machbarkeitsanalyse
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools“
= | LANDESANSTALT = } FÜR MEDIEN NRW Machbarkeitsanalyse Erhebung & Dokumentation der Anforderungen Version 1.0 vom 09. August 2019 Dieses Dokument dient der firmeninternen Verwendung des Auftraggebers (Landesanstalt für Medien NRW). Dieses Dokument (oder Auszüge dieses Dokumentes) darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Landesanstalt für Medien NRW außerhalb der Organisation des Auftraggebers verteilt, zitiert oder vervielfältigt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der geschlossenen Vertraulichkeitserklärung.
= [ LANDESANSTALT = | FÜR MEDIEN NRW Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung .......eunesoonessssasaurnnnnnnnannnnsnnennnnnnnnnenesnnneensnannenosnnnnrnanentnastnnrsnnensnnnsnnnnnssnreransnnnssnennnrnnnontennaneen 4 1.1 Zweck und Eigenschaften des vorliegenden Dokuments ......uuesssssessesensneennnnnnesnnnennssenennnnennnnn 4 1.2 Über die Landesanstalt für Medien NRW...aanaannausnnannnsuenennannnnnannnnnnonnnnnnnennnnsnnnennennnnennenn 4 1.3 Ausgangslage und Intention .......s......s0000000000000 000000 H0Rssasenesnensnnsnanenunneeneenennnnnennnenserssennersneeeen 4 1.4 Ist-Prozesse und aktuelle Herausforderungen .......uussssssnssesensennennennsnnennnnnnnennnnensnnnnnenneenennnennne 5 1.4.1 Ist-Zustand der Prozesse ..ursensorsonscsunsdensunehnenssnnneennsrkehhen een 6 1.4.2 Ist-Architektu green nannee esee anlannasnae ne hehe nee ehren ee ee 9 1.4.3 Aktuelle Herausforderungen...uessssnesssnnanessnnneenennnnnennnennnnnnnunnnnnnnnnennnnennnnnnennnennnnnnun nennen 10 1.5 Zielsetzung sushi 11 2 Anforderungen .....unuuusnansunsenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnannunnnnnnnnnannunnnnnnnnnnnnnnunnennennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnne 12 2.1 IT-Architektur Zielbild........u,0..ennnnnannenennnuneissurs 12 2.2 Anforderung an die Datenhaltung ........uuusssesssssessesnsnnsesnnnnnnsnnnsssnnnnnsnnnnnnnnnnenennnnnennennnnen nennen 14 2.3 Anforderung an die softwarel....... yaneosesenisnenreeRENILTLENTRER 14 2.4 Anforderung an das KlI-Tool..uassessesesssnssesässnssnensnnsnernnnssnnnessnsnnennnnnsnesnernnnnndhanenanennendannnstenshen 15 2.4.1 Anforderung an den Algorithmus .....ueeeesscsssnesnesunssnannsnunenssnnsnnnnsnnnnnunnnnnnnnenenennennnenanennensenen 15 2.5 Anforderung an das Reporting ....uuuussssssesssnnensscnnnacnssnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnennannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne nennen 15 3 _Handlungsempfehlungen sasssonuesuunuennsnssesnsnesuunssensensnnsnnanTesnenen neh En wen EEnnsHRTT HET ERHIELT." 16 3.1 Implementierung einer IT) 1 11,17 | € = Veen EEE REREREEN ARRKAGCHISER TERTRTEROTLOTCELTTETTN 16 3.2 Aufbau und Nutzung eines KI-Tools .............0000000000000asensnseessnneensensensesnsnennnnnnnsenenannenannennnn 16 3.3 Aufbau eines nutzerspezifischen ReportingS .....uuusuenssnesnsannnnnnnnnennenneneensnnenennnne rss ann rennennnnn 16 area Seren NH RER EARTH 17 Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 2 von 21
