machbarkeitsanalyse

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Machbarkeitsanalyse

Erhebung & Dokumentation der Anforderungen

Version 1.0 vom 09. August 2019

Dieses Dokument dient der firmeninternen Verwendung des Auftraggebers (Landesanstalt für
Medien NRW). Dieses Dokument (oder Auszüge dieses Dokumentes) darf nicht ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der Landesanstalt für Medien NRW außerhalb der Organisation des
Auftraggebers verteilt, zitiert oder vervielfältigt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der

geschlossenen Vertraulichkeitserklärung.
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Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung .......eunesoonessssasaurnnnnnnnannnnsnnennnnnnnnnenesnnneensnannenosnnnnrnanentnastnnrsnnensnnnsnnnnnssnreransnnnssnennnrnnnontennaneen 4
1.1 Zweck und Eigenschaften des vorliegenden Dokuments ......uuesssssessesensneennnnnnesnnnennssenennnnennnnn 4
1.2 Über die Landesanstalt für Medien NRW...aanaannausnnannnsuenennannnnnannnnnnonnnnnnnennnnsnnnennennnnennenn 4
1.3 Ausgangslage und Intention .......s......s0000000000000 000000 H0Rssasenesnensnnsnanenunneeneenennnnnennnenserssennersneeeen 4
1.4 Ist-Prozesse und aktuelle Herausforderungen .......uussssssnssesensennennennsnnennnnnnnennnnensnnnnnenneenennnennne 5

1.4.1  Ist-Zustand der Prozesse ..ursensorsonscsunsdensunehnenssnnneennsrkehhen een 6
1.4.2  Ist-Architektu green nannee esee  anlannasnae ne hehe nee ehren ee ee 9
1.4.3 Aktuelle Herausforderungen...uessssnesssnnanessnnneenennnnnennnennnnnnnunnnnnnnnnennnnennnnnnennnennnnnnun nennen 10
1.5 Zielsetzung sushi 11

2 Anforderungen .....unuuusnansunsenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnannunnnnnnnnnannunnnnnnnnnnnnnnunnennennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnne 12
2.1 IT-Architektur Zielbild........u,0..ennnnnannenennnuneissurs 12
2.2 Anforderung an die Datenhaltung ........uuusssesssssessesnsnnsesnnnnnnsnnnsssnnnnnsnnnnnnnnnnenennnnnennennnnen nennen 14
2.3 Anforderung an die softwarel....... yaneosesenisnenreeRENILTLENTRER 14
2.4 Anforderung an das KlI-Tool..uassessesesssnssesässnssnensnnsnernnnssnnnessnsnnennnnnsnesnernnnnndhanenanennendannnstenshen 15

2.4.1 Anforderung an den Algorithmus .....ueeeesscsssnesnesunssnannsnunenssnnsnnnnsnnnnnunnnnnnnnenenennennnenanennensenen 15
2.5 Anforderung an das Reporting ....uuuussssssesssnnensscnnnacnssnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnennannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne nennen 15

3 _Handlungsempfehlungen sasssonuesuunuennsnssesnsnesuunssensensnnsnnanTesnenen neh En wen EEnnsHRTT HET ERHIELT." 16
3.1 Implementierung einer IT) 1 11,17 | € = Veen EEE REREREEN ARRKAGCHISER TERTRTEROTLOTCELTTETTN 16
3.2 Aufbau und Nutzung eines KI-Tools .............0000000000000asensnseessnneensensensesnsnennnnnnnsenenannenannennnn 16
3.3 Aufbau eines nutzerspezifischen ReportingS .....uuusuenssnesnsannnnnnnnnennenneneensnnenennnne rss ann rennennnnn 16

area Seren NH RER EARTH 17

Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 2 von 21
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3.5 IT-Unternehmenssträtegie ........uuzuu4s224s20n@2n0nnnnannensenennnnnnsnnennannnannenaennanennannnannnnnnnnnnnnannannennannann 17
4 Roadmap und Zeitplan.;..sccsuossossswecssesssnnenensureneesennweneensenenmre Tee werner TEE 18
5 Glossar und Abkürzungsverzeichnis ...........2s2s44s04400Bn0n0n@00nn000nnnnnnansnnnnnnnnnnnnnannnnnnannnnnnnsnnann anne 20
6 Anlagen... TERN 21

Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 3 von 21
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LANDESANSTALT
FÜR MEDIEN NRW

1 Einleitung

1.1 Zweck und Eigenschaften des vorliegenden Dokuments

Das vorliegende Dokument beinhaltet die Zusammenfassung notwendiger Informationen und
Anforderungen der Bereiche Regulierung und der Zentralen Dienste der Landesanstalt für Medien NRW,
die notwendig sind, um eine Automatisierung einzelner Prozessschritte von der Recherche über das
Melden eines Verstoßes bis hin zu einem nachgelagerten Reporting zu ermöglichen.

