Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (ODA)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine Liste aller vom Auswärtigen Amt finanzierten Maßnahmen im Zeitraum von 1.1.2005 bis 31.12.2012, die in die Kategorie offizielle Entwicklungszusammenarbeit fallen (official development aid - ODA).
Bitte senden Sie mir zu den Maßnahmen:
- den Maßnahmentitel,
- das Land, wo die Maßnahmen stattgefunden haben (falls zutreffend)
- die Höhe der tatsächlichen Auszahlungen
- die OECD Sektorkodierung - falls vorhanden
- Maßnahmenbeschreibung - falls vorhanden.

Die Liste sollte auch Maßnahmen beinhalten die vom Auswärtigen Amt werden, aber von anderen Organisationen umgesetzt werden (multilaterale Organisationen, nicht-staatliche Organisationen, Public-Private-Partnership, andere).
Falls möglich bitte ich um die elektronische Zusendung in einem maschinenlesbaren Format.

Vielen Dank!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Juni 2014
  • Frist
    19. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
Claudia Schwegmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (ODA) [#6586]
Datum
17. Juni 2014 14:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller vom Auswärtigen Amt finanzierten Maßnahmen im Zeitraum von 1.1.2005 bis 31.12.2012, die in die Kategorie offizielle Entwicklungszusammenarbeit fallen (official development aid - ODA). Bitte senden Sie mir zu den Maßnahmen: - den Maßnahmentitel, - das Land, wo die Maßnahmen stattgefunden haben (falls zutreffend) - die Höhe der tatsächlichen Auszahlungen - die OECD Sektorkodierung - falls vorhanden - Maßnahmenbeschreibung - falls vorhanden. Die Liste sollte auch Maßnahmen beinhalten die vom Auswärtigen Amt werden, aber von anderen Organisationen umgesetzt werden (multilaterale Organisationen, nicht-staatliche Organisationen, Public-Private-Partnership, andere). Falls möglich bitte ich um die elektronische Zusendung in einem maschinenlesbaren Format. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Claudia Schwegmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Schwegmann, mit E-Mail vom 17.06.2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetze…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140617405367] ; Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (ODA)
Datum
18. Juni 2014 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schwegmann, mit E-Mail vom 17.06.2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um eine Liste aller vom Auswärtigen Amt finanzierten Maßnahmen im Zeitraum vom 01.01.2005-31.12.2012, die in die Kategorie offizielle Entwicklungszusammenarbeit fallen (official development aid-ODA). Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Die Postanschrift wird benötigt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die Bearbeitung der Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schwegmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Diese Anfrage wird im Auftrag der Welthungerhilf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140617405367] ; Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (ODA) [#6586]
Datum
19. Juni 2014 10:15
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Diese Anfrage wird im Auftrag der Welthungerhilfe, also einer gemeinnützigen Organisation getätigt. Die Welthungerhilfe hat mich beauftragt eine Zusammenstellung von ODA Daten zu machen. Alle Kosten müssten von der Welthungerhilfe übernommen werden. Daher möchte ich Sie um eine Ermässigung bzw. eine Erlassung der Gebühren bitten. Darüber hinaus wäre es mir wichtig im Vorfeld zumindest eine ungefähre Abschätzung der Kosten zu erhalten. Ich hoffe das ist möglich und danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann Anfragenr: 6586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Schwegmann << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz, hier: Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, hier: Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Datum
17. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen