Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt. An der RWTH werden verschiedene Produkte (z.b. Zoom, MS Team...) eingesetzt, welche diese Auflagen nicht erfüllen.
Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen:
1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche an der RWTH eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden und Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die RWTH aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die RWTH plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Studierenden und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden.
3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der RWTH mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 202272
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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