Maßnahmen betreffend den Waldsee anlässlich der Covid-19-Epidemie

Anfrage an: Stadt Vöhringen

Antrag nach Art. 39 BayDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Abend des 3. April 2020 bin ich auf einer Radtour am Waldsee vorbeigekommen.

Am Zugang zur südlichen Liegewiese bemerkte ich einen Aushang mit dem (ungefähren) Inhalt, dass der Aufenthalt (zum Beispiel für Picknick oder Sonnenbaden) und das Baden anlässlich der Covid-19-Epidemie verboten seien.

Ich bitte Sie um Auskunft, ob diesem Aushang eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Vöhringen zugrundeliegt. Ich habe in den Amtsblatt-Ausgaben der KWen 12, 13 und 14 nachgeschaut, aber nichts Diesbezügliches gefunden. Natürlich ist es aber möglich, dass ich etwas übersehen habe.

Sollten die Aushänge auf einer Verfügung einer anderen Stelle (beispielsweise des Landkreises) basieren, bitte ich um entsprechende Auskunft. Die einschlägigen Rechtsakte (Allgemeinverfügung und verschiedene Fassungen der Rechtsverordnung) des Bayerischen Staatsministeriums sind mir bekannt.

Falls es eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Vöhringen gibt, bitte ich um Übersendung des Textes und der Begründung (oder alternativ um Angabe einer Fundstelle von beidem).

Mein Auskunftsbegehren stütze ich ich auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach Art. 39 BayDSG. Ich war in der Vergangenheit Nutzer des Waldsees und bin daher von den Verboten betroffen. Daher habe ich ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, um zu erfahren, was genau bis wann verboten ist, und um meine Rechtsschutzmöglichkeiten einschätzen zu können.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Falls eine Allgemeinverfügung interessiert, wäre ich nach Art. 13 BayVwVfG als Addressat dieser Allgemeinverfügung Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Als solcher hätte ich ein Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 BayVwVfG, da jedenfalls die Kenntnis von Verfügungstext und Begründung notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Jens Müller
Antrag nach Art. 39 BayDSG Sehr geehrte<< Anrede >> am Abend des 3. April 2020 bin ich auf einer Rad…
An Stadt Vöhringen Details
Von
Jens Müller
Betreff
Maßnahmen betreffend den Waldsee anlässlich der Covid-19-Epidemie [#184202]
Datum
7. April 2020 22:42
An
Stadt Vöhringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach Art. 39 BayDSG Sehr geehrte<< Anrede >> am Abend des 3. April 2020 bin ich auf einer Radtour am Waldsee vorbeigekommen. Am Zugang zur südlichen Liegewiese bemerkte ich einen Aushang mit dem (ungefähren) Inhalt, dass der Aufenthalt (zum Beispiel für Picknick oder Sonnenbaden) und das Baden anlässlich der Covid-19-Epidemie verboten seien. Ich bitte Sie um Auskunft, ob diesem Aushang eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Vöhringen zugrundeliegt. Ich habe in den Amtsblatt-Ausgaben der KWen 12, 13 und 14 nachgeschaut, aber nichts Diesbezügliches gefunden. Natürlich ist es aber möglich, dass ich etwas übersehen habe. Sollten die Aushänge auf einer Verfügung einer anderen Stelle (beispielsweise des Landkreises) basieren, bitte ich um entsprechende Auskunft. Die einschlägigen Rechtsakte (Allgemeinverfügung und verschiedene Fassungen der Rechtsverordnung) des Bayerischen Staatsministeriums sind mir bekannt. Falls es eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Vöhringen gibt, bitte ich um Übersendung des Textes und der Begründung (oder alternativ um Angabe einer Fundstelle von beidem). Mein Auskunftsbegehren stütze ich ich auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach Art. 39 BayDSG. Ich war in der Vergangenheit Nutzer des Waldsees und bin daher von den Verboten betroffen. Daher habe ich ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, um zu erfahren, was genau bis wann verboten ist, und um meine Rechtsschutzmöglichkeiten einschätzen zu können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Falls eine Allgemeinverfügung interessiert, wäre ich nach Art. 13 BayVwVfG als Addressat dieser Allgemeinverfügung Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Als solcher hätte ich ein Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 BayVwVfG, da jedenfalls die Kenntnis von Verfügungstext und Begründung notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 184202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184202 Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>
Jens Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem nunmehr klargestellt wurde, dass die Rechsverordnung des Staatsminis…
An Stadt Vöhringen Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Maßnahmen betreffend den Waldsee anlässlich der Covid-19-Epidemie [#184202]
Datum
8. April 2020 23:22
An
Stadt Vöhringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem nunmehr klargestellt wurde, dass die Rechsverordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht verbietet (vgl. die Berichterstattung des Bayrischen Rundfunks unter https://www.br.de/nachrichten/bayern/sitzen-auf-parkbaenken-und-sonnenbaden-doch-erlaubt,RvZc3zD ), ist meine Anfrage auch im Hinblick auf das bevorstehende Osterwochenende umso dringlicher. Ich bitte um Auskunft, ob das Verbot, auf der Liegewiese des Waldsees ein Sonnenbad zu nehmen, ein dedizierter Verwaltungsakt existiert. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 184202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184202 Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Vöhringen
„Sehr geehrter Herr Müller, das Innenministerium hat gestern die Ausgangsbeschränkungen weiter „gelockert“ und zu…
Von
Stadt Vöhringen
Betreff
AW: Maßnahmen betreffend den Waldsee anlässlich der Covid-19-Epidemie [#184202]
Datum
9. April 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
„Sehr geehrter Herr Müller, das Innenministerium hat gestern die Ausgangsbeschränkungen weiter „gelockert“ und zum Ausdruck gebracht, dass das Sitzen auf einer Parkbank oder an einem See nicht per se verboten ist, sondern nur dann, wenn sich dort gleichzeitig so viele Menschen niederlassen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Und auch das Sitzen auf einer Decke im Park oder am Seeufer ist nicht per se verboten, sondern nur dann ordnungswidrig, wenn die Leute zu nahe beieinander lagern. Es ist deshalb strikt darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1, 5 Metern gewahrt ist und dass jede Gruppenbildung vermieden wird. Wir werden das Geschehen vor Ort beobachten und kontrollieren, inwieweit diesen Vorgaben Rechnung getragen ist. Die Stadt Vöhringen behält es sich - unabhängig der Bayerischen Allgemeinverfügung vom 24. März 2020 - vor, bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben weitere Maßnahmen zu treffen und ggfs. den Aufenthalt dort zu sperren. Mit freundlichem Gruß

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Jens Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für die Klarstellung. Dann werde ich dort am Wochenende mal …
An Stadt Vöhringen Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Maßnahmen betreffend den Waldsee anlässlich der Covid-19-Epidemie [#184202]
Datum
9. April 2020 16:18
An
Stadt Vöhringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für die Klarstellung. Dann werde ich dort am Wochenende mal vorbeischauen - und für den Fall, dass es zu voll ist, selbstverständlich auf einen Aufenthalt verzichten. Schöne Ostern! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 184202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184202