= | LANDESANSTALT = | FÜR MEDIEN NRW 3.5 IT-Unternehmenssträtegie ........uuzuu4s224s20n@2n0nnnnannensenennnnnnsnnennannnannenaennanennannnannnnnnnnnnnnannannennannann 17 4 Roadmap und Zeitplan.;..sccsuossossswecssesssnnenensureneesennweneensenenmre Tee werner TEE 18 5 Glossar und Abkürzungsverzeichnis ...........2s2s44s04400Bn0n0n@00nn000nnnnnnansnnnnnnnnnnnnnannnnnnannnnnnnsnnann anne 20 6 Anlagen... TERN 21 Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 3 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW 1 Einleitung 1.1 Zweck und Eigenschaften des vorliegenden Dokuments Das vorliegende Dokument beinhaltet die Zusammenfassung notwendiger Informationen und Anforderungen der Bereiche Regulierung und der Zentralen Dienste der Landesanstalt für Medien NRW, die notwendig sind, um eine Automatisierung einzelner Prozessschritte von der Recherche über das Melden eines Verstoßes bis hin zu einem nachgelagerten Reporting zu ermöglichen. Dieses Anforderungsdokumert dient als Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung der unter Punkt 3 aufgeführten Handlungsempfehlungen. 1.2 Über die Landesanstalt für Medien NRW Die Landesanstalt für Medien NRW ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie handelt eigenständig aufgrund der geltenden Gesetze und ist nicht Teil der staatlichen Verwaltung. Die Landesanstalt für Medien NRW fokussiert sich auf das Einsatzgebiet Nordrhein-Westfalen. Insgesamt gibt es 14 Landesmedienanstalten - pro Bundesland eine, wobei Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Medienanstalt haben. Die Landesanstalt für Medien NRW überprüft u.a. als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Webseiten im Internet auf ihre rechtskonformen Inhalte und leitet bei Verstoß Maßnahmen zur Behebung ein. Des Weiteren sorgt sie u. a. für die Sicherung von Meinungsfreiheit und -vielfalt, die Zulassung von privaten Rundfunkanbietern, die Förderung von Medienkompetenz und Bürgermedien, die Förderung neuer Technologien und der Digitalisierung, sowie die Förderung von Vielfalt und Partizipation im Bereich des lokalen und regionalen Journalismus. Die Abteilung Regulierung der Landesanstalt für Medien NRW übernimmt hierbei die Aufsicht des Internets, von klassischen Websites, Foren- und Social Media-Einträgen hinsichtlich des Jugendschutzes sowie die Überprüfung und Einhaltung der Impressumspflicht und Werbung. 1.3 Ausgangslage und Intention Verstöße gegen die o.g. Schutzgüter beziehen sich vor allem auf Bild- und Textmaterial, die gesetzeswidrig sind. Die Überprüfung dieser Verstöße im Internet wird derzeit von fünf studentischen Hilfskräften in Teilzeit - genannt Programmbeobachterlnnen - in der Abteilung Regulierung / Aufsicht manuell ausgeübt. Die ProgrammbeobachterInnen Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 4 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW Aufbauend auf den identifizierten Meldungen bewerten die Referenten der Abteilung Regulierung / Aufsicht die rechtliche Relevanz und entscheiden, ob eine fortführende Maßnahme eingeleitet wird oder nicht. Wurden Maßnahmen eingeleitet, müssen die Verstöße im Nachgang vereinzelt durch die Landesanstalt für Medien NRW getrackt und in regelmäßigen Abständen die identifizierten Internet-Seiten auf Behebung eines Verstoßes überprüft werden. Wann welcher Verstoß erneut überprüft werden muss, erfolgt anhand der oben genannten, ‚iste in einem manuellen Prozess, in dem wöchentlich die gesetzten Fristen anhand der Liste überprüft werden. Diese manuellen Prozessschritte möchte die Landesanstalt für Medien NRW nun gerne effizienter gestalten. Die Intention der