LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV

Anfrage an: Stadt Leipzig

Informationen zur internen Statistik der LVB über Behinderungen des Linienbetrieb / ihrer Fahrzeuge (durch Falschparker, Kfz im Gleisbett, etc) und deswegen ausfallende Fahrten bzw. vorübergehend umgeleiteter Linien. Konkret:

1. Auskunft über Art und Umfang der internen Statistik
2. Liste mit Datum, Uhrzeit, Ort (Straße + Hausnummer), Art & Dauer der Behinderung, Betroffene Linie/Fahrzeug und wie die Behinderung beseitigt wurde

Hintergrund:

Nach eigener Aussage führt die LVB eine solche Statistik. Auf Nachfrage auf Twitter hieß es hierzu von @LVB_direkt:

"Diese Daten sind nur zur internen Verwendung vorgesehen. Bei Angaben zu Falschparkern und abgeschleppten Autos könnt ihr euch gerne bei der Stadt Leipzig erkundigen. Viele Grüße vom Social Media Team"

Hiermit möchte ich diesem Hinweis folgend Antrag auf entsprechende Auskunft gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig bitten.

Eine gleichlautende Anfrage habe ich bereits am 21.1.2022 an die LVB direkt gestellt, welche von der LVB mit der Begründung abgelehnt wurde, ich solle mich an die Stadtverwaltung wenden (die ursprüngliche Anfrage finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/lvb-statistik-uber-behinderungen-des-opnv/).

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde ursprünglich aufgrund von Nichtanwendbarkeit der Informationsfreiheitssatzung der Stadt auf Eigengesellschaften (auch in 100%igem Besitz der Stadt) abgelehnt.

Der hiergegen eingelegte Widerspruch wurde abgelehnt: die Stadtverwaltung der Stadt als 100% Eigentümerin der LVB möchte die Informationen auf diesem Weg nicht veröffentlichen.

Hilfsweise wurde eine gleichlautende Einwohneranfrage an den Stadtrat gestellt (https://ratsinformation.leipzig.de/allr…, als PDF im Anhang)

Die Einwohneranfrage an den Stadtrat wurde beantwortet, die Veröffentlichung der angefragten Statistik wurde aber auch hier abgelehnt. (https://ratsinformation.leipzig.de/allr…, als PDF im Anhang)

In der Antwort des Fachamtes heißt es u.a.:

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) erfassen ihre Leistungserbringung und Störungen kontinuierlich im Rahmen der operativen Verkehrssteuerung durch die Leitstelle. Dabei erfolgt seit August 2019 eine vergleichbare und entsprechend auswertbare Erfassung aller Vorkommnisse. Bei den angefragten Daten handelt es sich um eine interne Statistik der LVB, die nicht an Dritte weitergegeben werden kann und die der Stadtverwaltung nicht vorliegt.

Die LVB teilten mit, dass im Zeitraum von August 2019 bis Ende 2021 im gesamte Liniennetz der LVB ca. 2.700 Störungen mit einer Gesamtdauer von ca. 1.600 Stunden durch andere VerkehrsteilnehmerInnen verursacht wurden. Davon sind

ca. 35 % auf hohes Verkehrsaufkommen im Individualverkehr,
32 % auf Fremdunfälle auf der Fahrbahn bzw. Schiene,
20 % auf Falschparker
sowie 7 % auf Fahrzeuge im besonderen Bahnkörper zurückzuführen.

Stattdessen wurde eine unvollständige Liste des Ordnungsamtes mit Störungen veröffentlicht (als PDF im Anhang).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,80 Euro
  • 6 Follower:innen
Christoph Meißner
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761]
Datum
25. Januar 2022 09:47
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur internen Statistik der LVB über Behinderungen des Linienbetrieb / ihrer Fahrzeuge (durch Falschparker, Kfz im Gleisbett, etc) und deswegen ausfallende Fahrten bzw. vorübergehend umgeleiteter Linien. Konkret: 1. Auskunft über Art und Umfang der internen Statistik 2. Liste mit Datum, Uhrzeit, Ort (Straße + Hausnummer), Art & Dauer der Behinderung, Betroffene Linie/Fahrzeug und wie die Behinderung beseitigt wurde Hintergrund: Nach eigener Aussage führt die LVB eine solche Statistik. Auf Nachfrage auf Twitter hieß es hierzu von @LVB_direkt: "Diese Daten sind nur zur internen Verwendung vorgesehen. Bei Angaben zu Falschparkern und abgeschleppten Autos könnt ihr euch gerne bei der Stadt Leipzig erkundigen. Viele Grüße vom Social Media Team" Hiermit möchte ich diesem Hinweis folgend Antrag auf entsprechende Auskunft gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig bitten. Eine gleichlautende Anfrage habe ich bereits am 21.1.2022 an die LVB direkt gestellt, welche von der LVB mit der Begründung abgelehnt wurde, ich solle mich an die Stadtverwaltung wenden (die ursprüngliche Anfrage finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/lvb-statistik-uber-behinderungen-des-opnv/).
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner Anfragenr: 238761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/238761/upload/7b391450069d8235de131490cec4f2371ab87085/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Meißner, Ihr…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761] [Antwort]
Datum
25. Januar 2022 10:33
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Meißner, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zur LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt Tel. 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meißner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, hier besteht ein Missverständnis. Ich begehre Einsicht in die vom städ…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761] [Antwort] [#238761]
Datum
25. Januar 2022 10:53
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, hier besteht ein Missverständnis. Ich begehre Einsicht in die vom städtischen Eigenbetrieb LVB intern geführte Statistik nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, nicht die Statistik vom Ordnungsamt. Bitte leiten Sie die Anfrage entsprechend an die Leipziger Verkehrsbetriebe weiter. Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner Anfragenr: 238761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238761/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Meißner, die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig gilt gem. § 1 (2) für die Stadtve…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761] [Antwort] [#238761] [Antwort]
Datum
25. Januar 2022 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meißner, die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig gilt gem. § 1 (2) für die Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig, soweit sie Aufgaben in weisungsfreien Angelegenheiten wahrnehmen. Da die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) kein Eigenbetrieb der Stadt Leipzig ist, kann Ihr Antrag zur Bearbeitung nicht an die LVB weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meißner
Sehr geehrte Damen und Herren, könnte sich die Stadt als 100%ige Eigentümerin der LVB nicht dazu entscheiden, die…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761] [Antwort] [#238761] [Antwort] [#238761]
Datum
25. Januar 2022 16:01
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnte sich die Stadt als 100%ige Eigentümerin der LVB nicht dazu entscheiden, die gewünschte Information dennoch zu veröffentlichen? Insbesondere, da weder der Stadt noch der LVB aus den erfragten Informationen ein Nachteil ergeht. Die Gewährung von Auskünften wurde durch die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zur "Aufgabe der Gemeinde" der Stadt Leipzig. Gleichzeitig ist die Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 96 Abs 1 Satz 1 SächsGemO Voraussetzung dafür, dass Gemeinden Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts errichten, übernehmen, unterhalten, wesentlich verändern oder sich daran unmittelbar oder mittelbar beteiligen dürfen. Begründet die Stadt das Versagen des Informationsersuchens allein auf dem Umstand, dass die LVB kein Eigenbetrieb (mehr) sind, entzieht sie sich damit meiner Meinung nach unzulässig dieser Voraussetzung. Andere Versagensgründe wurden nicht angeführt. Um eine erneute Berücksichtigung meines Auskunftsersuchens wird gebeten, hilfsweise in Beantwortung durch die Stadtverwaltung als 100%ige Eigentümerin der (alleinigen Eigentümerin der) LVB. Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner Anfragenr: 238761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238761/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Christoph Meißner
