Machbarkeitsstudie über die Erholungsanlangen in Pankow

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

die Machbarkeitsstudie von Topos (August 2014) in Auftrag gegeben vom Bezirksamt Pankow über die Erholungsanlagen in Pankow.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Machbarkeitsstudie über die Erholungsanlangen in Pankow [#9662]
Datum
6. Mai 2015 10:48
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Machbarkeitsstudie von Topos (August 2014) in Auftrag gegeben vom Bezirksamt Pankow über die Erholungsanlagen in Pankow.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Pankow
Machbarkeitsstudie Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre die Machbarkeitsstudie von Topos betreffende Bitte nach Akt…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Machbarkeitsstudie
Datum
11. Mai 2015 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre die Machbarkeitsstudie von Topos betreffende Bitte nach Akteneinsicht ist bei mir eingegangen. Ich habe Sie zuständigkeitshalber an die zuständige Bearbeiterin im Stadtplanungsamt Stadt Stapl L Frau Carrasco weitergeleitet. mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Machbarkeitsstudie [#9662] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Machbarke…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie [#9662]
Datum
9. Juni 2015 10:56
An
Bezirksamt Pankow
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Machbarkeitsstudie über die Erholungsanlangen in Pankow" vom 06.05.2015 (#9662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>