Maßnahmen gegen PFC Kontamination

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente:

[1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[2] Welche Maßnahmen wurden bereits von dem Land Schleswig-Holstein unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen?
[4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der en…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#221102]
Datum
26. Mai 2021 21:57
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente: [1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [2] Welche Maßnahmen wurden bereits von dem Land Schleswig-Holstein unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen? [4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221102/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein …
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#221102]
Datum
15. Juni 2021 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG SH). Ich antworte Ihnen in meiner Funktion als zentrale Ansprechpartnerin der Abteilung Gewässer des LLUR für IZG Anfragen. Gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#221102]
Datum
18. Juni 2021 12:00
Status
image001.png
15,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG SH). Ich antworte Ihnen in meiner Funktion als zentrale Ansprechpartnerin der Abteilung Gewässer des LLUR für IZG Anfragen. Mit Ihrer Anfrage war neben Abteilung 4, Dezernat 44 – Grundwasserhydrologie und Grundwasserschutz - auch die Abteilung 6, Dezernat 63 – Altlasten um Auskunft gebeten worden. Antwort Abteilung 6, Dezernat 63 – Altlasten: Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachfolgend möchte ich Ihnen gerne auf Ihre Fragen antworten. [1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? Zum Thema Sanierung von PFAS in Böden und Grundwasser gibt es vom Bundesumweltamt eine aktuelle Veröffentlichung, die frei zugänglich ist. Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen (umweltbundesamt.de)<https://www.umweltbundesamt.de/sites/...> Details zu den Sanierungsverfahren über diesen Überblicktext hinaus können Sie zudem dem Anhang C: Sanierungsverfahren entnehmen: Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/publik...> [2] Welche Maßnahmen wurden bereits von dem Land Schleswig-Holstein unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? In Schleswig-Holstein sind dem LLUR aktuell keine Fälle bekannt in denen Sanierungen von PFAS im Boden oder im Grundwasser vorgenommen werden. [3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen? Grobe Kostenschätzungen und Machbarkeiten von möglichen Sanierungsverfahren sind in dem zuvor erwähnten UBA-Bericht dokumentiert. Konkrete Angaben zu Kosten von Sanierungsverfahren liegen dem LLUR nicht vor. [4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen? Im Fall von mit PFAS verunreinigten Flächen gelten die Gesetze und Vorschriften für Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen. Die Kosten für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen trägt der „zur Durchführung Verpflichtete“. Verpflichtet werden kann dabei sowohl der sogenannte „Handlungsstörer“, der mit den umweltgefährdenden Substanzen umgegangen ist, als auch der „Zustandsstörer“, als Eigentümer des entsprechenden Grundstücks. Die untere Bodenschutzbehörde auf Kreisebene entscheidet im Einzelfall, wer als Störer heranzuziehen ist. Das Dezernat 44 – Grundwasserhydrologie und Grundwasserschutz hat keine weiteren Anmerkungen oder Ergänzungen zu dieser Antwort. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen