Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie

eine umfassende und detaillierte Liste aller Maßnahmen, die das BAMF zum Schutz von Antragstellern, BAMF-Mitarbeitern und der allgemeinen Bevölkerung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ergriffen hat.

Werden weiterhin Anhörungen nach § 25 AsylG und Art. 4 Dublin-III VO durchgeführt?

Wurden Regelungen für Bewerber getroffen, die diese Termine nicht einhalten können, entweder aufgrund einer selbst auferlegten oder angeordneten Quarantäne? Wenn ja, welche?

Welche weitere Konsequenzen werden aus der Ansteckungsgefahr gezogen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Nicolas Chevreux
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine umfass…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie [#182690]
Datum
15. März 2020 22:43
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine umfassende und detaillierte Liste aller Maßnahmen, die das BAMF zum Schutz von Antragstellern, BAMF-Mitarbeitern und der allgemeinen Bevölkerung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ergriffen hat. Werden weiterhin Anhörungen nach § 25 AsylG und Art. 4 Dublin-III VO durchgeführt? Wurden Regelungen für Bewerber getroffen, die diese Termine nicht einhalten können, entweder aufgrund einer selbst auferlegten oder angeordneten Quarantäne? Wenn ja, welche? Welche weitere Konsequenzen werden aus der Ansteckungsgefahr gezogen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 182690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182690 Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Chevreux, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 15.03.2020, welche unter dem Ak…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie [#182690]
Datum
16. März 2020 09:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Chevreux, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 15.03.2020, welche unter dem Aktenzeichen 876 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vier Wochenfrist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
13B-IFG876 Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 15.03.2020 beantragen Sie auf der Grundlage des Informatio…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie [#182690]
Datum
30. März 2020 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
13B-IFG876 Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 15.03.2020 beantragen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes über fragdenstaat.de nach Informationen zu den Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie. Aufgrund der dynamischen Situation findet eine ständige Aktualisierungen der Informationen statt. Um jeweils über die aktuellen Informationen zu verfügen, möchte ich Sie gerne auf die Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verweisen. Dort werden die Auswirkungen des Corona-Virus auf die verschiedenen Arbeitsbereiche des Bundesamtes umfassen dargestellt. https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html Mit freundlichen Grüßen