Sehr geehrte Damen bis Herren, auf meinen Widerspruch vom 25.01.2022 habe Sie leider bislang nicht reagiert. Ich …
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761] [Antwort] [#238761] [Antwort] [#238761]
Datum
18. März 2022 12:04
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen bis Herren, auf meinen Widerspruch vom 25.01.2022 habe Sie leider bislang nicht reagiert. Ich bitte Sie, darüber zu bescheiden. Sollten Sie meinem Widerspruch nicht folgen können, beantrage ich hiermit hilfsweise, diese Anfrage als Einwohneranfrage an die Stadtratsversammlung für die Sitzung am 13.4.2022 zu behandeln und sie zuständigkeitshalber entsprechend weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner
Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Meißner, wie bereits mit E-Mail vom 25.01.22 mitgeteilt, kann eine Weiterleitung Ihrer Anfrag…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: LVB-Statistik über Behinderungen des ÖPNV [#238761] [Antwort] [#238761] [Antwort] [#238761] [Antwort]
Datum
25. März 2022 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meißner, wie bereits mit E-Mail vom 25.01.22 mitgeteilt, kann eine Weiterleitung Ihrer Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung nicht an die Leipziger Verkehrsbetriebe erfolgen. Der Stadtverwaltung Leipzig liegt die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht vor. Der Grund liegt darin, dass bei der Stadtverwaltung keine Statistik über Behinderungen des ÖPNV, respektive der Leipziger Verkehrsbetriebe, geführt wird. Für Einwohneranfragen nutzen Sie bitte die E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> . Ihre Anfrage vom 18.03.22 habe ich an diese E-Mail weitergeleitet. https://www.leipzig.de/buergerservice... Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipzig A…
Von
Stadt Leipzig
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Datum
7. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipzig (siehe https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2004332&refresh=false) Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) erfassen ihre Leistungserbringung und Störungen kontinuierlich im Rahmen der operativen Verkehrssteuerung durch die Leitstelle. Dabei erfolgt seit August 2019 eine vergleichbare und entsprechend auswertbare Erfassung aller Vorkommnisse. Bei den angefragten Daten handelt es sich um eine interne Statistik der LVB, die nicht an Dritte weitergegeben werden kann und die der Stadtverwaltung nicht vorliegt. Die LVB teilten mit, dass im Zeitraum von August 2019 bis Ende 2021 im gesamte Liniennetz der LVB ca. 2.700 Störungen mit einer Gesamtdauer von ca. 1.600 Stunden durch andere VerkehrsteilnehmerInnen verursacht wurden. Davon sind ca. 35 % auf hohes Verkehrsaufkommen im Individualverkehr, 32 % auf Fremdunfälle auf der Fahrbahn bzw. Schiene, 20 % auf Falschparker sowie 7 % auf Fahrzeuge im besonderen Bahnkörper zurückzuführen. Die Stadtverwaltung kann ergänzend die Störungsmeldungen wiedergeben, die seitens der LVB bzw. der Bürgerschaft an die Einsatzstelle des Ordnungsamtes gegeben wurden. In der beigefügten Statistik sind die hierzu ermittelten Meldungen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2022 in anonymisierter Form aufgeführt. Aus den Daten des Ordnungsamtes geht u.a. hervor, dass in 2021 108 Abschleppmaßnahmen eingeleitet wurden, die aus Störungen des ÖPNV resultierten. Anzumerken ist, dass eine Vielzahl der Vorgänge vom Außendienst des Ordnungsamtes eigenständig festgestellt und bearbeitet wird und sich daher nicht in der Liste wiederfindet. Es ist zudem möglich, dass aufgrund der manuellen Auswertung in Kombination mit dem Datenumfang weitere einzelne Vorgänge nicht erfasst wurden.
Christoph Meißner
AW: Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipz…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipzig [#238761]
Datum
29. April 2022 09:27
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir einen formalen, begründeten Bescheid zu (gern per E-Mail im Anhang), dass Sie (bzw. die LVB in Vertretung durch Sie) die Beantwortung der ursprüngliche Anfrage nach IFS nicht beantworten werden, obwohl die LVB GmbH (mittelbar über die LVV GmbH) zu 100% im Besitz der Stadt Leipzig ist und obgleich als GmbH organisiert dennoch aus öffentlichen Mitteln des Haushalts der Stadt finanziert und durch die Stadtverwaltung (OBM und Stadtrat) kontrolliert die Bereitstellung des ÖPNV im Auftrag der Stadt Leipzig im Sinne der öffentlichen Daseinsfürsorge erledigt. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Christoph Meißner Anfragenr: 238761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238761/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Christoph Meißner
AW: Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipz…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: Antwort auf hilfsweise gleichlautende Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat nach Hauptsatzung der Stadt Leipzig [#238761]
Datum
16. Mai 2022 09:02
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf meine Nachricht vom 29.04.2022 haben Sie leider bislang nicht reagiert. Bitte stellen Sie mir einen offiziellen Ablehnungsbescheid unter Angabe der Versagensgründe zu (gern auch per E-Mail). Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner Anfragenr: 238761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238761/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Anhörung zu den Kosten eines ablehnenden Bescheids nach Informationsfreiheitssatzung Das Verkehrs- und Tiefbauamt,…
Von
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Via
Briefpost
Betreff
Anhörung zu den Kosten eines ablehnenden Bescheids nach Informationsfreiheitssatzung
Datum
16. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Verkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung teilt mit, dass für einen ablehnenden Bescheid 30,00 € Verwaltungsgebühren und 0,85 € Auslagen anfallen.
Christoph Meißner
AW: Anhörung zu den Kosten eines ablehnenden Bescheids nach Informationsfreiheitssatzung [#238761] Sehr << A…
An Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: Anhörung zu den Kosten eines ablehnenden Bescheids nach Informationsfreiheitssatzung [#238761]
Datum
18. Juni 2022 17:53
An
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht (Ihr Zeichen: 46/22 66.0 has). An der Ausstellung eines an dem aufgrund §12 Abs. 1 Satz 2 SächsGemeinO binnen sechs Wochen zu erteilenden begrüdeten Bescheides halte ich fest und stelle fest, dass diese Frist inzwischen ohne entsprechenden Zwischenbescheid um 102 Tage seit dem 8. März 2022 überschritten ist. Ferner stelle ich fest, dass es sich bei der Anfrage im ersten Teil um eine laut Gebührenordnung der Stadt Leipzig gebührenfreie einfache Auskunkt und im zweiten Teil um eine laut Gebührenordnung der Stadt Leipzig um eine einfache Akteneinsicht mit Gebühren von 5,00 bis 100,00 € handelt, da lediglich nach der Struktur und den Daten ohne Aufbereitung gefragt wurde. Aufgrund der Nichterforderlichkeit können die angefragten statistischen Daten auch keine zu schützenden und bei Beantwortung zu entfernenden personenbezogenen Daten Dritter enthalten, da dies der DSGVO zur Speicherung durch die LVB widersprechen würde. Eine entsprechende Bereinigung kann also nicht Teil der Bearbeitung sein. Da Sie in der Anhörung zu den Kosten eines ablehnenden Bescheids nach Informationsfreiheitssatzung nicht angeben, auf welche Tarifstelle Sie sich bei den 30 € beziehen, kann ich die Kosten für die Bescheidung der Ablehnung insbesondere im Verhältnis zur Kostenfreiheit einfacher Auskünfte nicht nachvollziehen. Bitte erläutern Sie das Zustandekommen dieser Verwaltungsgebühren und teilen Sie mir mit, ob diese bei allen ablehnenden Anfragen in 2021 (vgl. Antwort zu Einwohneranfrage VII-EF-07252) erhoben wurden. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Christoph Meißner Anfragenr: 238761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238761/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>

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Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Vollzug der Informationsfreiheitssatzung, Hier: Ihr Antrag vom 25.01.2022 Statistik der LVB über Behinderungen im …
Von
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug der Informationsfreiheitssatzung, Hier: Ihr Antrag vom 25.01.2022 Statistik der LVB über Behinderungen im Linienbetrieb
Datum
27. Juni 2022
Status
Der Antrag auf Auskunft wird abgelehnt, für den Bescheid werden 30,80 € Verwaltungskosten und Auslagen festgesetzt.