maßgebende Faktoren, die mit der Reform von Rundfunkgebühren zu Rundfunkbeiträgen verändert wurden
Übergang von Rundfunkgebühren zu Rundfunkbeiträgen am 1.1.2013:
Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2017 (Aktenzeichen: 6 B 50/17, abrufbar unter: http://www.bverwg.de/200917B6B50.17.0) unter Ziffer 12 wurden maßgebenden Faktoren, die nicht mit dieser Reform verändert wurden, genannt. Diese sind: Art, Finanzierungsquelle, Ziel, Kreis oder Tätigkeitsbereich der Begünstigten.
Bitte schicken Sie mir die maßgebenden Faktoren, die mit der Reform von Rundfunkgebühren zu Rundfunkbeiträgen verändert wurden.
Sonst ergibt es keinen Sinn der "Reform", da nichts reformiert wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. November 2017
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12. Dezember 2017
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