Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipulationen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Das KBA hat die seitens Volkswagen eingereichten Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipulationen am 15. Oktober 2015 nach ausgiebigen Tests und Prüfungen genehmigt (Aussage Volkswagen aus der Verbraucherinformation an die betroffenen Kunden)
Wurde im Rahmen dieser ausgiebigen Prüfungen auch ein eventueller Einfluss der Maßnahmen auf den Verbrauch der betroffenen Kfz sowie etwaige Einflüsse auf die Haltbarkeit (Lebensdauer) der Motoren und / oder angeschlossener Aggregate überprüft ?
Wenn ja mit welchem Ergebnis ?
Wenn nein warum nicht ?

In Erwartung einer Antwort

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
  • Ein:e Follower:in
Hans - Jörg Rose
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das KBA hat die …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Hans - Jörg Rose
Betreff
Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipulationen [#17201]
Datum
28. Juni 2016 18:16
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das KBA hat die seitens Volkswagen eingereichten Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipulationen am 15. Oktober 2015 nach ausgiebigen Tests und Prüfungen genehmigt (Aussage Volkswagen aus der Verbraucherinformation an die betroffenen Kunden) Wurde im Rahmen dieser ausgiebigen Prüfungen auch ein eventueller Einfluss der Maßnahmen auf den Verbrauch der betroffenen Kfz sowie etwaige Einflüsse auf die Haltbarkeit (Lebensdauer) der Motoren und / oder angeschlossener Aggregate überprüft ? Wenn ja mit welchem Ergebnis ? Wenn nein warum nicht ? In Erwartung einer Antwort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hans - Jörg Rose <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans - Jörg Rose << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans - Jörg Rose
Hans - Jörg Rose
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipul…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Hans - Jörg Rose
Betreff
AW: Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipulationen [#17201]
Datum
3. August 2016 17:33
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zur Behebung der Dieselabgasmanipulationen“ vom 28.06.2016 (#17201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans - Jörg Rose Anfragenr: 17201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans - Jörg Rose << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG Sehr geehrter Herr Rose, in der Anlage erhalten Sie mein Antwortschreiben…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG
Datum
5. August 2016 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rose, in der Anlage erhalten Sie mein Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 29.06.2016. Mit freundlichen Grüßen
Hans - Jörg Rose
AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede &g…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Hans - Jörg Rose
Betreff
AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201]
Datum
13. August 2016 10:03
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. In Ihrem Schreiben stellen Sie dar, dass die Dauerhaftigkeit der die Emissionen regulierenden Bauteile seitens des KBA geprüft wurde und diese mit den in der ursprünglichen Genehmigung angegebenen übereinstimmt. Da nun nach verbreitetem Dafürhalten, der Austausch der die Emissionen manipulierenden Software gegen eine den Vorschriften entsprechende, auch Einfluss auf die Verbrennungsvorgänge des Agregates hat, stellt sich jedoch und darauf zielte meine Frage ab, auch die Frage nach der "Dauerhaftigkeit" des Aggregates bzw. der Aggregatbestandteile. Ich bitte hiermit auch auf diesen, den betrogenen Käufer interressierenden Fakt einzugehen. Wurde seitens des KBA auch dieser Punkt geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nein warum? Im Hinsicht auf die Tatsache, dass im vorliegenden Fall seitens eines KFZ-Herstellers die Käufer und der Staat mit Arglist betrogen wurden, ist Ihre Darstellung über die Kunden, Verbraucher, Geschädigten seitig möglichen Maßnahmen zur Treibstoffverbrauchsreduzierung sicherlich richtig, jedoch in keinster Weise relevant. Diese Maßnahmen liegen wie Sie richtig darstellen in Verbraucherhand und sind somit nicht Gegenstand des vorliegenden Betrugs seitens des Herstellers. Ihre Aussage zusammenfassend möchte ich hier konstatieren, dass das KBA die Verbraucherinteressen in Hinsicht Kraftstoffverbrauch, Leistung (kW) Drehmoment (Nm) Geräuschimmissionen, Abgasimmissionen und Dauerhaftigkeit der die Emissionen auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß regulierenden Aggregate / Einrichtungen hin überprüft hat und diese Überprüfungen ergab, dass die in der ursprünglichen Genehmigung (welche den Käufern als Entscheidungsgrundlage zum Kauf diente) übereinstimmen. Damit wäre durchaus eine juristisch fundierte Bestätigung gegeben. Was den oben beschriebenen Punkt anbetrifft, bitte ich um Ergänzende Mitteilung. Mit freundlichem Gruß und bestem Dank für Ihre Mühen verbleibe ich Hans - Jörg Rose ... Mit freundlichen Grüßen Hans - Jörg Rose Anfragenr: 17201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans - Jörg Rose << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG Sehr geehrter Herr Rose, anbei mein Antwortschreiben auf Ihre Rückfrage.…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG
Datum
10. Oktober 2016 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rose, anbei mein Antwortschreiben auf Ihre Rückfrage. Mit freundlichen Grüßen
Hans - Jörg Rose
AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede &g…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Hans - Jörg Rose
Betreff
AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201]
Datum
14. Oktober 2016 13:34
