Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Welche konkrete Pläne existieren, um das Stromnetz in Deutschland im Falle einer extremen Sonnensturms (wie 1859 das Carrington-Ereignis) vor Schäden und den entsprechend katastrophalen Folgen auf die Gesellschaft zu schützen? Erklärung: Es ist bekannt, dass die Sonne immer wieder koronale Massenauswürfe (englisch coronal mass ejection, CME) verursacht, welche Elektronik (Transformatoren in Kraftwerken, Server Infrastruktur, Elektronik zur Steuerung von Wasserpumpen und Reinigungsanlagen, Satelliten usw.) überlasten und dadurch zerstören kann. Wissenschafter erwarten, dass 2025 die Sonne den Höhepunkt des aktuellen Sonnenzyklus erreicht und die Gefahr eines entsprechend katastrophalen Sonnensturms dann auch am höchsten sein wird (ein Risiko, welches in den Jahren vor 2025 zunehmend ansteigt). Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes bereits ergriffen wurden und welche sich noch in der Planung befinden.
Alternativ bitte ich mindest um die Auskunft, ob die Bundesnetzagentur oder Bundesregierung sich mit den Thema überhaupt schon beschäftigt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 7 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche konkrete P…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms [#246586]
Datum
19. April 2022 12:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche konkrete Pläne existieren, um das Stromnetz in Deutschland im Falle einer extremen Sonnensturms (wie 1859 das Carrington-Ereignis) vor Schäden und den entsprechend katastrophalen Folgen auf die Gesellschaft zu schützen? Erklärung: Es ist bekannt, dass die Sonne immer wieder koronale Massenauswürfe (englisch coronal mass ejection, CME) verursacht, welche Elektronik (Transformatoren in Kraftwerken, Server Infrastruktur, Elektronik zur Steuerung von Wasserpumpen und Reinigungsanlagen, Satelliten usw.) überlasten und dadurch zerstören kann. Wissenschafter erwarten, dass 2025 die Sonne den Höhepunkt des aktuellen Sonnenzyklus erreicht und die Gefahr eines entsprechend katastrophalen Sonnensturms dann auch am höchsten sein wird (ein Risiko, welches in den Jahren vor 2025 zunehmend ansteigt). Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes bereits ergriffen wurden und welche sich noch in der Planung befinden. Alternativ bitte ich mindest um die Auskunft, ob die Bundesnetzagentur oder Bundesregierung sich mit den Thema überhaupt schon beschäftigt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246586/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms [#246586]
Datum
21. Mai 2022 02:13
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms“ vom 19.04.2022 (#246586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de. Gerne möchte ich Ihre …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms [#246586]
Datum
24. Mai 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de. Gerne möchte ich Ihre Fragen im Folgenden beantworten. Der Bundesnetzagentur ist bekannt, dass es zu Wechselwirkungen zwischen elektrischer Infrastruktur – insbesondere Übertragungsnetzen – und Weltraumwetter kommen kann. Eine Anfrage ähnlich der Ihren richtete die Fraktion Die Linke im Bundestag unter der Bundestags-Drucksachennummer 19/360 im Jahr 2017 an die Bundesregierung. Diese Anfrage wurde am 19. Januar 2018 als Drucksache 19/493 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/...) von der Bundesregierung beantwortet. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des elektrischen Energieversorgungssystems bei den Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern. Diese sind es auch, die Vorkehrungen gegen Einflüsse von außen auf die Stromnetze zu planen und zu treffen haben. Dies hat der Verband der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber (entso-e) erkannt und ein entsprechendes Krisenszenario im Rahmen der Bestimmung von regionalen Krisenszenarien im Sinne des Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/941 bestimmt. Dieses wurde im Rahmen der Bestimmung nationaler Krisenszenarien im Sinne der vorgenannten Verordnung von der Bundesnetzagentur überprüft.Die Bundesnetzagentur kommt zu folgendem Schluss: "Sonnensturm: Zu geringe Auswirkungen. Messungen des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz haben gezeigt, dass geomagnetische Stürme mit einem Kp-Index von 7 einen maximalen Gleichstrom von 2A in Trafos induzieren. Selbst ein um das Fünffache schwereres Ereignis würde den maximal zulässigen Gleichstrom von 35A deutlich unterschreiten." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Beim von ihnen verlinkten Dokument (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/19…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms [#246586]
Datum
25. Juni 2022 12:39
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Beim von ihnen verlinkten Dokument (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900943.pdf) scheint es nicht um das Risiko von massiven Sonnenstürmen und die Auswirkungen auf das Stromnetz zu gehen, sondern um die "Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz". Außerdem ging es in meiner Frage nicht um das Risiko eines herkömmlichen Sonnensturms, so wie sie ständig auftreten. Sondern um das Risiko seltener Sonnenstürme die um ein vielfaches stärker sind. Wie das Carrington-Ereignis in 1859 (der bisher stärkste und gefährlichste Sonnensturm in den letzten 200 Jahren), so wie Sonnenstürme in 1921, 1972 und 1989, welche zum Beispiel Schäden an Telekommunikationsinfrastrutur verursacht haben (1972, USA) und temporär das Stromnetz ganzer Städte lahmgelegt haben (1989, Québec, Kanada). Plus weitere Sonnenstürme in 2000, 2003 und 2006, welche alle zu Schäden an Satelliten geführt haben. Bitte um Aufklärung welche Pläne gegen solche außergewöhnlich starke Sonnenstürme getroffen wurden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246586/

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie den falschen Link in der ersten Nachricht. Antwor…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes im Falle eines extremen Sonnensturms [#246586]
Datum
12. Juli 2022 06:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie den falschen Link in der ersten Nachricht. Antworten zu Kleinen Anfragen, Weltraumwetter und dessen Auswirkungen u. a. auf die elektrische Energieversorgung in Deutschland betreffend, finden Sie unter folgenden Links: Drucksache 19/18390 https://dserver.bundestag.de/btd/19/183/1918390.pdf Drucksache 19/493 https://dserver.bundestag.de/btd/19/004/1900493.pdf Weitere Informationen liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Mit freundlichen Grüßen