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Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung > Gemeinde Rangsdorf

Anfrage an: Gemeinde Rangsdorf

W I C H T I G : Bitte beantworten Sie die Fragen nur mit: ja oder nein.
Es werden keine Erläuterungen angefragt!

Lässt sich die Gemeinde Rangsdorf regelmäßig über Stand und Maßnahmen der Korruptionsvorbeugung in der Kommunalverwaltung und in den kommunalen Unternehmen unterrichten?

Gelten für die Mandatsträger Verhaltensregeln zur Annahme von Geschenken, sonstigen Vorteilen und Interessenkollisionen (Beruf, Anstellung, Beteiligung, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Vereinen und Verbänden etc.) sowie zum Umgang mit vertraulichen Informationen (Ehrenordnung)?

Kann ein Ehrenrat der Kommunalvertretung bei einem Verstoß gegen Verhaltensregeln Maßnahmen wie Ermahnung, Missbilligung und öffentliche Bekanntgabe (z. B. Amtsblatt, Internetauftritt) festlegen?

Veröffentlicht die Gemeinde Rangsdorf die Angaben der Mandatsträger zu Beruf, Anstellung, Beteiligungen, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Vereinen und Verbänden etc. jährlich in geeigneter Form (Internet, Amtsblatt, Jahresabschluss)?

Soweit in Brandenburg kein Informationsfreiheitsgesetz gilt: Stellt die Kommune etwa durch eine Informationsfreiheitssatzung sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Antrag Zugang zu Dokumenten der Kommune erhalten?

Verpflichtet die Gemeinde Rangsdorf und deren kommunale Unternehmen, wichtige Dokumente und Informationen proaktiv in geeigneter Form (Internet, Amtsblatt, Jahresabschluss) zu veröffentlichen?

Stellt die Gemeinde Rangsdorf in regelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass die korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete und die entsprechenden Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltung fest?

Führt die Gemeinde Rangsdorf für diese Arbeitsgebiete bei Bedarf eine intensive Risikoanalyse durch und ändert bei festgestellten Defiziten Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personalzuordnung?

Werden Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten dort grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre ununterbrochen eingesetzt?

Wenn eine Verlängerung der Beschäftigung in einem korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiet erforderlich ist, werden dann die Gründe aktenkundig gemacht und alternative Maßnahmen bestimmt?

Ist in den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten das Mehr-Augen-Prinzip (Beteiligung bzw. Mitprüfung durch mehrere Beschäftigte oder Organisationseinheiten) sichergestellt?

Sind freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb auf die zugelassenen Ausnahmen beschränkt und werden sie sorgfältig dokumentiert?

Gibt es bei freiberuflichen Leistungen keine „Haus- und Hoflieferanten“ (Berater, Gutachter, Sachverständige, Architekten, Ingenieurbüros, Rechtsanwälte)?

Sind bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vorbereitung, Planung und Bedarfsbeschreibung, das Vergabeverfahren sowie die spätere Abrechnung organisatorisch getrennt?

Wird bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Eignungsprüfung sorgfältig im Hinblick darauf vorgenommen, ob Verfehlungen von Bietern/Bewerbern vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen?

Meldet die Kommune, soweit auf Landesebene ein Korruptionsregister besteht, alle Verfehlungen von Bietern/ Bewerbern, die in der entsprechenden Vorschrift genannt werden?

Werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in geeigneten Fällen Antikorruptionsklauseln vorgesehen, die eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund, Vergabesperren und Vertragsstrafen vorsehen?

Werden Dritte, die Aufgaben der Gemeinde Rangsdorf insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Aufträgen wahrnehmen, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet?

Zeigen gewählten Mitglieder der Gemeinde Rangsdorf (Hauptverwaltungsbeamter, Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner) der Gemeinde Rangsdorf bzw. dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung eine Nebentätigkeit vor Übernahme unter Angabe des vorgesehenen Entgeltes an?

Veröffentlicht die Gemeinde Rangsdorf in geeigneter Form (Amtsblatt, Internet) die Herkunft und die Höhe der Einkünfte der gewählten Mitglieder der Verwaltungsleitung aus Nebentätigkeiten?

