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Maßnahmen gegen PFC Kontamination

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente:

[1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[2] Welche Maßnahmen wurden bereits von der Bundesrepublik Deutschland unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen?
[4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der e…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#218954]
Datum
21. April 2021 21:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente: [1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [2] Welche Maßnahmen wurden bereits von der Bundesrepublik Deutschland unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen? [4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218954/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Maßnahmen gegen PFC-Kontaminationen, die das Bundesminister…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#218954] (Ticket: DP02-8039)
Datum
25. Mai 2021 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Maßnahmen gegen PFC-Kontaminationen, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über das Portal FragDenStaat erreichte. Meine Antwort auf Ihre Fragen finden Sie im Anhang. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich zunächst für die freundliche und aufschlussreiche Antwort auf mein…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#218954] (Ticket: DP02-8039) [#218954]
Datum
26. Mai 2021 21:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich zunächst für die freundliche und aufschlussreiche Antwort auf meine Fragen. Ein von Ihnen genannter Aspekt interessiert mich sehr. Sie schrieben: "Der Bund führt Sanierungen von PFAS-Kontaminationen auf bundeseigenen Liegenschaften durch und trägt die Kosten. Zuständig hierfür sind verschiedene Bundesressorts." Gilt dies auch für die Liegenschaften der Bundeswehr? Konkret würde mich der Fliegerhorst Neuburg in diesem Punkt interessieren, da von ihm eine PFAS Kontaminierung ausgeht. Falls dies ebenso Angelegenheit des jenen ist, sind dort seitens des Bundes bereits Maßnahmen erfolgt? Ich bedanke mich herzlichst und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218954/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email mit der Bitte um Auskunft zu einer PFAS Kontamination auf dem Fl…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#218954] (Ticket: DP02-8039) [#218954]
Datum
14. Juni 2021 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email mit der Bitte um Auskunft zu einer PFAS Kontamination auf dem Fliegerhorst Neuburg. Für die Liegenschaften der Bundeswehr ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zuständig. Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegen hierzu keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das BMVg. Mit freundlichem Gruß