Machbarkeitsstudien zur Alternativenauswahl für das Projekt „Neubau des ICE Werks Köln Nippes“, in der Gemeinde Stadt Köln

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts gemäß § 18 AEG
für das Vorhaben „Neubau des ICE Werks Köln Nippes“, in der Gemeinde Stadt Köln,
Bahn-km 3,590 bis 6,920 der Strecke 2650 (S-Bahn) und Bahn-Km 2,600 bis 5,900 der Strecke 2615 (Güterzüge), Az.: 60121-601ppi/006-2317#011 vom 19.02.2015
werden mehrfach Machbarkeitsstudien zu alternativen Standorten (Wiesbaden, Karlsruhe, München, Nürnberg, Essen, Köln) des ICE-Werks zur Begründung der Standortwahl herangezogen (z.B. S. 51, 81, besonders aber S. 58-60). Ich bitte Sie um diese Machbarkeitsstudien.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Planfeststellungsbeschl…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Machbarkeitsstudien zur Alternativenauswahl für das Projekt „Neubau des ICE Werks Köln Nippes“, in der Gemeinde Stadt Köln [#217806]
Datum
8. April 2021 17:34
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts gemäß § 18 AEG für das Vorhaben „Neubau des ICE Werks Köln Nippes“, in der Gemeinde Stadt Köln, Bahn-km 3,590 bis 6,920 der Strecke 2650 (S-Bahn) und Bahn-Km 2,600 bis 5,900 der Strecke 2615 (Güterzüge), Az.: 60121-601ppi/006-2317#011 vom 19.02.2015 werden mehrfach Machbarkeitsstudien zu alternativen Standorten (Wiesbaden, Karlsruhe, München, Nürnberg, Essen, Köln) des ICE-Werks zur Begründung der Standortwahl herangezogen (z.B. S. 51, 81, besonders aber S. 58-60). Ich bitte Sie um diese Machbarkeitsstudien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217806/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren UIG-Antrag vom 08.04.2021 zum Vorhaben „Neubau des ICE-Werkes Köl…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
WG: Machbarkeitsstudien zur Alternativenauswahl für das Projekt „Neubau des ICE Werks Köln Nippes“, in der Gemeinde Stadt Köln [#217806]
Datum
21. April 2021 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren UIG-Antrag vom 08.04.2021 zum Vorhaben „Neubau des ICE-Werkes Köln-Nippes“. Das Vorhaben wurde mit Beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln vom 19.02.2015 planfestgestellt und ist zwischenzeitlich umgesetzt und in Betrieb. Machbarkeitsstudien finden sich in den planfestgestellten Unterlagen nicht. Im Planfeststellungsbeschluss sowie im dazugehörigen Erläuterungsbericht wird die Variantenentscheidung der Vorhabenträgerin nachvollzogen. Auf S. 58 ff. des Beschlusses wird auf die Machbarkeitsstudien Bezug genommen. Der Planfeststellungsbeschluss ist auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht und abrufbar: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Nordrhein_W/23_Neubau_ICE_Werk_Koeln_Nippes.html Ich weise gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 UIG auf die Vorhabenträgerin (DB Fernverkehr, Goldgasse 2, 50668 Köln) als informationspflichtige Stelle hin. Ggf. ist dort die von Ihnen begehrte Information zu den Machbarkeitsstudien vorhanden. Mit freundlichen Grüßen