Machbarkeitsstudie Standseilbahn und Varianten

Die Machbarkeitsstudie zu Standseilbahnen, die die Stadt in 2019 beauftragt hat, sowie die Präsentationsunterlagen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 3.12.2019. Wenn es weitere Unterlagen zu diesem Vorhaben gibt, bitte ich ebenfalls um eine Kopie.

Als Anlieger an einer der geplanten Trassen interessiere ich mich für den aktuellen Stand, daher die Nachfrage.

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  • Datum
    11. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
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Kurt Jaeger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Machbarkei…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Kurt Jaeger
Betreff
Machbarkeitsstudie Standseilbahn und Varianten [#203415]
Datum
11. November 2020 21:45
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Machbarkeitsstudie zu Standseilbahnen, die die Stadt in 2019 beauftragt hat, sowie die Präsentationsunterlagen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 3.12.2019. Wenn es weitere Unterlagen zu diesem Vorhaben gibt, bitte ich ebenfalls um eine Kopie. Als Anlieger an einer der geplanten Trassen interessiere ich mich für den aktuellen Stand, daher die Nachfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kurt Jaeger Anfragenr: 203415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203415/ Postanschrift Kurt Jaeger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Jaeger

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