Regelt eine Dienstanweisung klar und eindeutig, unter welchen Voraussetzungen der Beschäftigte von einer „stillschweigenden Zustimmung“ der Verwaltungsleitung zu einer Vorteilsannahme ausgehen darf?

Wird die Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und anderen Vorteilen allen Beschäftigten gegen Unterschrift jährlich zur Kenntnis gegeben?

Werden die Beschäftigten bei Einstellung und dann regelmäßig zu den Gefahren der Korruption sensibilisiert und fortgebildet (in korruptionsgefährdeten Bereichen mindestens einmal im Jahr)?

Gibt es für Vorgesetzte klare Anweisungen, auf welche Korruptionsindikatoren sie achten sollen und welche Maßnahmen bei einem Korruptionsverdacht zu ergreifen sind?

Wird jeder Verstoß gegen das dienst- bzw. arbeitsrechtliche Verbot der Vorteilsannahme konsequent verfolgt?

Teilt die Hauptverwaltungsbeamte Tatsachen, die Anhaltspunkte für Straftaten der Korruption darstellen können, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde unverzüglich mit?

Ist in der Verwaltung eine Ansprechperson bestellt, die für die Beschäftigten, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungsleitung in Sachen Korruption beratend tätig ist?

Ist sichergestellt, dass Beschäftigte Hinweise auf Korruption in ihrem Tätigkeitsbereich auch anonym geben können (externe Ombudsperson, internes oder externes elektronisches System)?

Werden bei Beschäftigung von nahe stehenden Personen (z. B. Angehörige, Lebenspartner) Interessenkonflikte vermieden (z. B. keine direkte Berichtslinie)?

Werden Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen nicht eingeworben oder entgegengenommen, wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist?

Werden in einem Bericht zu Sponsoring, Spenden und Geschenken die Namen der Zuwendenden, die Art und der Wert der Zuwendung sowie der Verwendungszweck veröffentlicht?

Hat die Verwaltungsleitung eine Stelle oder Einrichtung geschaffen oder bestimmt, die sich innerhalb der Verwaltung speziell mit der Abwehr und Prävention von Korruption befasst?

Finden auch nicht-anlassbezogene Prüfungen zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention durch diese Organisationseinheit statt?

Hat die Gemeinde Rangsdorf eine Rechnungsprüfungsordnung verabschiedet, in der die Korruptionsbekämpfung als eine Aufgabe der Rechnungsprüfung ausdrücklich festgelegt ist?

Darf der Leiter/die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Tatsachen, die Anhaltspunkte für Korruptionsstraftaten darstellen, selbst und unmittelbar den Strafverfolgungsbehörden mitteilen?

Hat die Gemeinde Rangsdorf einen Public Corporate Governance Kodex für ihre kommunalen Unternehmen erlassen, der Maßstäbe guter Beteiligungssteuerung und Unternehmensführung setzt?

Verfügen die kommunalen Unternehmen über Compliance-Richtlinien zu Interessenkollisionen, Nebentätigkeiten, Verschwiegenheit und der Annahme und des Angebots von Zuwendungen durch Organmitglieder und Beschäftigte?

Ist aktives Sponsoring nur bei kommunalen Unternehmen zulässig, die im Wettbewerb stehen und erfolgt es grundsätzlich in Abstimmung mit den Organen der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat)?

Werden die Bezüge und sonstigen Leistungsansprüche der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung unter Namensnennung im Anhang zum Jahresabschluss aufgeführt?

Wird für die Besetzung von leitenden Positionen (Geschäftsführung, 2. Ebene) ein professionelles Assessmentverfahren durchgeführt, an dem auch außenstehende Fachleute teilnehmen?

Wirkt die Gemeinde Rangsdorf bei der Bestellung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers der verschiedenen kommunalen Unternehmen auf einen regelmäßigen Wechsel (circa alle drei Jahre) hin?

Behält sich die Kommune in den Gesellschaftsverträgen das Recht vor zu bestimmen, dass im Rahmen der Wirtschaftsprüfung auch Angelegenheiten der Korruption vertieft geprüft werden?

Ist das kommunale Rechnungsprüfungsamt nach den Gesellschaftsverträgen berechtigt, auch Vergaben und die Abwicklung von Baumaßnahmen in den Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zu prüfen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2018
  • Frist
    6. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung > Gemeinde Rangsdorf [#30517]
Datum
4. Juni 2018 08:16
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
W I C H T I G : Bitte beantworten Sie die Fragen nur mit: ja oder nein. Es werden keine Erläuterungen angefragt! Lässt sich die Gemeinde Rangsdorf regelmäßig über Stand und Maßnahmen der Korruptionsvorbeugung in der Kommunalverwaltung und in den kommunalen Unternehmen unterrichten? Gelten für die Mandatsträger Verhaltensregeln zur Annahme von Geschenken, sonstigen Vorteilen und Interessenkollisionen (Beruf, Anstellung, Beteiligung, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Vereinen und Verbänden etc.) sowie zum Umgang mit vertraulichen Informationen (Ehrenordnung)? Kann ein Ehrenrat der Kommunalvertretung bei einem Verstoß gegen Verhaltensregeln Maßnahmen wie Ermahnung, Missbilligung und öffentliche Bekanntgabe (z. B. Amtsblatt, Internetauftritt) festlegen? Veröffentlicht die Gemeinde Rangsdorf die Angaben der Mandatsträger zu Beruf, Anstellung, Beteiligungen, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Vereinen und Verbänden etc. jährlich in geeigneter Form (Internet, Amtsblatt, Jahresabschluss)? Soweit in Brandenburg kein Informationsfreiheitsgesetz gilt: Stellt die Kommune etwa durch eine Informationsfreiheitssatzung sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Antrag Zugang zu Dokumenten der Kommune erhalten? Verpflichtet die Gemeinde Rangsdorf und deren kommunale Unternehmen, wichtige Dokumente und Informationen proaktiv in geeigneter Form (Internet, Amtsblatt, Jahresabschluss) zu veröffentlichen? Stellt die Gemeinde Rangsdorf in regelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass die korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete und die entsprechenden Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltung fest? Führt die Gemeinde Rangsdorf für diese Arbeitsgebiete bei Bedarf eine intensive Risikoanalyse durch und ändert bei festgestellten Defiziten Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personalzuordnung? Werden Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten dort grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre ununterbrochen eingesetzt? Wenn eine Verlängerung der Beschäftigung in einem korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiet erforderlich ist, werden dann die Gründe aktenkundig gemacht und alternative Maßnahmen bestimmt? Ist in den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten das Mehr-Augen-Prinzip (Beteiligung bzw. Mitprüfung durch mehrere Beschäftigte oder Organisationseinheiten) sichergestellt? Sind freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb auf die zugelassenen Ausnahmen beschränkt und werden sie sorgfältig dokumentiert? Gibt es bei freiberuflichen Leistungen keine „Haus- und Hoflieferanten“ (Berater, Gutachter, Sachverständige, Architekten, Ingenieurbüros, Rechtsanwälte)? Sind bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vorbereitung, Planung und Bedarfsbeschreibung, das Vergabeverfahren sowie die spätere Abrechnung organisatorisch getrennt? Wird bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Eignungsprüfung sorgfältig im Hinblick darauf vorgenommen, ob Verfehlungen von Bietern/Bewerbern vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen? Meldet die Kommune, soweit auf Landesebene ein Korruptionsregister besteht, alle Verfehlungen von Bietern/ Bewerbern, die in der entsprechenden Vorschrift genannt werden? Werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in geeigneten Fällen Antikorruptionsklauseln vorgesehen, die eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund, Vergabesperren und Vertragsstrafen vorsehen? Werden Dritte, die Aufgaben der Gemeinde Rangsdorf insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Aufträgen wahrnehmen, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet? Zeigen gewählten Mitglieder der Gemeinde Rangsdorf (Hauptverwaltungsbeamter, Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner) der Gemeinde Rangsdorf bzw. dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung eine Nebentätigkeit vor Übernahme unter Angabe des vorgesehenen Entgeltes an? Veröffentlicht die Gemeinde Rangsdorf in geeigneter Form (Amtsblatt, Internet) die Herkunft und die Höhe der Einkünfte der gewählten Mitglieder der Verwaltungsleitung aus Nebentätigkeiten? Regelt eine Dienstanweisung klar und eindeutig, unter welchen Voraussetzungen der Beschäftigte von einer „stillschweigenden Zustimmung“ der Verwaltungsleitung zu einer Vorteilsannahme ausgehen darf? Wird die Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und anderen Vorteilen allen Beschäftigten gegen Unterschrift jährlich zur Kenntnis gegeben? Werden die Beschäftigten bei Einstellung und dann regelmäßig zu den Gefahren der Korruption sensibilisiert und fortgebildet (in korruptionsgefährdeten Bereichen mindestens einmal im Jahr)? Gibt es für Vorgesetzte klare Anweisungen, auf welche Korruptionsindikatoren sie achten sollen und welche Maßnahmen bei einem Korruptionsverdacht zu ergreifen sind? Wird jeder Verstoß gegen das dienst- bzw. arbeitsrechtliche Verbot der Vorteilsannahme konsequent verfolgt? Teilt die Hauptverwaltungsbeamte Tatsachen, die Anhaltspunkte für Straftaten der Korruption darstellen können, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde unverzüglich mit? Ist in der Verwaltung eine Ansprechperson bestellt, die für die Beschäftigten, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungsleitung in Sachen Korruption beratend tätig ist? Ist sichergestellt, dass Beschäftigte Hinweise auf Korruption in ihrem Tätigkeitsbereich auch anonym geben können (externe Ombudsperson, internes oder externes elektronisches System)? Werden bei Beschäftigung von nahe stehenden Personen (z. B. Angehörige, Lebenspartner) Interessenkonflikte vermieden (z. B. keine direkte Berichtslinie)? Werden Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen nicht eingeworben oder entgegengenommen, wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist? Werden in einem Bericht zu Sponsoring, Spenden und Geschenken die Namen der Zuwendenden, die Art und der Wert der Zuwendung sowie der Verwendungszweck veröffentlicht? Hat die Verwaltungsleitung eine Stelle oder Einrichtung geschaffen oder bestimmt, die sich innerhalb der Verwaltung speziell mit der Abwehr und Prävention von Korruption befasst? Finden auch nicht-anlassbezogene Prüfungen zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention durch diese Organisationseinheit statt? Hat die Gemeinde Rangsdorf eine Rechnungsprüfungsordnung verabschiedet, in der die Korruptionsbekämpfung als eine Aufgabe der Rechnungsprüfung ausdrücklich festgelegt ist? Darf der Leiter/die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Tatsachen, die Anhaltspunkte für Korruptionsstraftaten darstellen, selbst und unmittelbar den Strafverfolgungsbehörden mitteilen? Hat die Gemeinde Rangsdorf einen Public Corporate Governance Kodex für ihre kommunalen Unternehmen erlassen, der Maßstäbe guter Beteiligungssteuerung und Unternehmensführung setzt? Verfügen die kommunalen Unternehmen über Compliance-Richtlinien zu Interessenkollisionen, Nebentätigkeiten, Verschwiegenheit und der Annahme und des Angebots von Zuwendungen durch Organmitglieder und Beschäftigte? Ist aktives Sponsoring nur bei kommunalen Unternehmen zulässig, die im Wettbewerb stehen und erfolgt es grundsätzlich in Abstimmung mit den Organen der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat)? Werden die Bezüge und sonstigen Leistungsansprüche der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung unter Namensnennung im Anhang zum Jahresabschluss aufgeführt? Wird für die Besetzung von leitenden Positionen (Geschäftsführung, 2. Ebene) ein professionelles Assessmentverfahren durchgeführt, an dem auch außenstehende Fachleute teilnehmen? Wirkt die Gemeinde Rangsdorf bei der Bestellung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers der verschiedenen kommunalen Unternehmen auf einen regelmäßigen Wechsel (circa alle drei Jahre) hin? Behält sich die Kommune in den Gesellschaftsverträgen das Recht vor zu bestimmen, dass im Rahmen der Wirtschaftsprüfung auch Angelegenheiten der Korruption vertieft geprüft werden? Ist das kommunale Rechnungsprüfungsamt nach den Gesellschaftsverträgen berechtigt, auch Vergaben und die Abwicklung von Baumaßnahmen in den Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zu prüfen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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