Machbarkeitsstudie
Im Jahr 2019 vom Architekturbüro Pflügelbauer & Scheffczyk erstellte Machbarkeitsstudie für den Technischen Betriebshof Friedhof Ohlsdorf
Anfrage abgelehnt
-
Datum24. Januar 2021
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27. Februar 2021
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Machbarkeitsstudie [#209432]
- Datum
- 24. Januar 2021 08:33
- An
- Hamburger Friedhöfe
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hamburger Friedhöfe
- Betreff
- WG: Machbarkeitsstudie [#209432]
- Datum
- 25. Januar 2021 16:33
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Hamburger Friedhöfe
- Betreff
- Machbarkeitsstudie [#209432]
- Datum
- 27. Januar 2021 11:50
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Machbarkeitsstudie [#209432]
- Datum
- 27. Januar 2021 21:22
- An
- Hamburger Friedhöfe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hamburger Friedhöfe
- Betreff
- AW: Machbarkeitsstudie [#209432]
- Datum
- 29. Januar 2021 07:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Machbarkeitsstudie [#209432]
- Datum
- 30. Januar 2021 11:21
- An
- Hamburger Friedhöfe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Machbarkeitsstudie“ [#209432] [#209432]
- Datum
- 9. Februar 2021 19:23
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Machbarkeitsstudie“ [#209432] [#209432]
- Datum
- 9. März 2021 18:51
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/484/2021)
- Datum
- 11. März 2021 08:25
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Hamburger Friedhöfe
- Betreff
- Anfrage #209432 #218274
- Datum
- 27. April 2021 12:11
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Hamburger Friedhöfe
- Betreff
- Anfrage #209432 #218274
- Datum
- 27. April 2021 12:11
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage #209432 #218274 [#209432]
- Datum
- 5. Mai 2021 18:44
- An
- Hamburger Friedhöfe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
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- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/484/2021)
- Datum
- 6. Mai 2021 08:56
- Status
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Dann dagegen Widerspruch erheben. Insbesondere mit Verweis darauf, dass es sich um Information auf Antrag handelt (also Veröffentlichungspflicht irrelevant ist) und auf https://openjur.de/u/2195220.html verweisen, in dem das VG Hamburg vergleichbar entschieden hat.
Für den Widerspruch ist tatsächlich auch nicht der HmbBfDI zuständig und (schriftliche oder nicht) Entscheidungen gibt der auch nicht ab. Das müsste wieder das Verwarltungsgericht tun. Anyway, es kann nicht schaden, den HmbBfDI noch einmal hierzu anzuschreiben und um Vermittlung bitten. Auch da auf das Urteil vom VG Hamburg verweisen.
Viel Erfolg.