Mails mit Interessenvertretern zur EU-Datenschutzreform

Die internen Mails mit Interessenvertretern zur EU-Datenschutzreform, wie berichtet in https://magazin.spiegel.de/digital/#SP/2015/11/132212233

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die internen Mai…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Mails mit Interessenvertretern zur EU-Datenschutzreform [#8875]
Datum
16. März 2015 16:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die internen Mails mit Interessenvertretern zur EU-Datenschutzreform, wie berichtet in https://magazin.spiegel.de/digital/#SP/2015/11/132212233
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: 214-13002/4#543 mit E-Mail vom 16. März 2015 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: 214-13002/4#543
Datum
2. April 2015
Status
Warte auf Antwort
mit E-Mail vom 16. März 2015 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die internen Mails mit Interessenvertretern zur EU-Datenschutzreform. Sie berufen sich dabei auf die Berichterstattung des Spiegel https://magazin.spiegel.de/digital/#SP/2015/11/132212233. ihrem Antrag wird stattgegeben. In der Anlage erhalten Sie einen Datenträger mit den erbetenen Informationen. Die Hinweise zur Verwendung des verschlüsselten Datenträgers werden Ihnen mit gesonderter Post übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#543 Sehr geehrte Ihr IFG-Antrag vom 16. März 2015 auf Zugang zu „Mails mit Interessenve…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#543
Datum
16. April 2015
Status
Warte auf Antwort
86,9 KB
Sehr geehrte Ihr IFG-Antrag vom 16. März 2015 auf Zugang zu „Mails mit Interessenvertretern zur EU-Datenschutzreform“ wurde am 02. April 2015 positiv beschieden, die erbetenen Informationen wurden Ihnen auf einem Datenträger (CD) übersandt. Sie haben sich in Ihrem Antrag auf die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins SPIEGEL berufen, um elektronische Zurverfügungstellung der Informationen gebeten und auf eine kostenfreie Bearbeitung Ihres Antrages Wert gelegt. Nähere Angaben, in welcher Form Sie das zu erwartende hohe Datenvolumen erhalten wollten, haben Sie in Ihrem Antrag nicht gemacht. Um Ihren Anliegen Rechnung zu tragen, wurde Ihnen mit Bescheid vom 02. April 2015 eine Kopie der dem SPIEGEL zur Verfügung gestellten CD zugeleitet. Es handelt sich dabei um einen unter dem Betriebssystem Windows7 erstellten und mit dem Programm „SafeGuard PrivateCrypto“ verschlüsselten Datenträger. Für den Transport von Daten wird grundsätzlich eine Verschlüsselung gewählt, damit bei Verlust oder Diebstahl des Datenträgers kein Unbefugter Einsicht nehmen kann. Aus diesem Grund erfolgt auch die Zusendung des für die Entschlüsselung erforderlichen Passworts auf separatem Weg. Die maximal zulässige Nachrichtengröße für aus dem BMI ausgehende E-Mails beträgt 20 MiB; zusätzlich sind die Grenzwerte des Empfänger-Providers zu beachten. Ich habe mich bei der Bearbeitung Ihres IFG-Antrages bemüht, die Beantwortung im kostenfreien Rahmen zu halten. Sollten Sie jedoch Wert auf andere Aufbereitung / Übersendung der Daten legen, würde dies eine einfache Auskunft und damit eine kostenfreie Bearbeitung übersteigen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer Akteneinsicht im BMI oder einer Übersendung von Kopien der Unterlagen. Vorsorglich verweise ich auch hier auf die entsprechenden Gebührenfolgen. Mit freundlichen Grüßen