Luftwasser-Wärmepumpe: Stromversorger besteht auf 2. Zähler

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten ein Haus mit einer Luftwasserwärmepumpe bauen.
Nun sagt der Stromversorger, dass wir einen 2. Zähler benötigen, da wir den Sondertarif nehmen müssen (dafür wird die Wärmepumpe dann zwischendrin ab und zu mal abgeschalten - Sperrzeiten).
Dies hat zur Folge, dass die Wärmepumpe dann größer ausgeführt werden muss (es sind größere Pufferspeicher erforderlich).
Die Mehrkosten für den 2. Zähler und die größere Wärmepumpe übersteigen bei weitem die Stromeinsparung beim Sondertarif. Für uns wäre es günstiger, wenn wir die Wärmepumpe ganz normal an den Haushaltsstrom anschließen würden.
Der Stromversorger sagt, dass die Bundesnetzargentur darauf besteht.
Frage: ist dies wirklich eine Vorgabe der Bundesnetzargentur oder möchte dies nur unsere Stromversorger?
Freunde von uns haben in einer anderen Stadt und mit einem anderem Stromanbieter gebaut und haben die Wärmepumpe an den normalen Haushaltsstrom angeschlossen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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Heidrun Kirch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Heidrun Kirch
Betreff
Luftwasser-Wärmepumpe: Stromversorger besteht auf 2. Zähler [#25433]
Datum
24. November 2017 13:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten ein Haus mit einer Luftwasserwärmepumpe bauen. Nun sagt der Stromversorger, dass wir einen 2. Zähler benötigen, da wir den Sondertarif nehmen müssen (dafür wird die Wärmepumpe dann zwischendrin ab und zu mal abgeschalten - Sperrzeiten). Dies hat zur Folge, dass die Wärmepumpe dann größer ausgeführt werden muss (es sind größere Pufferspeicher erforderlich). Die Mehrkosten für den 2. Zähler und die größere Wärmepumpe übersteigen bei weitem die Stromeinsparung beim Sondertarif. Für uns wäre es günstiger, wenn wir die Wärmepumpe ganz normal an den Haushaltsstrom anschließen würden. Der Stromversorger sagt, dass die Bundesnetzargentur darauf besteht. Frage: ist dies wirklich eine Vorgabe der Bundesnetzargentur oder möchte dies nur unsere Stromversorger? Freunde von uns haben in einer anderen Stadt und mit einem anderem Stromanbieter gebaut und haben die Wärmepumpe an den normalen Haushaltsstrom angeschlossen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Heidrun Kirch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heidrun Kirch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heidrun Kirch
Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer VSE-171218005 Ihre Anfrage ist beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur eingegangen un…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer VSE-171218005
Datum
18. Dezember 2017 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage ist beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur eingegangen und wurde unter der Vorgangsnummer VSE-171218005 registriert. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Antwort auf Ihre Anfrage dar. Die eingehenden Anfragen und Beschwerden werden durch den Verbraucherservice schnellstmöglich chronologisch bearbeitet. Insofern bitten wir Sie höflich um Geduld und von Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Antwort auf Ihr Anliegen bzgl. VSE-171218005 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte öffnen Sie den Anhang um die An…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Antwort auf Ihr Anliegen bzgl. VSE-171218005
Datum
21. Dezember 2017 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte öffnen Sie den Anhang um die Antwort auf Ihr Anliegen zu lesen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer VSE-191017007 Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Verbraucherservice Energie der…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer VSE-191017007
Datum
17. Oktober 2019 09:23
Status
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur. Wir haben Ihr Anliegen unter der Vorgangsnummer VSE-191017007 registriert. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Antwort auf Ihre Anfrage dar. Die eingehenden Anfragen und Beschwerden werden durch den Verbraucherservice schnellstmöglich chronologisch bearbeitet und wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Insofern bitten wir Sie höflich um Geduld und von Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen