Machine Identification Codes bei Farblaserkopierern

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- Eine Liste der Hersteller von Farblaserkopierern, die mit dem BKA eine Vereinbarung abgeschlossen haben, auf allen Ausdrucken ihrer Geräte einen sog. Machine Identification Code aufzudrucken (auch Tracking dots genannt).
- Eine Übersicht, welche Informationen in den Codes enthalten sind
- Die Rechtsgrundlage, aufgrund derer es den Herstellern nicht erlaubt ist, über dieses Thema Auskünfte an Kunden zu erteilen (dies hat ein Hersteller mir gegenüber behauptet).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste der…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Machine Identification Codes bei Farblaserkopierern [#24336]
Datum
16. August 2017 20:47
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste der Hersteller von Farblaserkopierern, die mit dem BKA eine Vereinbarung abgeschlossen haben, auf allen Ausdrucken ihrer Geräte einen sog. Machine Identification Code aufzudrucken (auch Tracking dots genannt). - Eine Übersicht, welche Informationen in den Codes enthalten sind - Die Rechtsgrundlage, aufgrund derer es den Herstellern nicht erlaubt ist, über dieses Thema Auskünfte an Kunden zu erteilen (dies hat ein Hersteller mir gegenüber behauptet).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machine Identification Codes bei Farblaserkopi…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Machine Identification Codes bei Farblaserkopierern [#24336]
Datum
19. September 2017 19:22
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machine Identification Codes bei Farblaserkopierern“ vom 16.08.2017 (#24336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machine Identification Codes bei Farblaserkopi…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Machine Identification Codes bei Farblaserkopierern [#24336]
Datum
5. Oktober 2017 19:04
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machine Identification Codes bei Farblaserkopierern“ vom 16.08.2017 (#24336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Oktober 2017
Status
Warte auf Antwort

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Bundeskriminalamt
Ihr Antrag
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
30. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen