Magnetfeld-Messungen an der Brücke über die A65 bei Insheim/Rheinland-Pfalz im Juni 2021 #2

Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 26.08.22 über das Magnetfeld der Brücke über die Autobahn A65 bei 76865 Insheim in Rheinland-Pfalz.
Dort führt die rheinland-pfälzische L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18.
Siehe auch:
https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z

Unter:
https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-mysteri%C3%B6ses-magnetfeld-br%C3%BCcke-bekommt-warnschild-_arid,5397479.html?reduced=true
heißt es:
"
Mysteriöses Magnetfeld: Brücke bekommt Warnschild
[...]
Insheim. Die Autobahnbrücke in Insheim ist nach bundesweiter Recherche wohl die einzige magnetische in Deutschland.
Das mysteriöse Magnetfeld dort ist der Grund für Ausfälle von manchen Autos und E-Bikes.
[...]
Auf der Brücke wurde 2019 von der Bundesnetzagentur ein Wert von 1,97 Millitesla (mT), also etwa 2 mT nachgewiesen.
[...]
Zuständig für die Brücke ist seit Januar 2021 die Autobahn GmbH.
Diese hat im Juni 2021 eine größere Messkampagne vor Ort veranlasst.
Die Messungen übernahm die Bundesnetzagentur.
Das Ergebnis stand im Dezember 2021 fest und ergab „ein Messergebnis zwischen 0,37 und 1,03 mT“, teilt Petra Hentschel, Pressesprecherin der Autobahn GmbH, Niederlassung Südwest, mit.
[...]
"

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die Messberichte aus der oben beschriebenen Messung aus dem Jahr 2021 zur Verfügung.
Persönliche Angaben können geschwärzt werden.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2022
  • Frist
    16. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zeitung DIE R…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Magnetfeld-Messungen an der Brücke über die A65 bei Insheim/Rheinland-Pfalz im Juni 2021 #2 [#260832]
Datum
14. Oktober 2022 08:44
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 26.08.22 über das Magnetfeld der Brücke über die Autobahn A65 bei 76865 Insheim in Rheinland-Pfalz. Dort führt die rheinland-pfälzische L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Unter: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-mysteri%C3%B6ses-magnetfeld-br%C3%BCcke-bekommt-warnschild-_arid,5397479.html?reduced=true heißt es: " Mysteriöses Magnetfeld: Brücke bekommt Warnschild [...] Insheim. Die Autobahnbrücke in Insheim ist nach bundesweiter Recherche wohl die einzige magnetische in Deutschland. Das mysteriöse Magnetfeld dort ist der Grund für Ausfälle von manchen Autos und E-Bikes. [...] Auf der Brücke wurde 2019 von der Bundesnetzagentur ein Wert von 1,97 Millitesla (mT), also etwa 2 mT nachgewiesen. [...] Zuständig für die Brücke ist seit Januar 2021 die Autobahn GmbH. Diese hat im Juni 2021 eine größere Messkampagne vor Ort veranlasst. Die Messungen übernahm die Bundesnetzagentur. Das Ergebnis stand im Dezember 2021 fest und ergab „ein Messergebnis zwischen 0,37 und 1,03 mT“, teilt Petra Hentschel, Pressesprecherin der Autobahn GmbH, Niederlassung Südwest, mit. [...] " Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die Messberichte aus der oben beschriebenen Messung aus dem Jahr 2021 zur Verfügung. Persönliche Angaben können geschwärzt werden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/260832/upload/0315914c04ee8245fa37b96f092b43436fb391fb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihr IFG-Antrag vom 14.10.2022 Unser Zeichen: E3-055/3/13 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten S…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 14.10.2022 Unser Zeichen: E3-055/3/13
Datum
18. Oktober 2022 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Messergebnisse der Bundesnetzagentur vom Juli 2021, wie von Ihnen am 14.10.2022 beantragt. Bitte beachten Sie, dass das Dokument leider in der Fußzeile einen falschen Stand aufweist (03.03.2020). Das richtige Datum (Tag an dem die Messungen durchgeführt wurden) befindet sich in der linken Spalte und ist der 12.07.2021. Für diese Information wird keine Gebühr nach dem IFG fällig, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Sie baten um Antwort per E-Mail. Entschuldigen Sie deshalb bitte, dass die Eingangsbestätigung gestern per Post an Sie herausging. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 14.10.2022 Unser Zeichen: E3-055/3/13 [#260832] Sehr << Anrede >> vielen Dank …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 14.10.2022 Unser Zeichen: E3-055/3/13 [#260832]
Datum
19. Oktober 2022 11:30
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden des Messberichts der Bundesnetzagentur per Email. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260832/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>