Mahnung zu IFG-Anfrage "Ankündigung des BfS zum Rückzug des Planfeststellungsantrags ERAM"
Die IFG-Anfrage unter
https://fragdenstaat.de/a/21108
an das BfS wurde in der gesetzlichen Frist nicht beantwortet. Da am 25.04.2017 die entsprechende Zuständigkeit an die BGE übergegangen ist, geht diese Mahnung an Sie.
Da es sich um keine komplexe Information handelt, ist eine Erweiterung der Frist nicht sachgerecht. Die nachgefragte Information kann einfach Ihren Unterlagen entnommen werden. Je nachdem wie diese Ankündigung übermittelt wurde, sind die angefragten Unterlagen den Akten leicht zu entnehmen. Wurde dies schriftlich (Schriftstück), in einer gemeinsamen Sitzung mit dem MULE (Protokoll der Sitzung) oder telefonisch (Telefonnotiz) angekündigt?
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Mai 2017
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4. Juli 2017
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