Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

die Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße, erwähnt in der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (Drucksache 21/13029).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
11. Januar 2019 11:52
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße, erwähnt in der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (Drucksache 21/13029).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurü…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
16. Januar 2019 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 11.01.2019 kommen wir zurück. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
4. Februar 2019 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 11.01.2019 kommen wir zurück. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des Privatrechts nur auskunftspflichtig, "soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen." Zweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt öffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrten Informationen betreffen jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. Soweit Sie auf die Benennung einer sog. Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Sierichstraße in einer Bürgerschaftsdrucksache verweisen, handelt es sich darin lediglich um Vorarbeiten, unter welchen technischen Rahmenbedingungen und bauseitigen Voraussetzungen der Haltestelle der barrierefreie Ausbau realisiert werden kann. In diesem Stadium der technischen Planungen gibt es keine Berührungspunkte zu Aufgaben der Daseinsvorsorge und keine unmittelbare Betroffenheit der Bürger. Auswirkungen auf Dritte würden sich erst im Zusammenhang mit der tatsächlichen Umsetzung der Maßnahme ergeben. Insoweit findet etwa in einem öffentlichen Planfeststellungsverfahren eine Auseinandersetzung mit der Betroffenheit Dritter statt. Die bislang allein innerbetrieblichen Überlegungen im Zusammenhang der Machbarkeitsstudie unterliegen demnach nicht einer Informationspflicht nach dem HmbTG. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich melde mich wieder sobald die gleichlautende Anfrage zur Machbarkeitsstudi…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
6. Februar 2019 11:30
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich melde mich wieder sobald die gleichlautende Anfrage zur Machbarkeitsstudie Sternschanze durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abschließend geprüft worden ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zwischenzeitlich ist die Stellungnahme des eingeschalteten Informationsfreihe…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
27. Februar 2019 12:13
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zwischenzeitlich ist die Stellungnahme des eingeschalteten Informationsfreiheitsbeauftragten in Sachen Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau Sternschanze ergangen (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/machbarkeitsstudie-barrierefreier-ausbau-haltestelle-sternschanze/) -- die dort gemachten Erläuterungen gelten wohl ausnahmslos analog für die Haltestelle Sierichstraße. Ich darf Sie vor diesem Hintergrund bitten, Ihre Position zur Machbarkeitsstudie Sierichstraße zu überdenken oder alternativ mir mitzuteilen, dass die Hochbahn an ihrer Rechtsauffassung festhält. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in die Rechtsauffassung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informations…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
11. März 2019 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Rechtsauffassung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in der von Ihnen genannten Sache haben wir erhalten und zur Kenntnis genommen. Unsere Entscheidung überprüfen noch einmal wir in einem Widerspruchsverfahren, sofern Sie gegen unsere Mitteilung vom 04.02.2019 Widerspruch erheben. Am Ende des Widerspruchsverfahrens stünde ein Widerspruchsbescheid. Dabei handelte es sich um einen Verwaltungsakt, der einer Zustellung bedürfte. Für den Fall, dass Sie gegen unsere Mitteilung vom 04.02.2019 Widerspruch erheben wollen, teilen wir Ihnen schon jetzt mit, dass Voraussetzung für die spätere Zustellung des Widerspruchsbescheides die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift ist. Solange uns eine zustellungsfähige Anschrift nicht vorliegt, ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aus meiner Nachricht vom 27. Februar geht bereits konkludent hervor, dass ich Ihre…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Hochbahnhaltestelle Sierichstraße [#35733]
Datum
16. März 2019 18:00
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus meiner Nachricht vom 27. Februar geht bereits konkludent hervor, dass ich Ihrer ablehnenden Nachricht vom 4. Februar widerspreche. Da sie es bisher offenbar versäumt haben meine Nachricht so zu interpretieren, stelle ich dies noch einmal expressis verbis klar. Ich erwarte Ihren rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid an die unten angegebene Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hamburger Hochbahn AG
Ihr Antrag nach dem HmbTG -- Machbarkeitsstudie barrierefreier Ausbau Sierichstraße; Unser Bescheid vom 04.02.2019…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem HmbTG -- Machbarkeitsstudie barrierefreier Ausbau Sierichstraße; Unser Bescheid vom 04.02.2019; Ihr Widerspruch vom 16.03.2019
Datum
15. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag vom 11.01.2019 haben Sie unter Berufung auf das HmbTG die Übersendung der Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Sierichstraße erbeten. Mit Bescheid vom 04.02.2019 haben wir das Bestehen eines Auskunftsanspruches nach dem HmbTG abgelehnt. Gegen diesen bescheid haben Sie unter dem 16.03.2019 Widerspruch erhoben. Wir haben die Sach- und Rechtslage deshalb erneut geprüft. Danach verbleibt es bei unserer Entscheidung vom 04.02.2019. Begründung: Ein Auskunftsanspruch nach dem HmbTG besteht gegenüber juristischen Personen des Privatrechts -- wie die HOCHBAHN eine ist -- nur insoweit, als diese öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen. Dies folgt unmittelbar aus § 2 Abs. 3 HmbTG. Die Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Sierichstraße betrifft jedoch keine Daseinsvorsorge oder öffentliche Dienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 3 HmbTG. Denn es handelt sich nicht um mehr, als erste Schritte, um diejenigen technischen und bauseitigen Parameter zu ermitteln, unter deren Berücksichtigung eine Realisierung des barrierefreien Ausbaus überhaupt möglich wäre. Berührungspunkte zu Aufgaben der Daseinsvorsorge und einer unmittelbaren Betroffenheit des Bürgers bestehen in dieser Phase der Planungen nicht. Es besteht daher auch keine Informationspflicht nach dem HmbTG. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Bescheid vom 04.02.2019. kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage bei dem Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamtin/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den GEgenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. mit freundlichen Grüßen

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Hamburger Hochbahn AG
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Von
Hamburger Hochbahn AG
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort

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