Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse

Meiner Recherche nach gibt es keine mechanischen Lüftungsanlagen in allgemeinbildenden Schulen in München, weder im Neubau noch bei Sanierung und im Bestand.

(Mit Lüftungsanlagen in dieser Anfrage bezeichne ich fachgerecht eingebaute mechanische Lüftungsanlagen zur Versorgung der Räumen mit CO2-Armer und quasi Virenfreier Frischluft, nicht etwa im Klassenraum aufgestellte "Luftreinigungsgeräte".)

Meine Fragen dazu:
1. Stimmt meine Annahme, dass es immer noch so ist, dass in den Schulbauprogrammen der letzten 20 Jahren, keine oder nur in seltenen Ausnahmefällen Lüftungsanlagen eingebaut wurden?
2. Welcher Prozentsatz der Klassenräume der Allgemeinbildenden Schulen in München verfügt über Lüftungsanlagen?
3. Ist geplant, dass sich daran in München etwas ändert, dass also die Regeln in München Lüftungsanlagen in Neubau und Sanierung verpflichtend vorgeschrieben werden?
4. Wenn geplant ist, dass sich daran etwas ändern soll: Ab wann wird das für Neubauten in München umgesetzt und ab wann wird der Bestand in München nachgerüstet?
3. Wenn nicht ALLE neuen Bau- und Sanierungsprojekte die Schulen in München mit Lüftungsanlagen versorgen, warum ist das in München so?

Hintergrund meiner Fragen.
1. Es gibt seit Jahrzehnten ausführliche Empfehlungen von Sachverständigen der Bereiche Lüftung Gebäudeausstattungen, Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung, alles fundiert durch umfangreiche Messungen in Schulen. Eine jüngere Publikation zum Thema sei hier exemplarisch zitiert: "Messungen in Bildungseinrichtungen zeigen: Fenserlüftung allein reicht nicht aus, um gute Innenraumluft­qualität sowie ein behagliches Innenraumklima zu gewährleistet. Das gilt sowohl im Neubau als auch im sanierten und unsanierten Altbau." Quelle: Umweltbundesamt, 2018 Besser lernen in guter Luft Anforderungen an Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Lüftungskonzeptionen in Bildungseinrichtungen Empfehlungen des Arbeitskreises Lüftung (AK Lüftung) am Umweltbundesamt.
2. Dem Vernehmen nach sind z.B. in Finnland ALLE Schulen schon seit langem grundsätzlich mit Lüftung ausgestattet und es versteht kein finnischer Experte, warum man Schulen überhaupt ohne Lüftung bauen kann.
3. Wären die Schulbauten alle mit mechanischen Lüftungsanlagen ausgestattet, wäre u.a. (aber nicht nur) auch die Ansteckungsgefahr durch COVID reduziert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meiner Recherche nach gi…
An Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse [#214219]
Datum
3. März 2021 18:16
An
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meiner Recherche nach gibt es keine mechanischen Lüftungsanlagen in allgemeinbildenden Schulen in München, weder im Neubau noch bei Sanierung und im Bestand. (Mit Lüftungsanlagen in dieser Anfrage bezeichne ich fachgerecht eingebaute mechanische Lüftungsanlagen zur Versorgung der Räumen mit CO2-Armer und quasi Virenfreier Frischluft, nicht etwa im Klassenraum aufgestellte "Luftreinigungsgeräte".) Meine Fragen dazu: 1. Stimmt meine Annahme, dass es immer noch so ist, dass in den Schulbauprogrammen der letzten 20 Jahren, keine oder nur in seltenen Ausnahmefällen Lüftungsanlagen eingebaut wurden? 2. Welcher Prozentsatz der Klassenräume der Allgemeinbildenden Schulen in München verfügt über Lüftungsanlagen? 3. Ist geplant, dass sich daran in München etwas ändert, dass also die Regeln in München Lüftungsanlagen in Neubau und Sanierung verpflichtend vorgeschrieben werden? 4. Wenn geplant ist, dass sich daran etwas ändern soll: Ab wann wird das für Neubauten in München umgesetzt und ab wann wird der Bestand in München nachgerüstet? 3. Wenn nicht ALLE neuen Bau- und Sanierungsprojekte die Schulen in München mit Lüftungsanlagen versorgen, warum ist das in München so? Hintergrund meiner Fragen. 1. Es gibt seit Jahrzehnten ausführliche Empfehlungen von Sachverständigen der Bereiche Lüftung Gebäudeausstattungen, Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung, alles fundiert durch umfangreiche Messungen in Schulen. Eine jüngere Publikation zum Thema sei hier exemplarisch zitiert: "Messungen in Bildungseinrichtungen zeigen: Fenserlüftung allein reicht nicht aus, um gute Innenraumluft­qualität sowie ein behagliches Innenraumklima zu gewährleistet. Das gilt sowohl im Neubau als auch im sanierten und unsanierten Altbau." Quelle: Umweltbundesamt, 2018 Besser lernen in guter Luft Anforderungen an Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Lüftungskonzeptionen in Bildungseinrichtungen Empfehlungen des Arbeitskreises Lüftung (AK Lüftung) am Umweltbundesamt. 2. Dem Vernehmen nach sind z.B. in Finnland ALLE Schulen schon seit langem grundsätzlich mit Lüftung ausgestattet und es versteht kein finnischer Experte, warum man Schulen überhaupt ohne Lüftung bauen kann. 3. Wären die Schulbauten alle mit mechanischen Lüftungsanlagen ausgestattet, wäre u.a. (aber nicht nur) auch die Ansteckungsgefahr durch COVID reduziert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundli…
Von
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse [#214219]
Datum
3. März 2021 18:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierun…
An Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse [#214219]
Datum
9. April 2021 22:45
An
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse“ vom 03.03.2021 (#214219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage - wie lange brauchen Sie denn damit noch? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Walther Anfragenr: 214219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214219/
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 03.03.2021 ging an unser allgemeines Referats-E-Mail-Postfach und ist von do…
Von
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Betreff
WG: Automatische Antwort: Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse [#214219]
Datum
13. April 2021 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 03.03.2021 ging an unser allgemeines Referats-E-Mail-Postfach und ist von dort nicht sogleich an die zuständige Stelle für Bürgeranfragen nach der Informationsfreiheitssatzung weiter geleitet worden ([geschwärzt]). Daher hat sich die Beantwortung Ihrer Anfrage leider verzögert. Dies bitten wir zu entschuldigen. Wir bearbeiten Ihre Anfrage bereits, bitten Sie aber noch um etwas Geduld. Wir leiten Ihnen die Rückmeldung auf Ihre Anfrage vsl. nächste Woche zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Sehr Antragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme des Referats für Bildung und Sport der Lande…
Von
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Betreff
AW: Automatische Antwort: Lüftungsanlagen in Schulen - für CO2-Reduzierung und hygienische Luftverhältnisse [#214219]
Datum
22. April 2021 12:05
Status
geschwärzt
635,5 KB
Sehr Antragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München zu Ihrer Anfrage vom 03.03.2021. Mit freundlichen Grüßen