Luftraumüberwachung 15. Juli 2016

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Griechischen Medienberichten, die sich auf hochrangige Vertreter der hellenischen Luftwaffe berufen, war zu entnehmen, dass die griechische Luftraumüberwachung die Präsidentenmaschine Erdogans während des gesamten Fluges auf dem Radar hatte und - entgegen der Behauptungen der türkischen Regierung - die Maschine weder von eigenen F-16 begleitet wurde, noch von feindlichen F-16 angeflogen wurde.

Mich interessiert in diesem Kontext, ob die deutsche Luftraumüberwachung Kenntnisse über die Geschehnisse am 15. Juli an die Bundesregierung weitergegeben hat oder ob die griechische Luftraumüberwachung mit der Bundesregierung oder einer ihrer Nachrichtendienste in Kontakt getreten ist, um diese Informationen auszutauschen.

Gegebenenfalls bitte ich Sie, mir die entsprechenden Berichte zuzusenden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. August 2016
  • Frist
    13. September 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Griechischen Med…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Luftraumüberwachung 15. Juli 2016 [#17511]
Datum
10. August 2016 17:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Griechischen Medienberichten, die sich auf hochrangige Vertreter der hellenischen Luftwaffe berufen, war zu entnehmen, dass die griechische Luftraumüberwachung die Präsidentenmaschine Erdogans während des gesamten Fluges auf dem Radar hatte und - entgegen der Behauptungen der türkischen Regierung - die Maschine weder von eigenen F-16 begleitet wurde, noch von feindlichen F-16 angeflogen wurde. Mich interessiert in diesem Kontext, ob die deutsche Luftraumüberwachung Kenntnisse über die Geschehnisse am 15. Juli an die Bundesregierung weitergegeben hat oder ob die griechische Luftraumüberwachung mit der Bundesregierung oder einer ihrer Nachrichtendienste in Kontakt getreten ist, um diese Informationen auszutauschen. Gegebenenfalls bitte ich Sie, mir die entsprechenden Berichte zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 11.08.202016, Az. 13IFG-02814-In2016-NA 317 Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre o.g. Anfrage u.a…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.08.202016, Az. 13IFG-02814-In2016-NA 317
Datum
12. August 2016 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre o.g. Anfrage u.a. nach dem IFG beantworten zu können, bitte ich um eine zustellfähige Adresse. Diese wird für die Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.08.202016, Az. 13IFG-02814-In2016-NA 317 [#17511] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen D…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.08.202016, Az. 13IFG-02814-In2016-NA 317 [#17511]
Datum
12. August 2016 12:26
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meine postalische Anschrift finden Sie im Anhang Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: Ihre Anfrage vom 11.08.202016, Az. 13IFG-02814-In2016-NA 317 [#17511] Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 11.08.202016, Az. 13IFG-02814-In2016-NA 317 [#17511]
Datum
22. September 2016 15:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftraumüberwachung 15. Juli 2016“ vom 10.08.2016 (#17511) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>