Machbarkeitsstudie der ENBW zur Videoüberwachung des Schloßplatzes

Anfrage an: Tiefbauamt Stuttgart

die Machbarkeitsstudie der ENBW zur Nutzung der am Neuen Schloss angebrachten Videokameras zur Überwachung des Schloßplatzes oder des Schlossgartens.

Laut Polizei soll das Tiefbauamt diese Studie in Auftrag gegeben haben (vgl. https://fragdenstaat.de/a/221374).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Machbarkeitsstudie d…
An Tiefbauamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Machbarkeitsstudie der ENBW zur Videoüberwachung des Schloßplatzes [#223809]
Datum
21. Juni 2021 15:59
An
Tiefbauamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Machbarkeitsstudie der ENBW zur Nutzung der am Neuen Schloss angebrachten Videokameras zur Überwachung des Schloßplatzes oder des Schlossgartens. Laut Polizei soll das Tiefbauamt diese Studie in Auftrag gegeben haben (vgl. https://fragdenstaat.de/a/221374).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223809/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Stuttgart
Ihre Anfrage
Von
Tiefbauamt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
25. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#223809] Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in hiermit lege ich gegen Ihren Besch…
An Tiefbauamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#223809]
Datum
5. Juli 2021 13:15
An
Tiefbauamt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 25.06.2021 Widerspruch ein. Sachverhalt: Sie schreiben in Ihrem Brief vom 25.06.2021, dass eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen würde, da die Studie u.a. detaillierte Informationen über die Anordnung der Kameras bereithält. Ein Anspruch auf Informationszugang bestehe gemäß § 4 (1) Nr. 2 LIFG daher nicht. Begründung: Die Anordnung der Kameras wird spätestens mit Installation der Videokameras bekannt. Schließlich wurden die Videokameras sichtbar im öffentlichen Raum installiert oder sollen dort noch installiert werden. Weiterhin ist am Ort der Videoüberwachung darüber zu informieren, dass eine Videoüberwachung erfolgt. Die Videoüberwachung ist durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Die Anordnung der Kameras ließe sich also durch eine Begehung vor Ort in Erfahrung bringen. Das Bekanntwerden der Anordnung der Kameras im Rahmen meiner Anfrage kann also keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange deröffentlichen Sicherheit haben. Sollten andere Informationen, die in der Studie genannt werden, einer Veröffentlichung entgegen stehen, möchte ich Sie bitten, die betreffenden Stellen schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223809/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Tiefbauamt Stuttgart
Ihre Anfrage '223809 an fragdenstaat.de und Ihr Widerspruch vom 05.07.2021 Sehr Antragsteller/in Sie haben a…
Von
Tiefbauamt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage '223809 an fragdenstaat.de und Ihr Widerspruch vom 05.07.2021
Datum
23. Juli 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 05.07.2021 per Mail Ihren Widerspruch gegen unseren Ablehnungsbescheid vom 25.06.2021 mitgeteilt. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass ein Widerspruch per Mail rechtlich nicht möglich ist. Vielmehr ist der Widerspruch schriftlich zu erheben. Wir weisen Sie auch darauf hin, dass, für den Fall, dass Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten möchten, für einen Widerspruchsbescheid eine Gebühr in Höhe von mindestens 170 € anfallen würde. Vor Übersendung der Machbarkeitsstudie müssten umfangreiche Passagen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben würde, unkenntlich gemacht werden. Eine entsprechend bearbeitete Fassung der Studie liegt uns bisher nicht vor. Der für die Bearbeitung der Studie erforderliche Aufwand wäre ebenfalls gebührenpflichtig. Im vorliegenden Fall gehen wir von einer Gebühr von mindestens 200 € aus. Bitte teilen Sie uns mit, wie hier weiter verfahren werden soll. Freundliche Grüße,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage '223809 an fragdenstaat.de und Ihr Widerspruch vom 05.07.2021 [#223809] Sehr << Anrede…
An Tiefbauamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage '223809 an fragdenstaat.de und Ihr Widerspruch vom 05.07.2021 [#223809]
Datum
26. Juli 2021 22:08
An
Tiefbauamt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren Hinweis zu Widersprüchen und den damit verbundenen Kosten. Ich möchte meinen per E-Mail übersandten Widerspruch nicht aufrecht erhalten. Ihr Hinweis zu einer möglichen Unkenntlichmachung bestimmter Passagen ist sehr hilfreich, auch hierfür vielen Dank! Ich bitte Sie, mir weitere 14 Tage Bedenkzeit einzuräumen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223809/