Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau des Kirchenschiffs der Garnisonkirche

im November wurde bekannt, dass nicht nur die Förderung des Wiederaufbaus des Turms der Potsdamer Garnisonkirche erhöht wird, sondern dass der Bund zudem 750.000€ für eine Machbarkeitsstudie zur Wiedererrichtung des Kirchenschiffs ausgeben will.

Ich bitte Sie, zu erläutern, wie es zu diesem Beschluss kam.
1. Woher kam die Initiative dafür? Hat die Stiftung Garnisonkirche das Geld beantragt und wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
2. Wie wird die Notwendigkeit der Machbarkeitsstudie begründet?
3. Wer soll die Machbarkeitsstudie durchführen und in welchem zeitlichen Rahmen?
4. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, sich ggf. an der Wiedererrichtung des Schiffs zu beteiligen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im November wurde b…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau des Kirchenschiffs der Garnisonkirche [#172364]
Datum
18. Dezember 2019 14:15
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im November wurde bekannt, dass nicht nur die Förderung des Wiederaufbaus des Turms der Potsdamer Garnisonkirche erhöht wird, sondern dass der Bund zudem 750.000€ für eine Machbarkeitsstudie zur Wiedererrichtung des Kirchenschiffs ausgeben will. Ich bitte Sie, zu erläutern, wie es zu diesem Beschluss kam. 1. Woher kam die Initiative dafür? Hat die Stiftung Garnisonkirche das Geld beantragt und wenn ja, wann und mit welcher Begründung? 2. Wie wird die Notwendigkeit der Machbarkeitsstudie begründet? 3. Wer soll die Machbarkeitsstudie durchführen und in welchem zeitlichen Rahmen? 4. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, sich ggf. an der Wiedererrichtung des Schiffs zu beteiligen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172364 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/19#37 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.12.2019, in der Sie auf Grund…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau des Kirchenschiffs der Garnisonkirche [#172364]
Datum
19. Dezember 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/19#37 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.12.2019, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zur Machbarkeitsstudie zum Wideraufbau des Kirchenschiffs der Potsdamer Garnisonkirche bitten. Ihr Antrag ist am 18.12.2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#37 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag vom 18.12.2019 K 11-13002/19#37 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 18.12.2019
Datum
10. Januar 2020 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,5 KB


K 11-13002/19#37 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.12.2019. Auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu 750.000 Euro "für eine Machbarkeitsstudie über den Wideraufbau des Kirchenschiffs der Garnisonkirche Potsdam" beschlossen. Zu den Fragen 1 bis 3 liegen der BKM darüber hinaus keine Informationen vor. Zu Frage 4: Der BKM sind derzeit zur Wiederrichtung des Kirchenschiffs keine konkreten Absichten oder Pläne bekannt. Demzufolge liegt auch kein Antrag zur Mitfinanzierung vor. Es besteht daher keine Notwendigkeit, über eine Mitfinanzierung zu befinden. In Ermangelung eines konkreten Aktenbezugs, war Ihre Anfrage als gebührenfreie Bürgeranfrage i.S.d. § 14 GGO zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen