MAIS NRW: 2015 Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen in NRW
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren
Viele externe Beratungsstellen bieten den SGB II-Leistungsbeziehenden kostenfreie Informationen zur komplexen Rechtslage, die Erläuterung von Leistungsbescheiden der Jobcenter und auch praktische Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen an. Alsbald soll es in Niedersachsen ein Förderprogramm zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatung geben. Dazu soll es Zuwendungen für die Einrichtung, Unterhaltung und Fortentwicklung nichtbehördlicher Beratungsangebote unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen für erwerbslose Personen i.S. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaften sowie andere Ratsuchende in vergleichbarer Lage geben. Der Zuwendungszweck umfasst auch die Fortbildung des eingesetzten Beratungspersonals sowie den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerkstrukturen zur Selbstorganisation, der Angebotsoptimierung und des Erfahrungsaustauschs der Beratungsstellen. Den Entwurf der dahingehenden Förderrichtlinie findet sich unter: http://www.harald-thome.de/media/files/Erwerbslosenberatungsstellen-NDS-2.2015.pdf.
Seit dem1. Januar 2011 werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes NRW Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen gefördert werden. Erwerbslosenberatungsstellen informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen und bieten auch Hilfestellung bei rechtlichen Fragen an. Sie eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die dafür notwendigen Kontakte her. Arbeitslosenzentren bieten mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz vor allem soziale Kontakte und öffnen Türen zu weiterführenden Beratungsangeboten. Die Beratungsstellen und Zentren wenden sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Darüber hinaus stehen sie auch offen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende und sogenannte „Aufstocker“ (Bezieher aufstockender Leistungen nach dem SGB II). Die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren erfüllen laut der Evaluation des Landesförderungsprogramm die beschriebene Aufgaben gut. [Siehe Marcus Neureiter, Frank Oschmiansky, Sandra Popp und Peter Schoen (17.12.2013): Endbericht Evaluierung des ESF-Kofinanzierten Landesprogrammes Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, Düsseldorf: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 85. Link: http://www.arbeit.nrw.de/pdf/arbeit/endbericht_evaluation_arbeitslosenberatung.pdf]
Nachweislich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE im NRW Landtag vom 22. März 2011 „Selbstorganisation und Selbsthilfe von Erwerbslosen fördern” (Landtags-Drucksache 15/1546; Link: http://www.harald-thome.de/media/files/Antrag-F-rderung-Elo-Inis.pdf) wurden jedoch viele Selbsthilfeorganisationen aufgrund der Fördervoraussetzungen daran gehindert eine Förderung zu beantragen. Zudem wurde festgestellt, dass „die vergleichsweise wenigen Anträge wirklich unabhängiger Beratungsstellen und Erwerbslosenzentren abgelehnt wurden.“ (Landtags-Drucksache 15/1546, S. 2).
Die Fraktion DIE LINKE führt aus: „Unabhängige Erwerbslosenarbeit und -beratung sieht sich [...] primär herausgefordert, die Erwerbslosen bei der Sicherung einer materiellen Existenzgrundlage zu unterstützen. Sicherung der materiellen Existenz ist nicht zuletzt auch Voraussetzung dafür, dass die „Arbeitsmarktorientierung“ der Erwerbslosen selbst, also deren meist vordringlichster Wunsch nach guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, nicht ausgehöhlt wird. Darüber hinaus begreift unabhängige Erwerbslosenarbeit und -beratung es auch als ihre Aufgabe, die Bedingungen infrage zu stellen, unter denen Erwerbslose im ungehemmten Kapitalismus ihre Arbeitskraft am Markt anbieten sollen. Weil sich mit der Einführung des SGB II die Probleme erwerbsloser Menschen massiv verschärft haben, gründeten sich landesweit neue Gruppen, die Erwerbslosenarbeit und - beratung ─ meist unbezahlt ─ durchführen. Sie leisten betroffenenorientierte Unterstützungs- und Beratungsarbeit und sind vielerorts wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur geworden. Viele dieser Gruppen können ihr selbstorganisiertes und niedrigschwelliges Angebot nicht in der erforderlichen Weise weiterentwickeln, weil sie keine finanziellen Mittel von öffentlicher, kirchlicher oder verbandlicher Seite erhalten. Diese neueren Gruppen und einige bereits länger bestehende Einrichtungen passen nicht in das derzeitige Landesförderungsprogramm. Deshalb ist ein ergänzendes Programm notwendig, das die Selbstorganisation und Selbsthilfe von Betroffenen fördert. “
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen beantrage ich die Übermittlung
1. der aktuellsten Förderungsbedingungen des Landes NRW für Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren,
2. des aktuellsten verfügbaren Sachstandsbericht (vgl. exemplarisch Landtags-Drucksache 15/1546, S. 1-2; Link: http://www.harald-thome.de/media/files/Antrag-F-rderung-Elo-Inis.pdf) zur Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren,
3. der aktuellsten verfügbaren Liste mit der Anzahl der geförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW nach Regionen gegliedert (vgl. 2010-10-10 MAIS NRW Erlass Beratungsstellen und Zentren AZ II 3 B – 3372.9 wie auf http://www.regionalagentur-niederrhein.de/index.php?option=com_content&task=view&id=236 verlinkt)
4. der Information, welche Institutionen auf der Märkischen Ebene (vgl. 2010-10-10 MAIS NRW Erlass Beratungsstellen und Zentren AZ II 3 B – 3372.9 wie auf http://www.regionalagentur-niederrhein.de/index.php?option=com_content&task=view&id=236 verlinkt) geförderte Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren sind sowie die Kontaktdaten d.h. Name, Büroanschrift und Rufnummer dieser Institutionen
5. sofern das in der Landtags-Drucksache 15/1546 geforderte Förderprogramm „unabhängige Erwerbslosenberatung“ umgesetzt worden ist,
a) der aktuellsten Förderungsbedingungen des Landes NRW zum Förderprogramm „unabhängige Erwerbslosenberatung“ (vgl. Landtags-Drucksache 15/1546; Link: http://www.harald-thome.de/media/files/Antrag-F-rderung-Elo-Inis.pdf)
b) des aktuellsten verfügbaren Sachstandsbericht zum Förderprogramm „unabhängige Erwerbslosenberatung“
c) der aktuellsten verfügbaren Liste mit der Anzahl der geförderten Institutionen im Förderprogramm „unabhängige Erwerbslosenberatung“ nach Regionen gegliedert
d) der Information, welche Institutionen auf der Märkischen Ebene (vgl. 2010-10-10 MAIS NRW Erlass Beratungsstellen und Zentren AZ II 3 B – 3372.9 wie auf http://www.regionalagentur-niederrhein.de/index.php?option=com_content&task=view&id=236 verlinkt) geförderte Institutionen im Förderprogramm „unabhängige Erwerbslosenberatung“ sind sowie die Kontaktdaten d.h. Name, Büroanschrift und Rufnummer dieser Institutionen
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Sollte der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage zu beantworten.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. März 2015
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3. April 2015
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