MAIS NRW: 2016 Träger und Standorte Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben für behinderte Menschen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat 2012 den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Im Aktionsplan auf S. 81 (vgl. https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf) heißt es: "Um die Bewusstseinsentwicklung für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
in Politik und Gesellschaft voranzubringen, fördert die Landesregierung „Kompetenzzentren
für Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen“. " Aufgabe dieser Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) ist:

• Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
• Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gegenüber Land, Kommunen, Kostenträgern
sowie Trägern der Angebote der Behindertenhilfe
• Qualifizierung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Vereine, Organisationen und Verbände
• Aufbau von regionalen Anlaufstellen für die Information und Beratung über selbstbestimmte Lebensformen behinderter Menschen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
• Unterstützung des Ausbaues der von Kostenträgern unabhängigen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung von Peer Counseling sowie unter Berücksichtigung spezifischer Problemlagen behinderter Migrantinnen und Migranten mit Behinderung,
• Einzelfallberatung von Menschen mit Behinderungen in Konflikten mit Kostenträgern und Anbietern über selbstbestimmte Lebensformen nach dem Prinzip des Peer Counseling und Peer Support;
• Stärkung der Inanspruchnahme des persönlichen Budgets
• Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung im Inklusionsbeirat des Landes NRW

Im Abschlussbericht 2016 zum Projekt „Beratungsstelle Persönliches Budget für Münster“ (Berichtzeitraum: 01/2015 bis 04/2016) der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. (vgl. http://lag-selbsthilfe-nrw.de/wp-content/uploads/2013/10/Abschlussbericht-Projekt-PB.pdf) wird auf S. 18 darauf hingewiesen, dass mit den KSL für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen u.a. ein barrierefreies Angebot an einrichtungs- und trägerunabhängiger Information, Beratung und
Unterstützung entstehen solle, das bei der Umsetzung des Rechts auf selbständige und selbstbestimmte Lebensführung im Sinne der Un-Behindertenrechtskonvention, u.a. in Form des Persönlichen Budgets, unterstützen solle. Weiter heißt es auf S. 20 des Berichts der LAG SELBSTHILFE NRW e.V., dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) mit der Einrichtung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL) für ganz Nordrhein Westfalen flächendeckend eine Angebots- und
Beratungsstruktur für ratsuchende Menschen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster etabliere. Zusätzlich werde in Gelsenkirchen eine Koordinierungsstelle für alle Kompetenzzentren Nordrhein-Westfalens installiert.

Bitte teilen Sie mir vor dem Hintergrund dieser Informationen die 2016 Träger (Name, Anschrift und Kontaktdaten) und Standorte Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben n den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Ebenso erbitte ich um die gleichen Informationen für die Gelsenkirchener Koordinierungsstelle für alle Kompetenzzentren Nordrhein-Westfalen. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2016
  • Frist
    23. Juli 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Die Landesregierung Nordrhein-We…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MAIS NRW: 2016 Träger und Standorte Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben für behinderte Menschen [#17144]
Datum
21. Juni 2016 13:51
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat 2012 den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Im Aktionsplan auf S. 81 (vgl. https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf) heißt es: "Um die Bewusstseinsentwicklung für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Politik und Gesellschaft voranzubringen, fördert die Landesregierung „Kompetenzzentren für Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen“. " Aufgabe dieser Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) ist: • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung • Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gegenüber Land, Kommunen, Kostenträgern sowie Trägern der Angebote der Behindertenhilfe • Qualifizierung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Vereine, Organisationen und Verbände • Aufbau von regionalen Anlaufstellen für die Information und Beratung über selbstbestimmte Lebensformen behinderter Menschen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger • Unterstützung des Ausbaues der von Kostenträgern unabhängigen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung von Peer Counseling sowie unter Berücksichtigung spezifischer Problemlagen behinderter Migrantinnen und Migranten mit Behinderung, • Einzelfallberatung von Menschen mit Behinderungen in Konflikten mit Kostenträgern und Anbietern über selbstbestimmte Lebensformen nach dem Prinzip des Peer Counseling und Peer Support; • Stärkung der Inanspruchnahme des persönlichen Budgets • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung im Inklusionsbeirat des Landes NRW Im Abschlussbericht 2016 zum Projekt „Beratungsstelle Persönliches Budget für Münster“ (Berichtzeitraum: 01/2015 bis 04/2016) der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. (vgl. http://lag-selbsthilfe-nrw.de/wp-content/uploads/2013/10/Abschlussbericht-Projekt-PB.pdf) wird auf S. 18 darauf hingewiesen, dass mit den KSL für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen u.a. ein barrierefreies Angebot an einrichtungs- und trägerunabhängiger Information, Beratung und Unterstützung entstehen solle, das bei der Umsetzung des Rechts auf selbständige und selbstbestimmte Lebensführung im Sinne der Un-Behindertenrechtskonvention, u.a. in Form des Persönlichen Budgets, unterstützen solle. Weiter heißt es auf S. 20 des Berichts der LAG SELBSTHILFE NRW e.V., dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) mit der Einrichtung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL) für ganz Nordrhein Westfalen flächendeckend eine Angebots- und Beratungsstruktur für ratsuchende Menschen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster etabliere. Zusätzlich werde in Gelsenkirchen eine Koordinierungsstelle für alle Kompetenzzentren Nordrhein-Westfalens installiert. Bitte teilen Sie mir vor dem Hintergrund dieser Informationen die 2016 Träger (Name, Anschrift und Kontaktdaten) und Standorte Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben n den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Ebenso erbitte ich um die gleichen Informationen für die Gelsenkirchener Koordinierungsstelle für alle Kompetenzzentren Nordrhein-Westfalen. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit sende ich Ihnen eine Eingangsbestätigung für Ihre Anfrage vom 21.06.2016. Mi…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: MAIS NRW: 2016 Träger und Standorte Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben für behinderte Menschen [#17144]
Datum
22. Juni 2016 18:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit sende ich Ihnen eine Eingangsbestätigung für Ihre Anfrage vom 21.06.2016. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrtAntragsteller/in mit Blick auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 2016 verweise ich auf die beigefügte Anlage. …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: MAIS NRW: 2016 Träger und Standorte Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben für behinderte Menschen [#17144]
Datum
22. Juli 2016 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Blick auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 2016 verweise ich auf die beigefügte Anlage. Die Koordinierungsstelle kann wie folgt erreicht werden: Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW Marcus Windisch NRW.ProjektSoziales GmbH Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen <<E-Mail-Adresse>> Telefon 0209/956600-11 Mit freundlichen Grüßen