MAIS NRW: 2015 Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Begrenzung Werkverträge und Verbesserung Leiharbeitsverhältnisse

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den in den Bundestat eingebrachten Gesetzentwurf des Landes NRW zur Begrenzung von Werkverträgen und Verbesserung von Leiharbeitsverhältnissen wie in der 2015-02-22 WDR Kurzmeldung "Initiative gegen unsichere Jobs" berichtet (Link: http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/werkvertraege-begrenzen100.html)

Bitte beachten Sie folgendes:

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) an meine persönliche E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> . Falls dies nicht möglich ist, finden Sie weiter unten meine Postadresse.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Sollte der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage zu beantworten.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2015
  • Frist
    27. März 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Dame…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MAIS NRW: 2015 Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Begrenzung Werkverträge und Verbesserung Leiharbeitsverhältnisse [#8724]
Datum
22. Februar 2015 22:04
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den in den Bundestat eingebrachten Gesetzentwurf des Landes NRW zur Begrenzung von Werkverträgen und Verbesserung von Leiharbeitsverhältnissen wie in der 2015-02-22 WDR Kurzmeldung "Initiative gegen unsichere Jobs" berichtet (Link: http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/werkvertraege-begrenzen100.html) Bitte beachten Sie folgendes: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) an meine persönliche E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> . Falls dies nicht möglich ist, finden Sie weiter unten meine Postadresse. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Sollte der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage zu beantworten. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die erbetenen Dokumente. Zusätzl…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: MAIS NRW: 2015 Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Begrenzung Werkverträge und Verbesserung Leiharbeitsverhältnisse [#8724]
Datum
25. Februar 2015 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die erbetenen Dokumente. Zusätzlich erhalten Sie auch die komplette Pressemitteilung von Minister Schneider. Diese ist auch auf unserer Homepage www.landderfairenarbeit.nrw.de abrufbar. Daraus ist ersichtlich, dass mit der Gesetzesinitiative die beigefügte Initiative aus dem Jahr 2013 gemeint ist, die jetzt in ein Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einmündet und mit der das BMAS den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen will. Mit freundlichen Grüßen