Mahnung Mahngericht

Darf ein Anwalt, ohne Erinnerungen für Zahlung einer Rechnung, gleich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Stuttgart schicken?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ein Anwal…
An Amtsgericht Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mahnung Mahngericht [#29883]
Datum
17. Mai 2018 16:56
An
Amtsgericht Baden-Baden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ein Anwalt, ohne Erinnerungen für Zahlung einer Rechnung, gleich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Stuttgart schicken?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Baden-Baden
Sie haben sich mit einer Email gegenüber dem Amtsgericht Baden-Baden gemeldet. Wirksame Erklärungen können gegenüb…
Von
Amtsgericht Baden-Baden
Betreff
AW: Mahnung Mahngericht [#29883]
Datum
22. Mai 2018 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie haben sich mit einer Email gegenüber dem Amtsgericht Baden-Baden gemeldet. Wirksame Erklärungen können gegenüber dem Amtsgericht Baden-Baden nicht per Email abgegeben werden, weshalb Ihre Mail nicht beantwortet werden wird. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitteilung/Anfrage/Erklärung dem Amtsgericht Baden-Baden in Papierform auf postalischem Weg oder per Fax zu übermitteln. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Schreiben unterzeichnet sein müssen. Mit freundlichen Grüßen