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits telefonisch dargelegt ist der Text erneut nicht leserlich. Darüber hinaus wurden erneut die nutzerseitigen Einflüsse in den Vordergrund gestellt, die jedoch wie bereits in meiner ersten Antwort klargestellt wurde, nicht gefragt waren, wohingegen die eigentlich gefragten Punkte wiederum mehr oder weniger geschickt umschifft wurden. Ob nun die in Frage stehende neue Sofware sowie etwaige auszutauschende Bauteile einen womöglich negativen Einfluß auf den künftigen Verbrauch des Fahrzeugs sowie auf seine Lebensdauer in allen Teilen, nicht nur der Abgas - relevanten ! hat / haben, ist nach wie vor nicht beantwortet, jedenfalls soweit der Text "lesbar" ist. Für Ihre Zusage Ihre Antwort auf den Postweg zu bringen bedanke ich mich und werde ggf. nachhaken. Mit freundlichem Gruß Hans - Jörg Rose Anfragenr: 17201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans - Jörg Rose << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hans - Jörg Rose
AW: AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anred…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Hans - Jörg Rose
Betreff
AW: AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201]
Datum
30. Januar 2017 13:45
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> leider sind Ihre sämtlichen Antworten und Ausführungen nicht dazu angetan die gestellte Frage auch nur ansatzweise zu beantworten. Ich bitte die Fragestellung nochmals zu lesen und eine auf die Punkte : Hat das KBA vor Erteilung der Freigabe der seitens Volkswagen geplanten und beim KBA zur Freigabe vorgelegten Maßnahmen zur Behebung des Abgasbetrugs bei Dieselmotoren, überprüft ob die neue Software / die geplante Maßnahme gegenüber den ursprünglich den Verbrauchern (Käufern) angegebenen und / oder in der alten Version bekannten Werten : 1. zu einem erhöhten Verbrauch der betroffenen Fahrzeuge ; 2. zu einer verringerten Leistung der Fahrzeuge ; 3. zu einer verringerten Lebensdauer des Aggregates und / oder der angeschlossenen Teile ; 4. zu erhöhten Kosten für den betrogenen Käufer / Verbraucher ggf. auch im Hinblick auf eine evt. in Abhängigkeit zur Umweltfreundlichkeit geplanten Autobahnmaut, etc. führt. Die aufgeführten Punkte waren Kaufkriterien, die im Einzelfalle zum Kauf des betroffenen Fahrzeugs führten. Wenn ja mit welchem Ergebnis ? Wenn nein, warum wurde der Verbraucher durch das KBA zumindest leichtfertig wenn nicht grob fahrlässig oder gar bewusst, nicht geschützt ? Ich gedenke die Anfrage auch an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu stellen und wäre auch hinsichtlich der bevorstehenden Wahlen über eine ehrliche Antwort sehr erfreut. Mit freundlichem Gruß Hans - Jörg Rose Anfragenr: 17201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans - Jörg Rose << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG Sehr geehrter Herr Rose, anliegend mein Antwortschreiben auf Ihre Nachfra…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG
Datum
7. Februar 2017 08:22
Status
Sehr geehrter Herr Rose, anliegend mein Antwortschreiben auf Ihre Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Hans - Jörg Rose
AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede &g…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Hans - Jörg Rose
Betreff
AW: GZ 400-26/002#031-Rose - Antrag nach IFG [#17201]
Datum
19. Februar 2017 10:31
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Nachricht mit der Aussage, dass Ihnen meine Kaufkriterien nicht bekannt seien, die Kriterien welche mit den Ziffern 1. bis 4. explizit herausgestellt in meiner von Ihnen beantworteten Anfrage vom Januar 2017, benannt waren und in den vorherigen ebenfalls deutlich und ausdrücklich benannt waren, lässt nicht mehr all zu viele Erklärungen für das Verhalten und die Intentionen des KBA in dieser Angelegenheit zu. Hier wurde mit der Freigabe der "Generalabsolution" an Volkswagen ohne sachgerechte Prüfung, offensichtlich seitens einer Genehmigungsbehörde gegen den Verbraucherschutz verstoßen, was die Frage nach dem Rechtsstaatlichen Verständnis der Behörde aufwirft, (Sie erinnern sich wer ist der Staat ?) oder es liegt an der Auffassungs- und fachlichen Verständnisgabe der Behörde, beides ein unhaltbarer Zustand. Um, egal welche Begründung nun greift, Ihnen ein weiteres Mal die Möglichkeit zu geben, die Kriterien zu lesen, hier nun nochmals die betreffenden Kriterien 1. bis 4. welche in der mir verkauften, offensichtlich nicht den Vorgaben entsprechenden, Ausführung des Fahrzeugs: 1. Seitens Volkswagen angegebener Verbrauch des Fahrzeugs in der zum Zeitpunkt des Kaufs gegebenen Ausführung, ( Version ohne Umstellung ) 2. Seitens Volkswagen angegebene Leistung des Aggregates ( Version ohne Umstellung ) 3. Lebensdauer des Aggregates samt sämtlicher angeschlossener Bauteile ( Version ohne Umstellung ) 4. Die anfallenden Betriebskosten für das Fahrzeug in der Version ohne Umstellung. Wurden, hier nochmals die Frage, seitens des KBA vor der Freigabe der Sanierungsmaßnahmen an Volkswagen, diese Punkte geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht ? Dass, das KBA seine Arbeit erledigt und die Einhaltung der Umweltschutzgrenzwerte überprüft hat, von unabhängiger Stelle hat überprüfen lassen, bevor die Freigabe des Aggregates erfolgte, durfte der Bürger eigentlich bereits bei der Erstzulassung des Motors vor geschätzt 25 Jahren annehmen und selbstverständlich auch bei allen bisher seitens Volkswagen vorgenommenen Änderungen. WAS WOHL NICHT GESCHAH wie uns der unumstößliche Beweis des Faktischen geleert hat. Ich bin gerne bereit, die Kriterien sowie die Fragestellung als Audiodatei an das KBA einzureichen, sofern dies einer seriösen Behandlung und Beantwortung der Fragen dienlich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Hans - Jörg Rose Anfragenr: 17201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans - Jörg Rose << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>