Machbarkeitsanalyse ist es, die Prozessschritte zur Identifizierung von Verstößen und nachgelagerten Tätigkeiten zu prüfen und zu evaluieren, inwiefern einzelne Prozessschritte unter gegebenen Rahmenbedingungen zu automatisieren sind. Ziel soll sein, dass sich mittels Automatisierung von Prozessschritten der manuelle Aufwand der ProgrammbeobachterInnen verringert, um z.B. die Zeit, die für die Eigenrecherchen aufgewendet werden muss, zu reduzieren. Neben der Effizienzsteigerung von Arbeitsschritten kann zudem die Qualität des Arbeitsplatzes erhöht und somit auch die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen gesteigert werden. Neben der Effizienzsteigerung am Arbeitsplatz kann durch die Automatisierung von Recherchearbeiten zudem die Landesanstalt für Medien NRW insgesamt effizienter ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, da die Landesanstalt für Medien NRW potentiell schneller und qualifizierter auf Verstöße reagieren kann. 1.4 Ist-Prozesse und aktuelle Herausforderungen Im Rahmen der Machbarkeitsanalyse und der Anforderungserhebung wurden in einem ersten Schritt die einzelnen Arbeitsschritte, die von der Recherche bis zum Melden eines Verstoßes und entsprechender nachgelagerter Schritte notwendig sind, identifiziert und betrachtet. Die einzelnen Arbeitsschritte sehen wie folgt aus: Prüfung und Abb. 1: Arbeitsschritte in der Abteilung Regulierung / Aufsicht Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 5 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW 1.4.1 Ist-Zustand der Prozesse Um einen Überblick des Ist-Zustandes zu erhalten, die in den jeweiligen Arbeitsschritten notwendig sind, wurden Einzelinterviews mit Referenten, ProgrammbeobachterInnen und Mitarbeitern der Abteilung Regulierung / Aufsicht und Zentrale Dienste / IT durchgeführt. Die Interviews wurden in folgende Themen / Kategorien der Machbarkeitsanalyse untergliedert: e Hate Speech e Jugendschutzrelevante Inhalte e Schwerpunktanalysen o Rundfunkveranstalter o Internet / Streaming Angebote / Influencer e Anbieterkennzeichnung / Impressum e Werbung e Werbung für Glücksspiel (Rundfunk) e Gewinnspiele (Rundfunk / Internet) Im Folgenden werden die Ergebnisse der Interviews pro 0.9. Thema zusammengefasst dargestellt. 1.4.1.1 Ist-Prozess Hate Speech / Inhalte Jugendschutz Abb. 2: Prozessschritte und Inhalte von Hate Speech / Inhalte Jugendschutz Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten: e Manuelle Erfassung, Prüfuna und Dokumentation e Die unterschiedlichen- sten (Hate Speech und jugendschutzrelevante Inhalte) haben eine unterschiedliche Struktur und Inhalte. e Momentanes Reporting wird sehr zeitaufwendig auf Basis der verschiedenen isten erstellt. e (Eigen-) Recherchearbeiten sind sehr zeitaufwendig. Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 6 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW Kran 1.4.1.2 Ist-Prozess Schwerpunktanalysen Recherche Prüfung und Dokumentation Meldung Wiedervorlage Rundfunkveranstaller “ nder, Kanale werden mıt der Software Nach ıkor Ruckgabe durch Jas jeweilige Voraussetzung, Schrainen an Anbieter erfelgl Herden Weibazeilen uberschriäten aufgenommen und fur 30 Tage Organ erfolgt he Einlertung der ınformellen Seraay Henneatinneen ar & schen Fra En rag ı he Vorgabe} yespeichert Danach und formellen Verfahren , h E Yvanolene Inna Aeme werden dis Auinahı Zwreges umyarsscrre:wen nach werleren 2 7 BER erst on: Auinahmen unerschneuen Anlegen seines Aktenzeichens ın der a rennung ron \Vernung und Programm Auf eineg me erlien de Veritoıs Access-Datenbank (Jugendschutzreievant) ' \ Verstöße gegen IMSIV und FSIV dokumen__..._. 