Dieses Anforderungsdokumert dient als Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung der unter Punkt

3 aufgeführten Handlungsempfehlungen.

1.2 Über die Landesanstalt für Medien NRW

Die Landesanstalt für Medien NRW ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie handelt
eigenständig aufgrund der geltenden Gesetze und ist nicht Teil der staatlichen Verwaltung. Die
Landesanstalt für Medien NRW fokussiert sich auf das Einsatzgebiet Nordrhein-Westfalen. Insgesamt
gibt es 14 Landesmedienanstalten - pro Bundesland eine, wobei Berlin und Brandenburg sowie

Hamburg und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Medienanstalt haben.

Die Landesanstalt für Medien NRW überprüft u.a. als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts,
Webseiten im Internet auf ihre rechtskonformen Inhalte und leitet bei Verstoß Maßnahmen zur
Behebung ein. Des Weiteren sorgt sie u. a. für die Sicherung von Meinungsfreiheit und -vielfalt, die
Zulassung von privaten Rundfunkanbietern, die Förderung von Medienkompetenz und Bürgermedien,
die Förderung neuer Technologien und der Digitalisierung, sowie die Förderung von Vielfalt und
Partizipation im Bereich des lokalen und regionalen Journalismus.

Die Abteilung Regulierung der Landesanstalt für Medien NRW übernimmt hierbei die Aufsicht des
Internets, von klassischen Websites, Foren- und Social Media-Einträgen hinsichtlich des

Jugendschutzes sowie die Überprüfung und Einhaltung der Impressumspflicht und Werbung.

1.3 Ausgangslage und Intention

Verstöße gegen die o.g. Schutzgüter beziehen sich vor allem auf Bild- und Textmaterial, die
gesetzeswidrig sind. Die Überprüfung dieser Verstöße im Internet wird derzeit von fünf studentischen
Hilfskräften in Teilzeit - genannt Programmbeobachterlnnen - in der Abteilung Regulierung / Aufsicht

manuell ausgeübt. Die ProgrammbeobachterInnen

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Aufbauend auf den identifizierten Meldungen bewerten die Referenten der Abteilung Regulierung /
Aufsicht die rechtliche Relevanz und entscheiden, ob eine fortführende Maßnahme eingeleitet wird oder
nicht.

Wurden Maßnahmen eingeleitet, müssen die Verstöße im Nachgang vereinzelt durch die Landesanstalt
für Medien NRW getrackt und in regelmäßigen Abständen die identifizierten Internet-Seiten auf
Behebung eines Verstoßes überprüft werden. Wann welcher Verstoß erneut überprüft werden muss,
erfolgt anhand der oben genannten, ‚iste in einem manuellen Prozess, in dem wöchentlich die
gesetzten Fristen anhand der Liste überprüft werden.

Diese manuellen Prozessschritte möchte die Landesanstalt für Medien NRW nun gerne effizienter

gestalten.

Die Intention der Machbarkeitsanalyse ist es, die Prozessschritte zur Identifizierung von Verstößen und
nachgelagerten Tätigkeiten zu prüfen und zu evaluieren, inwiefern einzelne Prozessschritte unter
gegebenen Rahmenbedingungen zu automatisieren sind. Ziel soll sein, dass sich mittels
Automatisierung von Prozessschritten der manuelle Aufwand der ProgrammbeobachterInnen
verringert, um z.B. die Zeit, die für die Eigenrecherchen aufgewendet werden muss, zu reduzieren.
Neben der Effizienzsteigerung von Arbeitsschritten kann zudem die Qualität des Arbeitsplatzes erhöht
und somit auch die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen gesteigert werden.

Neben der Effizienzsteigerung am Arbeitsplatz kann durch die Automatisierung von Recherchearbeiten
zudem die Landesanstalt für Medien NRW insgesamt effizienter ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, da

die Landesanstalt für Medien NRW potentiell schneller und qualifizierter auf Verstöße reagieren kann.

1.4 Ist-Prozesse und aktuelle Herausforderungen

Im Rahmen der Machbarkeitsanalyse und der Anforderungserhebung wurden in einem ersten Schritt
die einzelnen Arbeitsschritte, die von der Recherche bis zum Melden eines Verstoßes und

entsprechender nachgelagerter Schritte notwendig sind, identifiziert und betrachtet.

Die einzelnen Arbeitsschritte sehen wie folgt aus:

Prüfung und

Abb. 1: Arbeitsschritte in der Abteilung Regulierung / Aufsicht

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1.4.1 Ist-Zustand der Prozesse

Um einen Überblick des Ist-Zustandes zu erhalten, die in den jeweiligen Arbeitsschritten notwendig sind,
wurden Einzelinterviews mit Referenten, ProgrammbeobachterInnen und Mitarbeitern der Abteilung

Regulierung / Aufsicht und Zentrale Dienste / IT durchgeführt.
Die Interviews wurden in folgende Themen / Kategorien der Machbarkeitsanalyse untergliedert:

e Hate Speech
e Jugendschutzrelevante Inhalte
e Schwerpunktanalysen
o  Rundfunkveranstalter
o Internet / Streaming Angebote / Influencer
e Anbieterkennzeichnung / Impressum
e Werbung
e Werbung für Glücksspiel (Rundfunk)

e Gewinnspiele (Rundfunk / Internet)
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Interviews pro 0.9. Thema zusammengefasst dargestellt.

1.4.1.1  Ist-Prozess Hate Speech / Inhalte Jugendschutz

Abb. 2: Prozessschritte und Inhalte von Hate Speech / Inhalte Jugendschutz

Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten:

e Manuelle Erfassung, Prüfuna und Dokumentation

e Die unterschiedlichen- sten (Hate Speech und jugendschutzrelevante Inhalte) haben eine
unterschiedliche Struktur und Inhalte.

e Momentanes Reporting wird sehr zeitaufwendig auf Basis der verschiedenen isten
erstellt.

e  (Eigen-) Recherchearbeiten sind sehr zeitaufwendig.

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Kran

1.4.1.2  Ist-Prozess Schwerpunktanalysen

 
   

 

Recherche Prüfung und Dokumentation Meldung Wiedervorlage
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Achtung von Videos Werbuwormiöße um Interner SocıH Medıa
Verstoße gegen „MSIV und ASIV Yeibesersiofßle werden m Couenogsn
Es gibt einen Leitfaden ' Kennreichnungs- gespechen Beziksrzgierung Jeschickt Login Bererchi
matrıx Grundlage der Einaranung Jon 'Verbs- | Lotieriewerbung Werbeversloße ım Internet ’ Socral Medıa
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Lottenewerbung Tabel2 Sender Uhrzeil !lams es Spots! gespeichert Dazu werden
‚Nerbung der Sender 'ter amgelragen rimwessscnreiben md Sarmensmart sort

Rundfunkanstälten anschauen

Abb. 3: Prozessschritte und Inhalte der Schwerpunktanalysen

Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten:
® Neben den Themen der Schwerpunktanalysen gibt die ZAK auch die Kennzeichnungsmatrix für

die Einordnung von Werbeverstößen vor.
®e Die Dokumentation von Werbeverstößen erfolgt über die Produkt- und Lösungsplattform

Für beide Tools ist eine
Anleitung vorhanden.

e Informationen werden in unterschiedlichen isten eingetragen.

1.4.1.3  Ist-Prozess Anbieterkennzeichnung / Impressum

Prüfung und Dokumentation Meldung Wiedervorlags

SusschleGlich Beschwerdeeingange Alt beta ahnen Ab tenunereteen IN miner Voraussetzung, Schreiben an Anbieler erloigt
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Abb. 4: Prozessschritte und Inhalte der Anbieterkennzeichnung / Impressum

Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten:
e _Musterdokumente sind vorhanden, müssen aber noch stark manuell angepasst werden.

« Die Wiedervorlageliste ist eine separate Liste, die manuell gepflegt wird.

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1.4.1.4 Ist-Prozess Werbung für Glücksspiel / Gewinnspiel

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Gewinnspiel

Direkte Annerung Untarsenisd Zu Irlernet,

Abb, 5: Prozessschritte und Inhalte von Werbung für Glücksspiel / Gewinnspiel

Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten:

1.4.1.5 Prozessschritt Eigenrecherche

Da die Eigenrecherche von potenziellen Verstößen sehr zeitaufwendig ist, da Quellen, Materialien und
Kanäle derzeit manuell durchsucht werden müssen (Abb. 6), wird dieser Punkt im Rahmen der

Machbarkeitsanalyse nochmal explizit hervorgehoben.

Abb. 6: Prozess der Eigenrecherche

Der Aufwand für die Eigenrecherche beansprucht einen Großteil der verfügbaren Arbeitszeit der
ProgrammbeobachterInnen. Abzuleiten ist dies anhand der Stundenzahl, die pro Woche von den

ProgrammbeobachterlInnen investiert werden.

Die Anforderungserhebung ergab, dass momentan pro Thema (Jugendschutzrelevante Inhalte und

Hate Speech) ca. 7,5 Std pro Woche an Eigenrecherche aufgewendet werden. Dies entspricht ca. 20%
Ä

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U)

der gesamten Wochenarbeitszeit. Die restliche Arbeitszeit wird für Erfassung, Dokumentation, Melden,
Flaggen, Erstellung eines Dossiers für die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie die fortlaufende

Überprüfung der eigenen Maßnahmen aufgewendet.

Daraus resultierten z.B. für die Monate März bzw. April 2019 folgende Ergebnisse von Angeboten bzw.
potentiellen Rechtsverstöße:
«e  Eigenrecherche Hate Speech April 2019:
o 33 Angebote geprüft, davon 21 mit Verstößen (März 2019: 51 Angebote überprüft)
« Eigenrecherche Jugendschutzrelevante Inhalte April 2019:
o 74 Angebote überprüft, davon 54 mit Verstößen (März 2019: 91 Angebote überprüft)

Diese Auswertung zeigt, dass alleine durch die Unterstützung einer automatisierten Recherche der
Arbeitsaufwand verringert werden kann, potentiell mehr Angebote geprüft werden können und dadurch
sowohl Arbeitseffizienzen wie auch die Anzahl an der Erkennung von potentiellen Verstößen gehoben

werden kann.

1.4.2 Ist-Architektur

Die derzeitige IT-Architektur für den Bereich Regulierung / Programmbeobachtung sieht wie folgt aus:

Abb. 7: Ist-Architektur im Bereich Regulierung

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Wie aus der Abb. 7 ersichtlich, kann die jetzige IST-Architektur in zwei Haupt-Themenbereiche aufgeteilt

werden, bei denen die Datenflüsse zum großen Teil auf manuellem Wege stattfinden.:

1. Bereich: Recherche-Tätigkeiten

Derzeit werden die Recherche-Tätigkeiten

2. Bereich: Erfassung, Dokumentation, Wiedervorlage von Beschwerden und Verstößen
Das Vorgehen bei der (Eigen-)Recherche, der Erfassung, der Dokumentation und der Wiedervorlage

erfolgt manuell.

1.4.3 Aktuelle Herausforderungen

Im Rahmen der Machbarkeitsanalyse und Anforderungserhebung wurden folgende Herausforderungen
identifiziert, die für die Zielsetzung einer Effizienzsteigerung und Automatisierung einzelner

Prozessschritte von Bedeutung sind:

e Die Landesanstalt für Medien NRW verwendet vornehmlich zur Dokumentation
der Vorfälle, allerdings auch nicht standardisiert. Zudem werden aus einzelnen Bereichen die

Informationen in eine geschrieben, allerdings nicht übergreifend.

« Es gibt kein zentrales Tool mit standardisierten Eingabemasken und potentiellem
Workflowmanagement für z.B. die Erfassung, Dokumentation und Wiedervorlage von
Beschwerden und Verstößen.

e Es gibt kein automatisiertes Reporting.

a ‚Für vereinzeltes

kollaboratives Arbeiten mit externen Anstalten wird dies bereits genutzt.

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