Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz

Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt.

Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen:
1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche in der Kreisverwaltung eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.
2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Kreisverwaltung aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Kreisverwaltung plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Bürgern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden.
3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Kreisverwaltung mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
7. November 2020 15:20
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen: 1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche in der Kreisverwaltung eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. 2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Kreisverwaltung aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Kreisverwaltung plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Bürgern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden. 3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Kreisverwaltung mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
14. Dezember 2020 16:28
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 07.11.2020 (#203126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, aufgrund einer länger anhaltenden Arbeitsdichtung und wegen pandemiebedingten…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
15. Dezember 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, aufgrund einer länger anhaltenden Arbeitsdichtung und wegen pandemiebedingten personellen Ausfällen ist der vorbezeichneten Angelegenheit bislang keine angemessene Priorisierung eingeräumt worden. Nunmehr wird Ihre Anfrage mit höchstmöglicher Aufmerksamkeit sowie äußerster Sorgfalt bearbeitet. Dazu bitte ich mir zunächst mitzuteilen, ob Sie sich bei Ihrer Anfrage auf die Kreisverwaltung oder auf die Kreispolizeibehörde beziehen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage bezieht sich auf die Kreispolizeibehörde. Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
17. Dezember 2020 18:19
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage bezieht sich auf die Kreispolizeibehörde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
7. Januar 2021 15:50
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 07.11.2020 (#203126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
13. Januar 2021 16:29
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 07.11.2020 (#203126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
21. Januar 2021 09:11
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 07.11.2020 (#203126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#203126]
Datum
22. Januar 2021 13:20
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 07.11.2020 (#203126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#203126] [#203126]
Datum
22. Januar 2021 13:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203126/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meinen Antrag nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203126.pdf Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#203126] [#203126]
Datum
22. Januar 2021 13:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#203126] [#203126]
Datum
25. Januar 2021 09:31
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 07.11.2020 (#203126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203126/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 7.11.2020 (#203126) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) An…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 7.11.2020 (#203126)
Datum
26. Januar 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 7.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-759/21 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil C-311/18 stehenden Unterlagen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmen-zum-datenschutz-nach-eugh-urteil-zum-datenschutz-8/) gestellt zu haben. Ein Informationszugang sei bislang noch nicht erfolgt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben möchte ich Ihre Anfrage über fragdenstaat.de mit der Nr. 2…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz; Frag den Staat Anfragenr: 203126
Datum
9. Februar 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben möchte ich Ihre Anfrage über fragdenstaat.de mit der Nr. 203126 abschließend beantworten. Mit freundlichem Gruß