8 Sender Uhrzen sic Anlegen es Aktenzeichen [Programm ' Yanacn zrioig! Annarung dureh Postzustelungs- urunde Socınl Werten !Intarmat- Youlume werden Werbung] Richbge Kennzeichnung von werblichen Yorzusselzung ıt dass zın Jerstoß vornegl Inhalten = 'niltencer r Reierent hat ses gepruf) Die Annieterschal u ua nr yarsionen ZusatzycH vegl m LFM Zuständigkeit > KM ZAK verngtere Inhalte ım Verneviock dorumenben ız& vei Wiedervoräge: = Loftenewerbuna Achtung von Videos Werbuwormiöße um Interner SocıH Medıa Verstoße gegen „MSIV und ASIV Yeibesersiofßle werden m Couenogsn Es gibt einen Leitfaden ' Kennreichnungs- gespechen Beziksrzgierung Jeschickt Login Bererchi matrıx Grundlage der Einaranung Jon 'Verbs- | Lotieriewerbung Werbeversloße ım Internet ’ Socral Medıa ersioden ’ i Die Informabonen werden n de Nerbeversloße werden m Lodanagen Lottenewerbung Tabel2 Sender Uhrzeil !lams es Spots! gespeichert Dazu werden ‚Nerbung der Sender 'ter amgelragen rimwessscnreiben md Sarmensmart sort Rundfunkanstälten anschauen Abb. 3: Prozessschritte und Inhalte der Schwerpunktanalysen Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten: ® Neben den Themen der Schwerpunktanalysen gibt die ZAK auch die Kennzeichnungsmatrix für die Einordnung von Werbeverstößen vor. ®e Die Dokumentation von Werbeverstößen erfolgt über die Produkt- und Lösungsplattform Für beide Tools ist eine Anleitung vorhanden. e Informationen werden in unterschiedlichen isten eingetragen. 1.4.1.3 Ist-Prozess Anbieterkennzeichnung / Impressum Prüfung und Dokumentation Meldung Wiedervorlags SusschleGlich Beschwerdeeingange Alt beta ahnen Ab tenunereteen IN miner Voraussetzung, Schreiben an Anbieler erloigt I... *2Tobelle und Hunweisschreben au Erstes Hnwessschramen nach 4 Wochen zu th i Prufung op san versteh vonbsgt Zweites Himweisschreiben nach weiteren 2 ‘Wochen ı 1% riet ern! Die Anpermrschäft I muss n NRW“ jeden Ganach srtoknı Anhcrung auıcn Poslzusteikungs- | urkunde | Abb. 4: Prozessschritte und Inhalte der Anbieterkennzeichnung / Impressum Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten: e _Musterdokumente sind vorhanden, müssen aber noch stark manuell angepasst werden. « Die Wiedervorlageliste ist eine separate Liste, die manuell gepflegt wird. Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 7 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW 1.4.1.4 Ist-Prozess Werbung für Glücksspiel / Gewinnspiel ni DEZE Pıufung an aın „ersten voreg) Intern Anlegen eınes Aktenzeichens ın Voraussetzung. Schreren an -rmeler @rrokjt « fen d Kur Der _ ke wearsschraben such 5 reeisschreiben nach wederen ” Prufung ob Annıeter aus NRW komm u en Reisreri 1at epruf' Tee Anuislerscnaf muss n YAACRgen = Arexton Anbieter F steigt Änhorung uuıch Postzustellungs- ar Prutung des Verstoßes Rundfunk Glucksspiel Werbung Gewinnspiel Direkte Annerung Untarsenisd Zu Irlernet, Abb, 5: Prozessschritte und Inhalte von Werbung für Glücksspiel / Gewinnspiel Abgeleitet aus der Ist-Erhebung lässt sich folgendes Ergebnis ableiten: 1.4.1.5 Prozessschritt Eigenrecherche Da die Eigenrecherche von potenziellen Verstößen sehr zeitaufwendig ist, da Quellen, Materialien und Kanäle derzeit manuell durchsucht werden müssen (Abb. 6), wird dieser Punkt im Rahmen der Machbarkeitsanalyse nochmal explizit hervorgehoben. Abb. 6: Prozess der Eigenrecherche Der Aufwand für die Eigenrecherche beansprucht einen Großteil der verfügbaren Arbeitszeit der ProgrammbeobachterInnen. Abzuleiten ist dies anhand der Stundenzahl, die pro Woche von den ProgrammbeobachterlInnen investiert werden. Die Anforderungserhebung ergab, dass momentan pro Thema (Jugendschutzrelevante Inhalte und Hate Speech) ca. 7,5 Std pro Woche an Eigenrecherche aufgewendet werden. Dies entspricht ca. 20% Ä Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 8 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW U) der gesamten Wochenarbeitszeit. Die restliche Arbeitszeit wird für Erfassung, Dokumentation, Melden, Flaggen, Erstellung eines Dossiers für die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie die fortlaufende Überprüfung der eigenen Maßnahmen aufgewendet. Daraus resultierten z.B. für die Monate März bzw. April 2019 folgende Ergebnisse von Angeboten bzw. potentiellen Rechtsverstöße: «e Eigenrecherche Hate Speech April 2019: o 33 Angebote geprüft, davon 21 mit Verstößen (März 2019: 51 Angebote überprüft) « Eigenrecherche Jugendschutzrelevante Inhalte April 2019: o 74 Angebote überprüft, davon 54 mit Verstößen (März 2019: 91 Angebote überprüft) Diese Auswertung zeigt, dass alleine durch die Unterstützung einer automatisierten Recherche der Arbeitsaufwand verringert werden kann, potentiell mehr Angebote geprüft werden können und dadurch sowohl Arbeitseffizienzen wie auch die Anzahl an der Erkennung von potentiellen Verstößen gehoben werden kann. 1.4.2 Ist-Architektur Die derzeitige IT-Architektur für den Bereich Regulierung / Programmbeobachtung sieht wie folgt aus: Abb. 7: Ist-Architektur im Bereich Regulierung Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 9 von 21
LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW Wie aus der Abb. 7 ersichtlich, kann die jetzige IST-Architektur in zwei Haupt-Themenbereiche aufgeteilt werden, bei denen die Datenflüsse zum großen Teil auf manuellem Wege stattfinden.: 1. Bereich: Recherche-Tätigkeiten Derzeit werden die Recherche-Tätigkeiten 2. Bereich: Erfassung, Dokumentation, Wiedervorlage von Beschwerden und Verstößen Das Vorgehen bei der (Eigen-)Recherche, der Erfassung, der Dokumentation und der Wiedervorlage erfolgt manuell. 1.4.3 Aktuelle Herausforderungen Im Rahmen der Machbarkeitsanalyse und Anforderungserhebung wurden folgende Herausforderungen identifiziert, die für die Zielsetzung einer Effizienzsteigerung und Automatisierung einzelner Prozessschritte von Bedeutung sind: e Die Landesanstalt für Medien NRW verwendet vornehmlich zur Dokumentation der Vorfälle, allerdings auch nicht standardisiert. Zudem werden aus einzelnen Bereichen die Informationen in eine geschrieben, allerdings nicht übergreifend. « Es gibt kein zentrales Tool mit standardisierten Eingabemasken und potentiellem Workflowmanagement für z.B. die Erfassung, Dokumentation und Wiedervorlage von Beschwerden und Verstößen. e Es gibt kein automatisiertes Reporting. a ‚Für vereinzeltes kollaboratives Arbeiten mit externen Anstalten wird dies bereits genutzt. Machbarkeitsanalyse Landesanstalt für Medien NRW - vertraulich Seite 10 von 21