorab mitzuteilen. Können Sie mir ebenfalls mitteilen, wann die Frist für die Stellungnahme der Lufthansa Technik AG abläuft? Bitte geben Sie meine persönlichen Daten nicht an die Lufthansa Technik AG weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mi…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
10. August 2019 09:43
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Lufthansa-Technik Kontrollberichte“ vom 04.06.2019 (#148464) . Die ursprüngliche Anfrage habe ich nun vor mehr als zwei Monaten gestellt und auch das Drittbeteiligungsverfahren sollte bereits seit über einem Monat andauern. Damit wäre die Drittbeteiligungsfrist nach § 8 Abs.1 IFG abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in die Lufthansa Technik AG…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
12. August 2019 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Lufthansa Technik AG wurde mit Schreiben vom 02.08.19 um Stellungnahme gemäß § 8 Abs.1 IFG gebeten. Laut Postzustellungsurkunde ist unser Schreiben der Lufthansa Technik AG am 07.08.2019 zugegangen, so dass die Frist gemäß § 8 Abs.1 IFG am 07.09.2019 endet. Sobald wir Rückmeldung von der Lufthansa Technik AG haben, werden wir über Ihren Antrag auf Informationszugang entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in das Anhörungsverfahren d…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
19. August 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Anhörungsverfahren der Lufthansa Technik AG läuft noch. Ich möchte Sie darüber informieren, dass die von Ihnen übermittelte Begründung Ihrer Anfrage nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung zu einer anderen Beurteilung hinsichtlich der Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes geführt hat. Ihre Anfrage bezieht sich explizit auf das Tätigwerden der Lufthansa Technik AG für die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Aufsichtstätigkeit des Luftfahrbundesamtes umfasst NICHT die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft. Die aufgrund der EASA-Basisverordnung und deren Durchführungsverordnungen durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilten (europäischen) Genehmigungen der Lufthansa Technik AG als Instandhaltungsbetrieb (Teil 145), Herstellungsbetrieb (Teil-21) und CAMO (Teil-M) betreffen grundsätzlich nur zivil registrierte Luftfahrzeuge nach Maßgabe der EU-Basisverordnung. Unsere Aufsichtsberichte erfassen somit nicht die Aktivitäten der Lufthansa Technik AG betreffend die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Luftfahrt-Bundesamt verfügt somit nicht über die von Ihnen angefragten Informationen. Die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft sind militärisch registrierte Luftfahrzeuge und unterliegen gem. § 30 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes der Verwaltungszuständigkeit der Dienststellen der Bundeswehr nach Bestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Luftfahrtamt der Bundeswehr zu wenden. Falls ich von Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Rückmeldung erhalte, würde ich den Vorgang in unserem Hause als erledigt ansehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in die Lufthansa Technik AG…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
19. August 2019 15:03
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Lufthansa Technik AG wartet in Hamburg sowohl ziviles als auch militärisches Fluggerät. Meiner Kenntnis nach geschieht dies in denselben Abteilungen. Deshalb sollten auch die vom LBA durchgeführten Kontrollen die gesuchten Informationen enthalten. Da Sie also über diese Informationen verfügen sind Sie nach §1 Abs. 1 des IFG verpflichtet sie zugänglich zu machen, auch wenn Sie formal nicht für militärisches Fluggerät zuständig sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464] Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage beigefügt erh…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190604 Antragsteller/in Ende IFG [#148464]
Datum
4. September 2019 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage beigefügt erhalten Sie unseren Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 4. Juni 2019. Mit freundlichen Grüßen