Maßnahmen gegen Fluglärm

in dem auf Bundeswehr.de veröffentlichten Artikel (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/massnahmen-gegen-fluglaerm-179094) schreiben sie, ich zitiere:
"Auch in Deutschland stationierte, alliierte Partner, befliegen diese Lufträume je nach Trainingsnotwendigkeit."

Ich hätte gerne ein Auskunft/Drucksache wie die "Trainingsnotwendigkeit", beispielsweise der Alliierten stationiert in Spangdahlem, festgellt wird und ob in irgendeiner Weise ein Abwägung zwischen der Notwendigkeit von Übungsflügen alliierter Streitkräfte und der daraus resultierenden Lärmemission, die tausende Bürger teilweise bis in die Nachtruhe betrifft, stattfindet.

Vielen Dank für Ihre Auskunft

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Tobias Sommer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: in dem auf …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tobias Sommer
Betreff
Maßnahmen gegen Fluglärm [#181949]
Datum
5. März 2020 12:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in dem auf Bundeswehr.de veröffentlichten Artikel (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/massnahmen-gegen-fluglaerm-179094) schreiben sie, ich zitiere: "Auch in Deutschland stationierte, alliierte Partner, befliegen diese Lufträume je nach Trainingsnotwendigkeit." Ich hätte gerne ein Auskunft/Drucksache wie die "Trainingsnotwendigkeit", beispielsweise der Alliierten stationiert in Spangdahlem, festgellt wird und ob in irgendeiner Weise ein Abwägung zwischen der Notwendigkeit von Übungsflügen alliierter Streitkräfte und der daraus resultierenden Lärmemission, die tausende Bürger teilweise bis in die Nachtruhe betrifft, stattfindet. Vielen Dank für Ihre Auskunft
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sommer Anfragenr: 181949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181949 Postanschrift Tobias Sommer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sommer
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1284 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Maßnahmen gegen Fluglärm [#181949]
Datum
6. März 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1284 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Sommer, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. März 2020 (Bezug.). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1284 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1284 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Maßnahmen gegen Fluglärm [#181949]
Datum
16. März 2020 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1284 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1284 vom 06.03.2020 Sehr geehrter Herr Sommer, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 5. März 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Trainingsnotwendigkeit der Streitkräfte, sowie auch der in Deutschland stationierten alliierten Streitkräfte ergibt sich aus dem Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung. Der jeweils für den Flugbetrieb verantwortliche Vorgesetzte ist zuständig für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Besatzungen unter Abwägung der Sicherheit und Ordnung. Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, findet grundsätzlich dann seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Herstellung und den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten wären. Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge gewährleisten. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt, die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich. Die Einsatzbereitschaft zur Auftragserfüllung wird durch die NATO bzw. durch die vorgesetzten Dienststellen überprüft. Mit freundlichen Grüßen